"Nun, wir haben, ob rechtlich gerechtfertigt oder nicht, von Senator Avarus bereits sehr vieles gehört, ich will deshalb nicht allzuviel wiederholen.
Wir wissen was die Acta Diurna in besagter Ausgabe veröffentlichte, nämlich dies ....."
*hust*
"Der Cursus Publicus - Ein Privatbesitz?
er Legatus Augusti Curso Publico hat seine ihm unterstellten Praefecti und Tabellarii angewiesen die Senatsberichte der Provincia Hispania nicht nach Rom zu transportieren. Wir lassen das jetzt einen Moment unkommentiert so stehen.
Danke für Ihre Geduld.
Hier soll nicht von Selbstherrlichkeit gesprochen werden, nicht von Amtsenthebung, Unfähigkeit, Blasiertheit oder Idiotie. Hier soll aber wohl an den Sinn einer Einrichtung erinnert werden, an den Sinn des Cursus Publicus. Dieser ist nicht das Werkzeug eines kranken Egos, sondern der Sinn besteht im Dienst an der Gemeinschaft. Im Schaffen von Kommunikationsverbindungen, nicht in deren Verhinderung. Wer dies nicht versteht, sollte lieber mit Tonwaren, Pferden, Schuhen oder Glas handeln statt dem Imperium Romanum auf der Tasche zu liegen."
legt das Pergament beiseite
"Das ist Fakt und wird von der Verteidigung schwerlich angezweifelt werden können. Nun das Verbrechen, das mögliche Verbechen wie es der Codex definiert ....
§ 84 Üble Nachrede
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.
Die Anklage wird nun versuchen nachzuweisen, das diese tatbestandlichen Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt sind."