Hauptverhandlung Medicus Germanicus Avarus vs. Acta Diurna IUD MAI II/DCCCLV

  • "Nun, wir haben, ob rechtlich gerechtfertigt oder nicht, von Senator Avarus bereits sehr vieles gehört, ich will deshalb nicht allzuviel wiederholen.


    Wir wissen was die Acta Diurna in besagter Ausgabe veröffentlichte, nämlich dies ....."


    *hust*


    "Der Cursus Publicus - Ein Privatbesitz?
    er Legatus Augusti Curso Publico hat seine ihm unterstellten Praefecti und Tabellarii angewiesen die Senatsberichte der Provincia Hispania nicht nach Rom zu transportieren. Wir lassen das jetzt einen Moment unkommentiert so stehen.


    Danke für Ihre Geduld.


    Hier soll nicht von Selbstherrlichkeit gesprochen werden, nicht von Amtsenthebung, Unfähigkeit, Blasiertheit oder Idiotie. Hier soll aber wohl an den Sinn einer Einrichtung erinnert werden, an den Sinn des Cursus Publicus. Dieser ist nicht das Werkzeug eines kranken Egos, sondern der Sinn besteht im Dienst an der Gemeinschaft. Im Schaffen von Kommunikationsverbindungen, nicht in deren Verhinderung. Wer dies nicht versteht, sollte lieber mit Tonwaren, Pferden, Schuhen oder Glas handeln statt dem Imperium Romanum auf der Tasche zu liegen."


    legt das Pergament beiseite


    "Das ist Fakt und wird von der Verteidigung schwerlich angezweifelt werden können. Nun das Verbrechen, das mögliche Verbechen wie es der Codex definiert ....


    § 84 Üble Nachrede
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.


    Die Anklage wird nun versuchen nachzuweisen, das diese tatbestandlichen Voraussetzung im vorliegenden Fall erfüllt sind."

  • "Was sagte man nun aus?


    Gehen wir auf einige Punkte des Artikels ein.


    Prima
    >Legatus Augusti Curso Publico hat seine ihm unterstellten Praefecti und Tabellarii angewiesen die Senatsberichte der Provincia Hispania nicht nach Rom zu transportieren.<


    Ob dies nun zutrifft oder nicht, das ist nicht Gegenstand der Verhandlung, sollte es zutreffen sind dienstrechtliche Maßnahmen zu treffen.


    Secunda
    >Hier soll nicht von Selbstherrlichkeit gesprochen werden, nicht von Amtsenthebung, Unfähigkeit, Blasiertheit oder Idiotie.<


    Der Autor hielt sich für schlau, zu schlau wie ich finde. Er versucht durch Aufzählung einer Nichtnennung von beleidigenden Vokabeln zu kaschieren, dass er sie eben gerade doch nennt und gerade eben doch Senator Avarus zuschreibt, für mich eindeutiger Weise. Er nennt ihn hier also selbstherrlich, des Amtes unwürdig, unfähig, blasiert, sowie der Idiotie anheim gefallen.


    Tertia
    >Dieser ist nicht das Werkzeug eines kranken Egos, ... <


    Hier gesellt sich noch ein krankes Ego zum Reigen der Beleidigungen hinzu.


    Quarta
    >Im Schaffen von Kommunikationsverbindungen, nicht in deren Verhinderung. Wer dies nicht versteht, sollte lieber mit Tonwaren, Pferden, Schuhen oder Glas handeln statt dem Imperium Romanum auf der Tasche zu liegen.<


    Hier wird der Senator wieder persönlich attakiert und zum unfähigen Staatsschmarotzer gemacht."

  • "Subsummieren wir dies unter die tatbestandlichen Voraussetzung des § 84 Abs 2.


    Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, ....


    Frage 1, eine im politischen Leben des Volkes stehende Person ist Avarus als Senator der Römischen Curie unweigerlich. Frage 2, durch Verbreiten von Schriften, dies ist die Acta Diurna. Frage 3, eine Üble Nachrede? Ich denke, dass das Gericht die Mischung aus simpler Beleidigung und unbewiesener aus der Luft gegriffener Vorwürfe als solches erkennen wird.


    ... die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen,


    Frage 4, es geht eindeutig um seine Arbeit im Dienste des Kaisers und des Volkes.


    ... und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren,


    Ein Senator und Chef über die Kuriere des Thrones, der öffentlich als selbstherrlich, des Amtes unwürdig, unfähig, blasiert, sowie der Idiotie anheim gefallen dargestellt wird, des Ruf wird angegriffen und zwar neben der Person an sich explizit seiner Amtsführung wegen. Sein Wirken wird erheblich erschwert, wenn das Vertrauen in seine Arbeit unbewiesermaßen im ganzen Reiche verunglimpft werden. Bekommen Personen durch seinen Dienst Post, so müssen sie sicher sein, dass es schnell und vollständig geschah. Diesen Ruf angreifen heißt seine Arbeit am Staat und letztlich den Staat selbst zu torpedieren.



    Ich halte die tatbestandlichen Voraussetzungen für erfüllt und komme zur Rechtsfolge.


    ... so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.


    Die Advocatio Imperialis beantragt folgende Strafen.
    1. Eine Geldstrafe von 1200 Sz. von der Acta an die Staatskasse.
    2. Ein Verbot an die Acta den besagten Autor weiter für die Acta schreiben zu lassen. Die Acta ist immerhin der Staatsanzeiger und keine Privatzeitung.



    ich danke für die Aufmerksamkeit."

  • "Ich danke dem Senator Titus Helvetius Geminus für seine Ausführungen und gebe das Wort dem Nebenkläger, Senator Medicus Germanicus Avarus falls dieser etwas hinzuzufügen hat."

  • Die Ausführungen des Senator Geminus treffen den Punkt genau, ich habe dieser Klageschrift nicht viel hinzuzufügen. Jedoch wurde meiner Person beträchtlicher Schaden zugefügt, der nun in Kleinstarbeit beim Bürger abgebaut werden muß. Immerhin spricht man mich nicht selten zu diesem öffentlich abgedruckten Bericht auf der Straße an. Selbst einen Buben, der mit dem bloßen Finger auf mich zeigte, hatte ich zu ertragen.


    Es wird seine Zeit brauchen , dieses Vertrauen wieder zu erlangen, doch ist die Brücke ersteinmal zerstört, dauert es Jahre, sie wieder zu errichten.


    Desswegen streite ich hier auch für mein Recht, um Unrecht zu begehen und zu vernichten.


    Ich klage auf geltlichen Schadensersatz. Dieser soll zum Einen die Prozesskosten in Höhe von 500 Sz. abgleichen und zum Anderen als Schmerzensgeld gesehen werden, um solche Unwahrheitsabdrucke ein für alle Male im Keim zu ersticken. Mit 3000 Sz. sollte dies zu schaffen sein.


    Desweiteren verlange ich weiterhin eine abgedruckte Entschuldigung der Auctoren in der Acta Diurna.


    Ich danke für die Möglichkeit meine Meinung darzulegen.

  • "Ich danke dem Senator Medicus Germanicus Avarus für seine Ausführungen. Sein Antrag ist notiert, seine Gerichtsgebühr erhält er umgehend von der kaiserlichen Finanzverwaltung zurück, da der Fall jetzt in den Händen des Advocatio Imperialis liegt. Die Vertretung der Verteidigung möge sich nun zu der Anklage äußern. Danach ist das Wort wieder beim Gericht. Die Reihenfolge ist obligatorisch, Eques Sabellius hat das Wort."

  • „Hohes Gericht, werte Anwesenden,


    danke an den Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus für seine ausführliche Begründung der Klageschrift.


    Ich werde nun das Wort vertretend für die Verteidigung der „Acta Diurna“ ergreifen.“


    Eques Sabellius plusterte sich etwas auf und holte tief Luft.


    „Senators Medicus Germanicus Avarus fühlte sich durch eine Veröffentlichung eines Berichtes in der ‚Acta Diurna’ in so fern persönlich tangiert, als dass er als ‚Legatus Augusti cursu publico’, vertreten durch die ‚Advocatio Imperialis’, eine Klage gegen den Verfasser des Berichtes, der kaiserlichen ‚Acta Diurna’, einreichte. Die ‚Acta Diurna’ bedauert es sehr, dass man durch das Verfassen des vorliegenden Artikels einen als persönlichen Angriff durch den Senator Medicus Germanicus Avarus empfundenen Inhalt transportierte.


    Ich versuche nun zu begründen, wie es dazu kommen konnte und welche Stellung die ‚Acta Diurna’ in Bezug auf die Klage und deren Begründung bezieht.“


    Der Advocatus holte ein weiteres Mal Luft ...


    „Die Rolle der ‚Acta Diurna’ im Imperium besteht darin, die vernetzten Geschehnisse im Imperium deutlich und ungeschönt in Form einer Presse anzubieten. Kommuniziert werden dabei Inhalte – ob positive oder negative – welche von Interesse für die Leserschaft sind. Aus diesem Grund empfindet die ‚Acta Diurna’ ein Verschwinden der eigentlichen Sache im Zuge dieses Prozesses um Beleidigungen und Personen als unvollständige Betrachtung des Artikels, um welchen es letztendlich geht.“


    Ein Zustimmung suchender Blick an die Anwesenden ...


    „Nun berichtet die ‚Acta Diurna’ nicht immer meinungsfrei, was auch vom Volk nachgefragt wird. Es geht also um das Ansprechen des Lesers, welcher brisante Inhalte auch in brisanter Form präsentiert haben möchte. Das Problem einer schriftlichen Meinungswiedergabe ist daher besonders auf die Wahl der zu verwendenden Vokabeln, bzw. derer semantischen Einsatzes. Natürlich sind dabei allgemeingültige Regeln des ‚Codex Iuridicalis’ einzuhalten, allerdings in Form eines Rahmens und nicht einer lähmenden Begrenzung der Funktion.


    Betrachten wir nun zusammen den Artikel über den ‚Cursus Publicus’ aus dieser Sichtweise.


    Besonderes Augenmerk legte die Vertretung der ‚Advocatio Imperialis, geschehen durch Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus, auf die Wortwahl und die sprachlichen Mittel des vorliegenden Artikels – um es deutlicher zu sagen : auf die Grundwerkzeuge einer Presse überhaupt. Und damit fokussierte die Anklage den entscheidenden Faktor der Klagebegründung, welchen ich nun aus Sicht des Angeklagten erläutern möchte.“


    Leitete der Verteidiger den nächsten Abschnitt seiner Verteidigung ein ...


    „Der Auctor des Artikels hat – wie bereits von der Anklage genannt – einige Vokabeln verwendet, welche in der kurzen Anreihung und Form des Artikels schnell zu Missverständnissen und Falschdeutungen führen könnten. Ich würde dies sowohl als bürgerlicher Leser des Artikels, als auch als die Vertretung der Beklagten ‚Acta Diurna’ so anmerken. Diese Vokabeln wurden eindeutig mit mangelnder Verantwortung und Weitsicht auf die zu erwartenden Reaktionen, besonders die des Senators Medicus Germanicus Avarus, in einem Zusammenhang veröffentlicht, welcher das eigentliche Anliegen des Artikels verfehlte. Der Auctor versuchte demnach, Kritik an einem Vorfall zu üben, welcher seiner Meinung nach den Sinn des ‚Cursus Publicus’ der Kommunikationsgewährung im Imperium widersprach. Da es in unserem Imperium in dem Zeitraum dieser Ausgabe, in welcher der Artikel erschien, nur wenige mögliche Schwächen im System zu erkennen gab, wurde der Vorfall des ‚Cursus Publicus’ mit in die damals aktuelle Auflage einbezogen. Im Zuge dessen, ein derart unauffälliges Ereignis als Kritik zu verfassen, musste im Sinne der Leserschaft und der Nachfrage auf eine hyperbolische Form der Vokabelver- und -anwendung zurückgegriffen werden. Dieses Maß der Formwahl hat der Autor zwar zu unsensibel gewählt, jedoch muss man dabei – bei vollster Respektierung geltendes Rechtes und Stellungen anderer Personen – sein Anliegen in den Vordergrund stellen.


    Das Anliegen war weder dazu ausgelegt den Senator Medicus Germanicus Avarus zu beleidigen noch zielte es auf die Erfüllung von Beweggründen, Personen im Zusammenhang dieses Vorfalles mit Beleidigungen zu verknüpfen.“


    Dies ließ der Advocatus kurz im Raum setzen ...


    „Um an das Gesagte anzuknüpfen, möchte ich nochmals die Situation eines Schreibers für die ‚Acta Diurna’ erläutern, wessen Intentionen mitentscheidend für eine Bewertung der heutigen Klage sind. Es ist ein dauerhafter Spagat zwischen langweiliger Berichterstattung, welcher jegliche Leserschaft vergraulen würde, und gezielter Übertreibungen, um sein Publikum bei Laune zu halten. Die Mehrheit, das Volk, möchte von keinem Ausfall der Kommunikationswege auf Grund möglicher struktureller Probleme im System des Imperiums lesen, nicht von den einzelnen Personen, welche daran beteiligt sind. Es hat aber Wohl Interesse an knallharten und doch inspirativen Übertreibungen, welche die Probleme des Alltags kurzzeitlich vergessen machen, die den normalen Bürger auf die Augenhöhe eines wichtigen Mannes im Imperium zu bringen scheinen, um zu erkennen, dass es woanders auch Probleme und Sorgen gibt. Der Bürger hat Interesse an einer kurzzeitigen Befriedigung seiner Lust nach kleinen Skandalen und unmöglichen Möglichkeiten. Die ‚Acta Diurna’, wie auch der hier behandelte Artikel daraus, hat daher kein Interesse an langfristiger politischer Meinungsbildung oder hochkristallisierten Kampagnen. Und genau dieses setzt der Schreiber um. Einen Spagat zwischen der Akzeptanz im Volk und der Abstoßung auf Ebene der behandelnden Sachverhalte. Und er ist aus diesem Grund angewiesen auf einerseits Verständnis des Volkes, nur gegebene Grundlagen im Bereich des Möglichen auszubauen, und andererseits die Kulanz der betreffenden Verantwortlichen, dass Sachverhalte übertrieben dargestellt werden müssen, um die Lebensgrundlage einer Presse wie der ‚Acta Diurna’ nicht auf Dauer zu entziehen.“


    Und anscheinend war der Advocatus noch nicht am Ende seiner Ausführungen ...


    „Was bleibt zu sagen, nachdem wir die Forderungen der Anklage hörten. Eine Presse im Format der ‚Acta Diurna’ lebt von sich anbahnenden Skandalen und möglichen Fehlern anderer. Doch trat mit diesem Artikel leider eine der seltenen Ausnahmen, wo der besagte Spagat missling und ein zu bedauerndes Ärgernis für einen Senator entstand. Diese Tatsache möchte ich keinen Fall herunterspielen.


    Die Frage der Bewertung fällt realistisch betrachtet anders aus, als die der Ankläger. Wie der Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus schon trefflich im Bereich der zivilrechtlichen Bewertung zusammenfasste, gibt es keine Grundlage für eine Forderung von Schadensersatz – die damit auch nicht von dieser Seite gefordert wurde. Beim Bürger entstanden durch den Artikel weder Schäden im Ansehen des Nebenklägers Senator Medicus Germanicus Avarus, noch dem Imperium. Der Bürger, der Leser, wird den ‚Cursus Publicus’ nicht das Vertrauen bzw. die Grundlage seines uneingeschränkten Wirkens entziehen. Gerade weil nur wenige Einrichtungen und Ämter berechtigt sind, die Institution der gesicherten Postkommunikation zu nutzen – und ob dieser eingegrenzte Personenkreis wirklich wert auf einen Artikel in der Presse legt, wenn es um die wichtige und fast ausnahmslos unkompliziert funktionierende Übermittlung von Briefen über den ‚Cursus Publicus’ geht, bleibt in Frage zu stellen. Die Meinungen in den Nutzern des ‚Cursus Publicus’ sind vielmehr durch Erfahrungen als durch fadenscheinige und offensichtlich übertriebene Berichte geprägt.


    Demnach ist die Forderung des Senators selbst nicht tragbar. Die beläuft sich auf einen Betrag, welcher fast in doppeltem Maße die Höchststrafe des zugeteilten Strafmaßes entspricht. Dies steht ebenso außer Frage der Realisierung wie seine Begründung, welche sich auf die strafrechtliche Erziehung der Angeklagten bezieht und in sich widersprüchlich zu der Basis eines Schadensersatzes ist.


    Strafrechtlich bleibt anzumerken, dass die Forderung des Advocatus Imperialis zwar bereits in seiner Form, gemessen am Höchststrafmaß, gemäßigt, allerdings ebenso nicht umzusetzen ist. Die Wahrung der Personen im öffentlichen Leben ist durchaus in dieser gesonderten Form beizubehalten, gerade der Senatoren als wichtiges Glied in der funktionierenden Imperiumsstruktur. Jedoch wird durch den vorgelegten Artikel weder eine mögliche zuständige Person direkt vernetzt dargestellt, noch das Wirken dieser Person oder der Institution als solches beeinträchtigt.“


    Stellte der Advocatus fest ... und setzte sofort wieder mit Blickkontakt zum Nebenkläger Senator Medicus Germanicus Avarus an ...


    „Beim größten Respekt Senator Medicus Germanicus Avarus, doch wenn Ihr von Kleinstarbeit am bürgerlichen Image sprecht – es verbindet Euch sicherlich nicht jeder Bürger mit Eurem Amt beim ‚Cursus Publicus’, gerade wo der alltägliche bürgerliche Kontakt zwischen diesem Teil der imperialen Kommunikationsstruktur nur wenige Schnittstellen mit dem Bürger selbst besitzt.“


    Erläuterte er logisch ... und wandte sich dem Vertreter der Hauptklage, Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus, zu ...


    „Wie Ihr bereits selbst festgestellt hattet, bildet sich die Meinung der In-Anspruch-Nehmer des Dienstes des ‚Cursus Publicus’ durch die Nutzung und die daraus entstehende, ich vermute oft positivste, Erfahrung und kann daher nur schwerlich durch einen Artikel in der Presse im Ganzen beeinträchtigt werden. Dass durch die verwendeten, durchaus unsensiblen Vokabeln, ein Schaden im Wirken des Staates entsteht, kann ich weiterhin kaum nachvollziehen.“


    Trat die Verteidigung höchst respektvoll auf ... und kam zum Schluss ...


    „Hohes Gericht, werte Vertreter der Anklage – ich möchte daran erinnern, dass Respekt der Institution, dem einzelnen Betroffenen und auch allen Beteiligten bei Erwähnung in Artikeln der Presse gewahrt werden soll und muss. Dies sei ausdrücklich gesagt. Doch gibt es auch einen Respekt vor den Aufgaben der Presse, der ‚Acta Diurna’ insbesondere, welche dem hungrigen Volk, dem auf Fehler der Unfehlbaren wartenden Volk, dem einfachen Manne, in interessanter Form kleinere Missverständnisse im Imperium aufzuzeigen.


    Dass hier und heute mit Anprangerung dieses Artikels ein Fehler der ‚Acta Diurna’ und des zuständigen Schreibers offenbart wurde, steht außer Frage. Doch beläuft sich dieser Fehler nicht auf die unsittliche Beleidigung eines hohen Senators, nicht auf die Aufhetzung des Volkes auf Ämter und kaiserliche Einrichtungen, nicht auf die intentionelle Schädigung auf öffentlicher Bühne. Der Fehler belief sich im Verwenden unpassender Begrifflichkeiten, welcher der Auctor mit seiner unangenehmen und unsensiblen Wahl der Worte attestiert, welche in ihrer semantischen Aura traurigerweise einen Senator in seiner Ehre angriffen.


    Dieser Fehler sollte, auch im Sinne der weiterhin unbefangenen Meinungsäußerung und Berichterstellung der ‚Acta Diurna’ nicht zu schwerwiegenden Folgen wie einer Verurteilung im Sinne der Anklage führen. Dieser Fehler eines fehlbaren Menschen, wie wir es alle sind, sollte ein sinnvolles und lehrreiches Zeichen hervorrufen, ein Zeichen des Gerichtes, die ‚Acta Diurna’ freizusprechen und gleichzeitig zur Wiedergutmachung der aus des Senators Sicht eigener negativ tangierter Ehre eine niedergeschriebene Entschuldigung, wie Senator Medicus Germanicus Avarus für sich selbst als Genugtuung empfand, auf gleicher Bühne der Begehung des Fehlers verlangen. Eine solche Entscheidung hätte langfristig eine viel wirkungsvollere Bedeutung für die Akklimatisierung der Beziehungen im Umfeld der Parteien.


    Damit beantrage ich die ‚Acta Diurna’ der Vorwürfe freizusprechen und an Stelle einer Verurteilung verbindlich eine öffentliche Entschuldigung gegenüber dem Senator Medicus Germanicus Avarus festzulegen.“


    Fing er fast an zu schwitzen ...


    „Ich danke für Ihr Gehör.“


    Ging Eques Sabellius wieder in die Stellung der Verteidigung und wartete auf Wortmeldung des Gerichtes ...

  • Nach der Rede wischte ich mir den Schweiß von der Stirn.
    "Ich danke dem Eques Gaius Aemilius Sabellius für seine Ausführungen. Sein Antrag ist notiert. Das Gericht möchte dem Senator Titus Helvetius Geminus nun die Gelegenheit zu einer kurzen Replik geben."

    Einmal editiert, zuletzt von Flavia Messalina Oryxa ()

  • "Ich danke der Verteidigung für diese ... kurzen Erläuterungen.


    Die beleidigende Wortwahl scheint man meiner Ansicht nach zuzugeben. Soweit dazu.


    Weiter sei angemerkt, dass die Acta Diurna der Staatsanzeiger des Imperium Romanum ist und kein privates Klatschblatt, ob hier einmal regulierend einzugreifen ist, das bleibt politische Entscheidung und gehört hier nicht her. Ich kann nicht nachvollziehen, welche Relevanz es hierbei haben soll, dass Meldungen der Acta das Volk in ihrem Leben durch Spectakulum erfreuen. Sicher mag es einen positiven Effekt auf die Plebs haben, wenn Beamte Fehler machen und auch die hohen Tiere fehlbar sind. Unser liberaler Kaiser gestattet im Gegensatz zu früher überhaupt eine derartige Berichterstattung, aber und nun kommt der absolut wichtigste Punkt dabei. Man darf dies berichten, aber man darf es niemals einfach erfinden. Die Anklage prangert eben keine freie Berichterstattung an, sondern sie prangert schlicht und einfach eine Lüge an. Und keine Meldung, die die Subura zur Verzückung bringen könnte gestattet es der Acta Lügen über verdiente Senatoren des Reiches zu erfinden.


    Sicher mag die Acta in einem gewissen Rahmen der Übertreibung und Volksbegeisterung agieren. Herr Advocatus, das gesteht ihr hier jeder zu. Ich sage nur, das er in diesem Fall übertreten wurde.


    Ich glaube weiterhin, dass dies rufschädigend wirkte und es kommt dabei nicht darauf an, dass man damit Erfolg hatte oder nicht, sondern es kommt nur darauf an, dass man es versuchte und das hat man getan.


    Die Acta stellt sich als gutmütiger Angeklagter dar, der einen gütlichen Weg sucht und den rachsüchtigen Nebenkläger zur Ruhe ruft. Einen Punkt vergisst man dabei völlig. Avarus selber hatte ja vorher versucht gütlich mit der Acta die Sache zu bereinigen, doch reagierte man mit purer Ignoranz darauf. Sich nun als Stimme der Vernunft zu melden ist absurt.


    Ich sehe in weiteren Teilen ein Geständnis der Verteidigung vorliegen.
    Ich sehe weiter keinen Grund in irgendeiner Form von meinem Strafantrag abzuweichen.


    Über den Schmerzensgeldantrag des Nebenklägers wird das Gericht entscheiden müssen.


    Danke."

  • "Das Gericht wüsste gerne vom Senator Geminus auf welcher rechtliche Grundlage er ein Berufsverbot für den Author des Artikels beantragt.


    Das Gericht wüsste desweiteren gerne vom Senator Avarus auf welcher rechtlichen Grundlage er ein Schmerzensgeld beantragt. Die Reihenfolge der Antworten steht der Anklage frei."

  • "Ich erläutere dies sehr gerne.


    Ich stütze mich da auf ...


    § 57 Verlust von Amtsfähigkeit, Wählbarkeit und Stimmrecht
    (1) Wer wegen einer Straftat verurteilt wird, kann vom Gerichtshof die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen dauerhaft oder zeitlich begrenzt entzogen bekommen.
    (2) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.



    Die Acta Diurna ist nicht privat, deren Besetzung ist Sache des Senates, ergo sind deren Ämter öffentliche Ämter. Das Recht ein Auctor zu sein, hat der Mann meiner Ansicht nach verwirkt, sollte er verurteilt werden, so beantragte ich eben auch, dass er dieses öffentliche Amt nimmer ausüben werde. Wobei es mir da nur um dies eine Amt geht nicht um alle."

  • "Das Gericht dankt dem Senator Geminus für seine Erläuterung und gibt dem Senator Avarus das Wort."

    Einmal editiert, zuletzt von Flavia Messalina Oryxa ()

  • Wenn ich den "Vortrag" des Verteidigers resümiere, muß ich sagen viele Worte für wenig Aussagekräftigkeit.
    Ihr fragt nun mich, welchen Gesetzestext ich im Hinterkopf habe, um zu fordern was nur billig ist. Ich werde euch dazu eine Passage aus dem Codex Iuridicalis nennen. Meine Beweggründe hingegen waren klar und deutlich ausgedrückt und werden an dieser Stelle nicht wiederholt, nun denn ich berufe mich auf die Ausführung im PROLOGUS (3).

  • Zitat

    Original von Medicus Germanicus Avarus
    Wenn ich den "Vortrag" des Verteidigers resümiere, muß ich sagen viele Worte für wenig Aussagekräftigkeit.


    "Das Gericht hat den Nebenkläger nicht zur Äusserung einer Meinung gebeten und ermahnt diesen diese zukünftig nur im Falle einer Aufforderung zu äußern. Für seine geforderten Erläuterungen sei dem Senator Avarus gedankt.


    Wir kommen nun zu den Ausführungen des Senators Geminus. Er sagte:"

    Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    Man darf dies berichten, aber man darf es niemals einfach erfinden. Die Anklage prangert eben keine freie Berichterstattung an, sondern sie prangert schlicht und einfach eine Lüge an. Und keine Meldung, die die Subura zur Verzückung bringen könnte gestattet es der Acta Lügen über verdiente Senatoren des Reiches zu erfinden.


    "Der Eques Sabellius möge zu diesen Vorwürfen Stellung beziehen."



    Sim-Off:


    Das Gericht wird zukünftig die Regelungen die auf der Rostra gelten analog anwenden.

  • Der die „Acta Diurna“ als Verteidiger vertretende Advocatus Eques Sabellius erhob sich und ergriff zum zweiten Mal das Wort ...


    „Hohes Gericht, werte Anwesenden,


    danke an den Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus für seine Replik und Senator Medicus Germanicus Avarus für seine persönliche Meinung.


    Ich gehe nun direkt auf beides ein.“


    Die Anwesenden im Saal lehnten sich bereits zurück ...


    „Es wurde in den Raum gestellt, die Verteidigung hätte zugegeben, die ‚Acta Diurna’ hätte eine gezielte beleidigende Wortwahl verwendet. Dies ist natürlich ein zu kurzes und aus dieser Unvollständigkeit unzutreffendes Resümee. Die ‚Acta Diurna’, und hier unterstreiche ich nochmals meine ersten Ausführungen, hat in der Tat eine Wortwahl verwendet, welche an der Reaktion des Senators Medicus Germanicus Avarus gemessen, zu unsensibel war. Allerdings ist diese Wortwahl nicht pauschal als Intention zu bewerten, wie es die Anklage verlangt. Einen Fehler in der Außenwirkung der gewählten Worte, welche dazu noch von jedem nur gelesen werden und nicht im Gespräch fallen, ist bei einer Presse besonders fatal. Dieser Fehler ist jedoch nicht als Zugeben einer Beleidigung anzuerkennen, viel mehr als Basis einer Erklärung, wie dieser entstand – genau um eben die beabsichtigte, in keinster Form beleidigende, Intention zu offenbaren.
    Im weiteren ist die ‚Acta Diurna’, wie richtig von Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus festgestellt wurde, eine kaiserliche Einrichtung. Es ist daher natürlich im Sinne des Imperiums, wenn diese Einrichtung auch über Geschehnisse im Imperium berichtet.
    Dieser uns vorliegende Artikel berichtet über eine Institution der imperialen Struktur und verweißt deutlich auf ein aufgetretenes Problem in dieser. Er nennt weder Namen, noch erzeugt er Lügen über diese nicht genannten. Nach meinem Kenntnisstand ist der Artikel inhaltlich auf eines sich ereigneten Vorfalles basierend und bezieht sich direkt darauf – die Grundlage des Artikels, das Nichtzustellen einer Sendung, wurde immerhin im Senat debattiert. Es wird eine Meinung wiedergegeben, jedoch keine Unwahrheit.
    Ich verweise ebenso darauf, dass dieser Artikel in, wie es für Herrn Advocatus Imperialis anscheinend nicht eindeutig zuordenbar war, in der ‚Acta Diurna’ absichtlich in der Kategorie ‚Klatsch und Tratsch’, dazu an letzter Stelle, abgedruckt wurde. Dies lässt daher durchaus eine Vorbewertung der Eigenschaft des Artikels zu und damit ist die ‚Acta Diurna’ in diesem Bereich keineswegs, wie Herr Advocatus Imperialis anmahnte, nur als korrekter Staatsanzeiger zu betrachten.
    Damit stellt er für eine beleidigende Grundlage k e i n e n Nährboden dar.


    Herr Advocatus Imperialis, Sie selbst erkennen die Schwierigkeiten der Formwahl der ‚Acta Diurna’ nachvollziehbar an. Doch was nicht nachvollziehbar erscheint, ist, dass Sie der ‚Acta Diurna’, im gleichen kaiserlichen Boot sitzend wie der ‚Cursus Publicus’, eine frevelhafte Intention unterstellen, die sich jeder Begründung entzieht. Es MUSS deutlich klargestellt werden, dass die ‚Acta Diurna’ mit ihren Mitteln versucht hat, mit diesem Artikel Kritik – im Sinne ihrer Funktion als Bindeglied zwischen dem kleinen und dem großen Manne im Imperium – zu üben. Eine Kritik, die weder politische Relevanz noch einen kurzfristigen Einfluss auf Personen hat, welche der Zielgruppe, ich wiederhole – in der Kategorie ‚Klatsch und Tratsch’ –, des Artikels entsprechen. Und dies sei kein Schutzschild vor der Realität. Und es MUSS deutlich gemacht werden, dass mit veröffentlichen dieses Artikels n i c h t versucht wurde, den Nebenkläger Senator Medicus Germanicus Avarus selbst den Unmut der Öffentlichkeit auszusetzen, was mit der Nichtnennung seines Namens und mit der Vordergrundbetrachtung der eigentlich Sache nachzuweisen ist. Genau aus diesem Grund ist weder des Senators politischer Ruf, es wurde nicht einmal ein Senator oder gar Politik angesprochen, noch der seines Amtes beim ‚Cursus Publicus’ beeinträchtigt.


    Ich bin mir sicher, dass ein Prozess wie dieser, zwischen zwei Institutionen des Imperiums selbst, viel mehr Außenwirksamkeit hat, als jeder Artikel in der ‚Acta Diurna’ jemals hatte. Und ich bin mir daher sicher, dass dieser angeprangerte Artikel in keinster Form eine Beeinträchtigung seines zukünftigen Wirkens, weder in seiner Funktion als Senator, noch in seinem Amt des ‚Cursus Publicus’, darstellt.“


    Holte er kurz Luft ... und wandte sich dem Advocatus Imperialis zu.


    „Senator Medicus Germanicus Avarus hat in der Tat in seiner persönlichen Aufregung über den Artikel eine Frist zur Entschuldigung gesetzt. Das Problem der Nichtbeantwortung seiner Drohung einer Anklage lag allerdings nicht wie von Euch vermutet in unrühmlichen Charaktereigenschaften der ‚Acta Diurna’, es war viel mehr ein hoher Arbeitsaufwand, welcher das Entschuldigungs-Gesuch des Senators nicht an die entsprechende Verantwortlichkeit durchdringen ließ. Es ist wohl Ironie der Sache, dass ein nicht zugestelltes Schreiben Anlass für Kritik am ‚Cursus Publicus’ war und ein nicht zugestelltes Schreiben sich als Anlass für die Anklage dieses Verlaufes entwickelte. Außerdem steht fest, dass eine geforderte Entschuldigung an eine Presse in Form einer Bitte zu geschehen hat, da auf Grund eines wahrheitsbasierenden Artikels mit einer unsensiblen Verwendung sprachlicher Mittel keiner inhaltliche Einsicht einzufordern ist. Wenn sich jemand persönlich über die Zeitung angegriffen sieht, dann ist die Form der Drohung ebenso ungebracht – es ist vielmehr das Gespräch zu einer Einigung und gegebenenfalls einer Entschuldigung zu suchen.“


    Begann er seinen letzten Absatz ...


    „Aus den genannten Beweggründen ist die Klage weder gegen die ‚Acta Diurna’, noch einen Teil dieser, ausreichend begründet und bezieht sich in allen Passagen auf persönliche Deutungen der Anklage und nicht auf die Gegebenheiten. Ebenso sind, wie ich wiederhole, Schadensersatzansprüche in materieller Form nicht begründet. Dies erkennt der Senator als Nebenkläger im Prinzip selbst an, indem er mit Verweis auf den Prolog des ‚Codex Iuridicalis’ einen Bereich der Auslegung anstrebt, welcher keine konkrete Rechtsgrundlage liefert. Eine Tilgung des persönlichen Ärgernisses des Senators, welche sich durch die Wortwahl des Artikels optimistisch nachvollziehen lässt, ist meines Erachtens durch eine Entschuldigung auf gleicher Ebene zu geschehen, wie es veröffentlich wurde – aber auch hier wiederhole ich nur meinen Erstantrag.


    Ich danke für Ihr Gehör.“


    Und so setzte sich der Advocatus der Verteidigung wieder und wartete den Gang der Dinge ab ...

  • "Das Gericht dankt Eques Sabellius für seine erschöpfenden ..." ich gähnte kurz
    "...Ausführungen und gibt dem, durch Eques Sabellius mehrmals persönlich angesprochenen, Senator Geminus hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Ausführungen der Verteidigung."

  • murmelt ....


    "Dann auf ein neues ..."


    "Gut, ein Fehler in der Wortwahl. Soweit gibt man es ja zu. Ich sage Beleidigung, ihr widersprecht dem. Möge das Gericht selber sehen, wie man es sehen will, wir beide werden uns dabei nimmer treffen.


    Bitte wie? Man nennt keine Namen? Wollt ihr mich verladen? Man sagt im Artikel Legatus Augusti Curso Publico, den gibt es nur einmal und dies ist eben Senator Avarus. Kein Hochverräter würde dem Henker entgehen, hätte er den Augustus beleidigt und nicht Julianus. Dieser Gedankengang ist absurt.


    Und was sollen die Ausflüchte WO in der Zeitung es stand. Das ist völlig gleichgültig. Mord ist Mord. Im garten, im Haus, auf dem Dach und in den Thermen. Und das ist hier nicht anders. wenn ihr mir sagt, dass der Leser im Bereich Klatsch und Tratsch nicht mehr mit Objektivität und Wahrheit rechnen muss, sondern mit Lüge, dann sage ich Euch unverblümt. Lasst diesen Teil künftig weg!


    Im Artikel geht es sogar hauptsächlich um die Person Avarus, das hiervon loslösen zu wollen ist absurt. Man mag ein Problem beschreiben, ob existent sei dahin gestellt. Aber man stellt Avarus eindeutig als Wurzel und als alleinige Wurzel dieses Problems dar.


    Und darauf hinzuweisen, das dieser Prozess mehr Außenwirkung hätte und dem Staat mehr schade kann ich nur vehement verurteilen. Die Acta scheint darauf zu bauen, dass Staat nicht Staat schaden will und eine Krähe der anderen Kein Auge aushacken wird. Die Advocatio Imperialis vertuscht keine Verbrechen, nur weil sie von Staatsdienern begangen werden. Ich zerre im Namen des Kaiser jeden, höret jeden Verbrecher vor Gericht, mag er sein was er will. Schonungslos, hart, aber gerecht.


    Faktum ist, dass Senator Avarus eine gütliche Einigung mit der Acta Diurna suchte. Dies fruchtete nicht. Das es an der Inkompetenz der Schreiber der Acta oder deren Schlampigkeit oder was immer lag, das ist völlig egal. Da kann Senator Avarus nun wirklich nichts dafür. Muss er noch dafür sorgen, dass in der Acta selber Briefe den Bestimmungsort finden? Sein Schreiben gelangte rechtzeitig in den Machtbereich der Acta und gilt deshalb als zugestellt, ob es gelesen wurde oder nicht.


    Ich bleibe immernoch bei meinen Anträgen.


    Möge das Gericht seine Sicht der Dinge in ein Urteil fließen lassen.
    Die Advocatio wird sehen ob das Urteil ertragbar ist oder ob eine Berufung zu prüfen ist."

  • Zitat

    Original von Gaius Aemilius Sabellius
    „Senator Medicus Germanicus Avarus hat in der Tat in seiner persönlichen Aufregung über den Artikel eine Frist zur Entschuldigung gesetzt. Das Problem der Nichtbeantwortung seiner Drohung einer Anklage lag allerdings nicht wie von Euch vermutet in unrühmlichen Charaktereigenschaften der ‚Acta Diurna’, es war viel mehr ein hoher Arbeitsaufwand, welcher das Entschuldigungs-Gesuch des Senators nicht an die entsprechende Verantwortlichkeit durchdringen ließ. "


    "Euch ist bewusst, dass ihr die Wahrheit sagen müsst und zu deren Findung mit der Acta zusammenarbeit sollt?"


    Nach der Antwort von Geminus wandte sie sich nochmals zur Verteidigung.
    "Möchtet ihr nochmals dazu Stellung nehmen?"

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