Hiermit eröffne ich als Iudex Prior des Iudicium Maior die Hauptverhandlung:
Das Imperium Romanum gegen Gaius Scribonius Curio
IUD MAI IV/DCCCLV
Das Iudicium Maior bestehend aus:
Iudex Prior, Marcus Vinicius Hungaricus
Iudex, Secundus Flavius Felix
Iudex, Spurius Purgitius Macer
Die Verhandlung wird in der Gerichtshalle der Basilica Ulpia verhandelt und dies öffentlich.
Die Zuständigkeit des Iudicium Maior ergibt sich aus der Anklage gemäß Codex Iuridicalis:
§ 19 Sachliche Zuständigkeit
(2) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Verbrechen ist das Iudicium Maior sachlich zuständig.
Die Anklage lautet auf:
§ 84 Üble Nachrede
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder Geldstrafe von 400 bis 1.600 Sesterzen.
Die Vertretung der Anklage wird Titus Helvetius Geminus übernehmen.
Als Nebenklägerin wurde gemäß § 8 Cod Iur Flavia Messalina Oryxa zugelassen.
Zum Rechtsbeistand des Angeklagten wurde Marcus Decimus Mattiacus benannt.