Homo novus

Aus Theoria Romana
Version vom 3. April 2007, 16:52 Uhr von Spurius Purgitius Macer (Diskussion | Beiträge) (Kategorie)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Homo novus bedeutet sinngemäß übersetzt Emporkömmling, auch Neuling. Gemeint ist damit ein Mann im antiken Rom, insbesondere während der Zeit der römischen Republik, der als Erster aus seiner Familie das Consulat bekleidete. Speziell war dies auf Personen aus dem Ordo Equester der Republik gemünzt.

Der Begriff an sich ist abwertend zu verstehen und entspricht damit auch den Machtverhältnissen in Rom: Die Senatorenfamilien verstanden sich als geschlossene Gemeinschaft. Deshalb wurde es auch nicht gerne gesehen, daß jemand der aus einer Plebejerfamilie stammte plötzlich öffentliche Ämter bekleidete. Da die Ausübung dieser Ämter eine Bedingung war, um später in den Senat aufgenommen zu werden, fühlten sich diese Familien bedroht in ihrem de facto-Monopol auf die öffentlichen Ämter und die damit verbundenen Senatorenstühle. Besonders ablehnend waren diejenigen Senatorenfamilien, die der winzigen Gruppe der nobilitas angehörten, die während der Republik quasi sämtliche Konsuln und Zensoren stellten.

Besonders in der Hochzeit der Republik war das Phänomen des homo novus deshalb selten. Die einzigen Ausnahmen in der Liste der Konsuln sind deshalb relativ bekannt: Gaius Flaminius, Konsul im Jahr 223 v. Chr., und Marcus Porcius Cato, Konsul 195 v. Chr.

In der Zeit der Krise der Republik im 1. Jahrhundert v. Chr. sind es wieder zwei Ausnahmen. Es handelt sich dabei um Gaius Marius, Konsul in den Jahren 107 bis 100 v. Chr., und Marcus Tullius Cicero, Konsul im Jahr 63 v. Chr.

In der Spätzeit der Republik und während der Kaiserzeit erhöhte sich die Anzahl dieser Emporkömmlinge bedeutend. Der Ritterstand war zudem im Laufe der Jahrhunderte immer mehr geschrumpft, bedingt durch das Aussterben vieler Familien.

(Quelle: wikipedia.de)