"Der Posten eines Praefectus Portuensis wurde in der Lex Provincialis noch nicht berücksichtigt. Ich schlage daher folgende Erweiterung vor:"
Subpars Quarta - Bezirksverwaltung
§ 14 Praefectus Portuensis
(1) Der Praefectus Portuensis ist für die Überwachung des Schiffsverkehrs und die Verwaltung der Liegeplätze sowie alle polizeilichen Aufgaben im Bereich des Hafens verantwortlich.
(2) Sein Vorgesetzter ist der Regionarius.
(3) Um dieser Funktion nachzukommen sind nur Soldaten des Exercitus Romanus für diese Position zugelassen.
"Die nachfolgenden Parapraphen müssten dementsprechend umnummeriert werden."