Strafverfahren IUD IMP VII/DCCCLV - Imperium Romanum vs. Herennius

  • ANTRAG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



    Die Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen


    Herennius


    Ihm werden Mord in Täter- und Mittäterschaft gem. §§ 73, 48 I, II CodIur und Widerstand gegen die Staatsgewalt gem. § 116 CodIur zur Last gelegt.



    Marcus Decimus Mattiacus,
    Advocatus Imperialis


  • SONDERBEFUGNIS
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS


    IUD IMP VII/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Herennius


    Es gelten:


    § 73 Mord
    (1) Wer einen anderen ohne staatliche oder militärische Befugnis tötet, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
    (2) In besonders schweren Fällen kann das Gericht auf Todesstrafe erkennen.


    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (1) Schwerverbrechen sind Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht sind. Zuständig für die Ermittlungen bei Schwerverbrechen sind die Cohortes Praetoriae.


    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (1) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Schwerverbrechen ist das Iudicium Imperialis sachlich zuständig.


    § 14 Advocatio Imperialis
    (5) Bei Verhandlungen des Iudicium Imperialis ist stets der Advocatus Imperialis Maior Ankläger.


    Im vorliegenden Falle wird die Ermittlungstätigkeit, sowie die Funktion des Anklägers außerordentlich an den Advocatus Imperialis Marcus Decimus Mattiacus übertragen.



    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

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