Skjeld will es mahl wissen

  • :)Die Frage ist Abstrackt und eindeutig...
    Was zählt mehr b.z hatt den Höheren wert .


    A) Das Wort, der Wünsch, der Willen, der Unterschrift der anerkennenüng des der verweisung des Imperators?


    B) Irgend ein , welcher dan auch...,Gesetzes Articel
    Aus den Codex(en) läst sich meins einsicht nach Lesen das der Imperator Über das gesetz steht ,was consequent den Römischer Geschichte ist :Imperator Omnipotentus.. :)


    Zweit Frage: Wie ist es mit Regelungen die RPG gemacht sint und die später dürch ein Gesetz geregeld würde..
    Vorbilt: Jetzt gibt es Medici die ein Diplom haben ...aber Menschen wie Ogmios, Gratiana und Tiberius Annaeus sint (RPG gespield) aus Medicii
    Verlieren die das Recht ihren beruf aus zu üben wenn das Gesetz z.b vorschreiben wirt das nur "Diplomierte " Artzt Spielen dürfen??

  • Zitat

    Original von Luculus Scribonius Skjeld
    :)Die Frage ist Abstrackt und eindeutig...
    Was zählt mehr b.z hatt den Höheren wert .


    A) Das Wort, der Wünsch, der Willen, der Unterschrift der anerkennenüng des der verweisung des Imperators?


    B) Irgend ein , welcher dan auch...,Gesetzes Articel
    Aus den Codex(en) läst sich meins einsicht nach Lesen das der Imperator Über das gesetz steht ,was consequent den Römischer Geschichte ist :Imperator Omnipotentus.. :)


    Codex Universalis, § 18, Absatz 1 ist ein heißer Tip.


    Zitat

    Zweit Frage: Wie ist es mit Regelungen die RPG gemacht sint und die später dürch ein Gesetz geregeld würde..
    Vorbilt: Jetzt gibt es Medici die ein Diplom haben ...aber Menschen wie Ogmios, Gratiana und Tiberius Annaeus sint (RPG gespield) aus Medicii
    Verlieren die das Recht ihren beruf aus zu üben wenn das Gesetz z.b vorschreiben wirt das nur "Diplomierte " Artzt Spielen dürfen??


    Also, bei den Heilern ist es meines Wissens so, daß man nur nach Abschluß der nötigen Kurse sich Medicus nennen darf. Einen Heiler spielen darf nach wie vor jeder, der Titel ist hier das entscheidende. Jemand ohne den Titel Medicus, darf sich schlicht nicht als Medicus bezeichnen.
    Strenger ist es bei den Anwälten. Dort ist es tatsächlich so, daß der Cursus Iuris Vorraussetzung ist um die Tätigkeit eines Anwaltes ausüben zu dürfen. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, Näheres steht im Gesetz dazu.

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