Lex Iulia de adulteriis coercendis: Unterschied zwischen den Versionen

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Die ''Lex Iulia de adulteriis coercendis'' (in weiterer Folge schlicht Lex Iulia genannt) erhebt ''adulterium'' (Ehebruch) und ''stuprum'' (Schändung) zum strafrechtlich zu verfolgenden Delikt, bezogen auf den Täter oder den Anstifter, sofern ''dolus malus'' (Vorsatz) vorhanden ist. Adulterium bedeutet den Einbruch des Mannes in eine fremde Ehe, also den sexuellen Verkehr eines Mannes mit einer nicht mit ihm verheirateten Frau. Der Ehebruch eines verheirateten Mannes blieb straffrei, sofern er nicht den Tatbestand des stuprums erfüllte, nämlich die Verführung von Jungfrauen und Witwen ''sine vi'' (ohne Gewalt), jedoch auch mit freien, jungen Männern, die gegen ihren Willen verführt wurden. Zu beachten ist aber, daß die Verführte beim stuprum “ehrenhaft�? (''honestus'') leben mußte, das bedeutet, daß eine Frau nicht [[Infamie|infam]] (minderer Ehre) sein durfte. Eine Vergewaltigung gehört nicht hierher, diese wurde in der ''[[Lex Iulia de vi publica et privata]]'' geregelt.  
 
Die ''Lex Iulia de adulteriis coercendis'' (in weiterer Folge schlicht Lex Iulia genannt) erhebt ''adulterium'' (Ehebruch) und ''stuprum'' (Schändung) zum strafrechtlich zu verfolgenden Delikt, bezogen auf den Täter oder den Anstifter, sofern ''dolus malus'' (Vorsatz) vorhanden ist. Adulterium bedeutet den Einbruch des Mannes in eine fremde Ehe, also den sexuellen Verkehr eines Mannes mit einer nicht mit ihm verheirateten Frau. Der Ehebruch eines verheirateten Mannes blieb straffrei, sofern er nicht den Tatbestand des stuprums erfüllte, nämlich die Verführung von Jungfrauen und Witwen ''sine vi'' (ohne Gewalt), jedoch auch mit freien, jungen Männern, die gegen ihren Willen verführt wurden. Zu beachten ist aber, daß die Verführte beim stuprum “ehrenhaft�? (''honestus'') leben mußte, das bedeutet, daß eine Frau nicht [[Infamie|infam]] (minderer Ehre) sein durfte. Eine Vergewaltigung gehört nicht hierher, diese wurde in der ''[[Lex Iulia de vi publica et privata]]'' geregelt.  
  
Es wurden aber auch weitere Vergehen dem adulterium gleichgestellt und bestraft: das Inzestverbot: die Ehe zwischen Eltern und Kindern bis zu den Urenkeln (anders gesagt: unbeschränkt in gerader Linie), zwischen Geschwistern, mit der Tochter der Vaterschwester, zwischen Stiefeltern und -kindern, Schwiegereltern und -kindern; die Blutsverwandtschaft galt auch für Freigelassene und Sklaven. Sporadische sexuelle Kontakte und der Konkubinat fielen ebenso unter das Inzestverbot. Die Verbote bezogen sich auch auf Adoptivverhältnisse, jedoch konnte man unter Lösung der Adoption die Strafbarkeit durch die Lex Iulia vermeiden. Wurde innerhalb der Verwandtschaft und Schwägerschaft (''adfinitas'') geheiratet, war die Ehe nichtig und die Kinder unehelich, die Mitgift konnte nicht zurückgefordert werden. In der Forschung ist umstritten, ob die Inzestverbote wirklich Teil der Lex Iulia waren, doch neuere Forschungen tendieren zu dieser Annahme.
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Es wurden aber auch weitere Vergehen dem adulterium gleichgestellt und bestraft: das Inzestverbot: die Ehe zwischen Eltern und Kindern bis zu den Urenkeln (anders gesagt: unbeschränkt in gerader Linie), zwischen Geschwistern, mit der Tochter der Vaterschwester, zwischen Stiefeltern und -kindern, Schwiegereltern und -kindern; die Blutsverwandtschaft galt auch für [[Freigelassene]] und [[Sklaven]]. Sporadische sexuelle Kontakte und der Konkubinat fielen ebenso unter das Inzestverbot. Die Verbote bezogen sich auch auf Adoptivverhältnisse, jedoch konnte man unter Lösung der Adoption die Strafbarkeit durch die Lex Iulia vermeiden. Wurde innerhalb der Verwandtschaft und Schwägerschaft (''adfinitas'') geheiratet, war die Ehe nichtig und die Kinder unehelich, die Mitgift konnte nicht zurückgefordert werden. In der Forschung ist umstritten, ob die Inzestverbote wirklich Teil der Lex Iulia waren, doch neuere Forschungen tendieren zu dieser Annahme.
  
 
Täter konnte jeder sein, unabhängig von Personenstand und Status, also auch [[Sklaven]].
 
Täter konnte jeder sein, unabhängig von Personenstand und Status, also auch [[Sklaven]].

Version vom 18. Februar 2006, 18:53 Uhr