Aberkennung der Quaestur laut §46.1 des Codex Universalis (Aulus Octavius Avitus)

  • "Hiermit stelle ich den Antrag dem Quaestor Designatus Aulus Octavius Avitus die Quaestur der gegenwärtigen Wahlperiode laut §46.1 des Codex Universalis zu entziehen da bis heute kein Eid gesprochen und keinerlei Wirken zu erkennen ist."


    Sim-Off:

    Ich weiss sehr wohl das er morgen aus dem Urlaub zurückkommt, bin aber auf seine SimOn Geschichte gespannt...

  • “Dafür ist es noch zu früh. § 46 (1) Cod Univ sagt, dass dies frühestens drei Wochen nach der Wahl geschehen kann. Diese Zeit ist noch nicht abgelaufen. Für Plinius Secundus gilt das ebenso.“

  • Zitat

    Original von Lucius Aelius Quarto
    “Dafür ist es noch zu früh. § 46 (1) Cod Univ sagt, dass dies frühestens drei Wochen nach der Wahl geschehen kann. Diese Zeit ist noch nicht abgelaufen. Für Plinius Secundus gilt das ebenso.“


    "Die im Gesetz genannte Frist gilt für Amtsinhaber. Aulus Octavius Avitus hat aber kein Amt inne sondern ist nur ein designierter Magistrat. Ist Euch der Unterschied nicht klar? Wie lange will sich der Senat noch zum Narren halten lassen? Ist es dem jungen Mann nicht zuzumuten einen Eid zu sprechen? Er soll schwören oder ersetzt werden. HEUTE!"


    Sim-Off:

    Avitus war seit der Wahl Online und den Eid kennt er fast auswendig...


    Willst Du bei Plinimax wirklich die Zeit ablaufen lassen? Er sagt er macht nicht weiter...

  • “Es sind noch fünf Tage, bis zur von mir genannten Frist. Wir können natürlich schon jetzt darüber debattieren und beschließen, was zu geschehen hat, wenn sie ihr Amt auch bis dahin nicht antreten und ausüben. Aber diese Zeit sollten wir ihnen, ob nun designiert oder bereits amtierend, schon noch einräumen, denke ich.“

  • "Man möge es mir verzeihen, wenn ich nach grösserer Gewissheit über einen sich mir aufdrängenden Widerspruch giere.


    Zum einen ist da die Forderung, dass man die Quaestur ihnen aberkenne. Dann muss man also auch davon ausgehen, dass er bereits Quaestor ist und somit auch Amtsinhaber ist.


    Dann sagt man aber wieder, dass er ja doch noch kein Quaestor sei, da die Eidesformel noch nicht gesprochen sei. Also ist er doch kein Amtsinhaber.


    Und doch zieht man


    "§ 46 Amtsniederlegung
    (1) Wenn ein Amtsinhaber über längere Zeit nur selten oder nie anwesend ist, kann der Imperator Caesar Augustus oder der Senat dem Inhaber sein Amt entziehen. Dies nach frühestens 3 Wochen nach der Wahl, wenn bis dahin keinerlei Wirken zu erkennen ist oder der Betreffende generell fehlt."


    zu Rate, wo deutlich "Amtsinhaber" steht. Also gesteht man ihnen doch zu, dass sie Amtsinhaber sind. Und wenn man dies ihnen zusteht, muss man ihnen auch die 3 Wochen Frist zustehen."

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • "Ich habe nicht umsonst (oder vielleicht doch umsonst) zwei Diskussionen eröffnet. Hier geht es um Avitus, einen designierten Magistrat der es immer noch nicht geschafft hat sein Amt anzutreten. Nicht das verspätete Amteide bei jüngeren Octaviern etwas neues wären, sollten wir trotzdem von dem Herren eine Rechtfertigung einfordern. Egal ob Factiobruder oder nicht, oder was meinst Du Curio?"

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    "Senator Curio hat recht, vertagen wir diese Diskussion um besagte 5 Tage."


    Sim-Off:

    PDL war schneller...

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