Anzeige gegen Marcus Vinicius Hungaricus

  • *hust* "Ziemlich trockene Luft hier." ;)


    Das Gericht bestätigt den Eingang der Anzeige
    ANTE DIEM III NON OCT DCCCLV A.U.C. (5.10.855/102 n.Chr.)


    Angezeigter: Marcus Vinicius Hungaricus


    Anzeigender: Secundus Flavius Felix


    Die genannten Prozessbeteiligten mögen sich zwecks einer ersten Anhörung in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia einfinden.



    gez. Lucius Aelius Quarto

  • “Sehr schön. Ich stelle hiermit die Anwesenheit der Senatoren Secundus Flavius Felix und Marcus Vinicius Hungaricus fest.“, sagte Quarto, an den Scriba gerichtet.


    “Legatus Augustus pro Praetore Flavius Felix. Deine mir vorliegende Anzeige ist etwas… karg. Schildere mir bitte kurz mit eigenen Worten was vorgefallen ist.“

  • "Der Praefectus Praetorio, Vinicius Hungaricus, der da..."


    Mein Finger zeigte auf den Lümmel.


    "... grüßte mich beim letzten Zusammentreffen des Consilium Principis mit den Worten 'Wie gehts dir so, El Ah PePe?'."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • “Du berufst dich in deiner Anzeige auf ein DECRETUM PROVINCIALE, von dir erlassen PRIDIE KAL SEP DCCCLV A.U.C. (31.8.855/102 n.Chr.), welches derartige Anreden per Strafandrohung untersagt. Ist das richtig?“

  • Natürlich möchte ich, schon alleine deswegen, weil der geschätzte Senator Felix einige Details anscheinend vergessen hat. Er begrüßte mich kurz zuvor mit "Sei gegrüßt, PePe!" Das war doch der Wortlaut, oder, Felix? Ich grüßte dann zurück, war aber dann doch wegen des "PePe" ein wenig verwirrt, so daß ich meinen Gruß wohl unterbrach und ihn nach dem "PePe" auch tatsächlich fragte. Ich kann mich nicht mehr so genau erinnern, aber der tatsächliche Wortlaut dürfte wohl "Wie gehts dir so, EL.. ah... PePe? Wie meinen?" gelautet haben.

  • "Es ließen sich vielleicht ein paar Sklaven finden; doch weiß ich nicht ob die Sklaven, die der Kaiser in den Räumlichkeiten des Conventus ordert, ähm, Aussagen machen könnten."


    Iulianus war da meist ein sehr vorsichtiger Mann, und taube, stumme und nicht der Lateinischen Sprache mächtige Sklaven konnten wenig ausplaudern...

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • “Der besagte Vorfall ereignete sich anlässlich des Conventus im Palatium Augusti in Rom?“


    Quarto wandte sich einem Scriba zu, flüsterte ihm etwas und dieser reichte ihm schließlich zwei Schriftrollen. Nach kurzem Suchen fand er die Stellen, die er gesucht hatte.


    “Secundus Flavius Felix, wenn ich § 35 (1) Codex Universalis und § 5 (2) Lex Provincialis zu rate ziehe, dann muss ich daraus ableiten, dass sich deine Befugnisse als Legatus Augustus pro Praetore zwar auf das umliegende Territorium der Provinz Italia erstrecken, nicht jedoch auf das Stadtgebiet Roms und schon gar nicht auf das Innere des Palatium Augusti.
    Folglich hat auch ein von dir nach § 2 Lex Provincialis erlassenes Decretum Provinciale innerhalb Roms keine Rechtwirkung.
    Oder kannst du etwas vorbringen, dass eine andere Schlussfolgerung zulässt?“

  • Zitat

    § 35 Allgemeines
    (1) In Rom gibt es keine geschriebene Verfassung, jedoch besitzt die Jahrhunderte lang ausgeübte Tradition einen stark normativen Charakter. Das Mos Maiorum (der Brauch der Vorfahren) bestimmt somit die Sitte, dass die römischen Beamten vom Volk gewählt werden.


    Zitat

    § 5 Militär
    (1) Der Proconsul hat keinerlei militärische Weisungsbefugnis.
    (2) Der Legatus Augusti pro Praetore ist Oberbefehlshaber der auf Provinzgebiet stationierten Truppenkörper. Hiervon ausgeschlossen sind die Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und die Vigiles, sowie die Classis Misenensis und Classis Ravennas.


    "Aus diesen beiden Paragraphen könnte man genauso gut deuten, dass ein Proconsul überhaupt keine Befugnis in der Provinz hat. Möchtest du das wagen?"

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • “Das wäre vermutlich weniger ein Wagnis, als vielmehr eine Torheit, denn § 1 Lex Provincialis sagt in seinen Abschnitten (1) und (3) etwas anderes.
    Hier in Rom hast du allerdings keine Weisungsbefugnisse gegenüber den innerhalb der Stadt stationierten Einheiten des Exercitus Romanus, noch über die Administration, bestehend aus den gewählten Magistraten des Cursus Honorum. Aus diesem Grund findet diese Anhörung auch vor mir, dem Praetor Urbanus statt.
    Somit sehe ich auch keine Grundlage dafür, dass ein von dir erlassenes Dekret innerhalb Roms bindend ist.“

  • Zitat

    § 1 Verwaltungsform
    (1) Eine Provinz kann senatorisch oder kaiserlich verwaltet sein.
    (3) Der Verwalter einer kaiserlichen Provinz heißt Legatus Augusti pro Praetore. Der Verwalter der kaiserlichen Provinz Ägypten heißt Praefectus Aegypti.


    "Wir zitieren schon aus der gleichen Version der Gesetzbücher? Ich kann deinem Schluss nämlich nicht folgen.


    Es besteht ein Unterschied zwischen Gesetzen und aktivem Befehligen von Personen, seien dies nun Beamte oder Soldaten. Der Consul selbst ist zum Beispiel weisungsbefugt gegenüber den Magistraten des Cursus Honorum, doch trotzdem muss er sich an Gesetze halten. Umgekehrt macht der Senat die Gesetze, hat aber keinen direkten Einfluss auf den CH. Die Gesetze des Senates gelten auch für den Kaiser, so er sie nicht aufhebt. Genauso gelten die Gesetze der Provinz für die Hauptstadt, wenn der Senat nichts anderweitiges unternimmt.


    Die Lex Provincialis gibt an jeder Stelle, wo es nötig ist, explizit an in welchen Bereichen Rom nicht vom Statthalter beeinflusst werden kann. Dies betrifft die Einheiten des Kaisers, die italischen Flotten sowie die Cohortes Praetoriae, und die Polizei von Rom, die CU und Vigiles. Außerdem steht noch da dass der Legatus Augusti seine doch recht mächtigen Rechte - beliebiges herumkommandieren, einsetzen und entlassen - nicht auf den Cursus Honorum anwenden darf - dies ist ja auch dem Kaiser nicht erlaubt. Und davon auf die Ungültigkeit meines Decretums für Rom zu schließen ist unerhört."


    In dem Moment verstand ich. Blau und blau, und ich war grün.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • “Ich nehme deinen Protest zur Kenntnis. Dennoch, meine Auffassung der Rechtslage lässt nicht zu, dass ich ein Decretum Provinciale als Rechtsnorm ansehe, welche innerhalb der Stadt Rom bindend ist.


    Da sich deine Anzeige auf ein solches Decretum Provinciale beruft, sehe ich keinerlei Handhabe für die Eröffnung einer Hauptverhandlung.


    Die Anzeige wird hiermit zurückgewiesen. Kosten sind keine entstanden. Die Vorverhandlung ist damit geschlossen.“


    Prandium rückte näher und Quarto knurrte bereits der Magen. Zeit diese Sache hinter sich zu bringen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!