Ein Gesetzesvorschlag zum Volkstribunat

  • "Hast du meine Vorschläge überhaupt gelesen? Es geht darum daß sich beide GEWÄHLTEN Volkstribune gegenseitig kontrollieren und damit einen Mißbrauch des Amts verhindern. Wenn der Bürger halt mit dem einen Volkstribun nicht zufrieden ist hat er die Möglichkeit zum anderen zu gehen und diesem sein Leid vorzutragen. Es ist eine Verbessrung für das Volk. Was sollte also dagegen sprechen?!"

  • „Stillstand?


    Immer wenn sich die beiden Volkstribune nicht einig sind, muss der Kaiser entscheiden und um eben diese Last von ihm zu nehmen gibt es ja überhaupt das Amt.


    Ich denke es geht viel mehr darum noch ein weiteres schönes angesehenes Amt zu schaffen, um die ganzen Factionis zu befriedigen.


    Außerdem hat doch die Vergangenheit gezeigt, dass es nicht nötig ist, kein Volkstribun der letzten Jahre hatte so viel Besuch, dass er nicht zur Ruhe kam und außerdem was ist wenn man mit dem zweiten Volkstribun auch nicht einverstanden ist?


    Am besten bekommt jeder seinen Eigenen …“

  • -.^ Nein denn beide haben gegenüber dem anderen ja keine Vetokraft. Es geht hier nur über die Gegenseitige Überwachung des anderen und die Möglichkeit daß Volk miteinzubeziehen.
    Und nein darum geht es nicht nur weil du in keiner factio mehr bist mußt du dich nicht als Obermoralapostel sehen zumal es dann deiner neuen factio der Aurata doch auch zum Vorteil gereichen würde. Als Factio welche dem Kaiser treu ergeben sind aber auch dem republikanischem System durchaus einige Vorteile zurechnen, kann es doch für euch gar nicht genug Volkstribune geben oder?;)
    Nun sicher vielleicht gefällt dem Bürger auch der andere Volkstribun nicht. DU könntest ja dem Kaiser vorschlagen den Palast für die Bürger zu öffnen, dann wäre dieses prblem aus der Welt;)"

  • "Es geht ja nicht um eine Petition vn vielen Leuten sondern um die Nöte und Ängste der einzelnen. Wie du weißt steht beim Volkstribun genau dafür immer die Türe offen. Ich wage nunmal zu bezweifeln daß der Kaiser für jeden Zeit hat

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus
    "Es geht ja nicht um eine Petition vn vielen Leuten sondern um die Nöte und Ängste der einzelnen. Wie du weißt steht beim Volkstribun genau dafür immer die Türe offen. Ich wage nunmal zu bezweifeln daß der Kaiser für jeden Zeit hat


    "Dafür ist ja der gewählte Volkstribun da?" Avitus schüttelte den Kopf

  • „Jetzt wirst du sicher sagen, wenn der Fall eintritt, dass sich ein Römer von ihm nicht vertreten fühlt, muss ein zweiter her.


    Aber wie soll man es Tausenden Römern recht machen? Dafür sind die Wahlen, oder nicht?“

  • "Ich sehe ein du hast nicht verstanden worum es mir geht oder du willst es nicht verstehen.
    Meine Intention ist es daß sich der Volkstribun für daß Römische Volk einsetzt daher die Zusätzliche Kontrolle daher die Sachen mit dem Aberkennen seiner Leistungen. Es geht mir darum daß wir möglichst nie wieder einen Volkstribun haben der nicht weiß was er will;) Und ich denke dies alles lässt sich dadurch recht gut erreichen. Sicher es ist vielleicht nicht perfekt aber es ist ein Anfang."

  • „Ich denke der neue Volkstribun wird deinen Vorschlag sicher wohlwollend prüfen, doch eine Volksversammlung für die Änderung ist doch irreal.


    Vale Cyprianus“, nein beleidigen ließ er sich nicht mehr, sonst hätte er für ein Amt kandidiert.

  • Hungi hörte sich belustigt an, was die beiden anderen da sprachen.


    Sim-Off:

    Ihr glaubt gar nicht, wie sehr ahistorisch wir hier erst sind. ;)


    Quästor! Erlaube mir noch eine Bemerkung. Du sprichst davon, daß sechs Augen mehr sehen als zwei oder vier. Gut, das ist eine Aussage, der kann man nicht widersprechen. Deswegen werde ich noch einen drauf setzen: Ich biete dir Millionen von Augen, die dem Volkstribun bei seiner Arbeit zusehen. Millionen!


    Anscheinend vergesst ihr hier, daß der Volkstribun zwar sacrosankt ist, er aber trotzdem euch, ja euch, den Plebejern des Imperium Romanum, Rechenschaft ablegen muß! Und zwar ordnungsgemäß in einer comitia plebis. Ja, man kann eine solche auch dann einberufen, wenn man kein Plebiszit durchbringen will.


    Kein Volkstribun sollte es wagen, gegen das Volk zu handeln!

  • Sim-Off:

    also nach eurer wiki hier gab es seit Augustus gar keine gewählten Volkstribunene mehr, aber wie gesagt diese Zusaätze sind ja nach sim-on eindrücken entstanden und nicht nach historischen gesichtspunkten;) auch wenn es jetzt jedem historiker schmertzt aber gesetze entstehen nunmal auch aus praktischen gründen;)


    "Nun umso mehr Augen umso besser. da gebe ich euch Recht Praefect. Was eure anderen Argumente angeht sicher ihr habt nicht unrecht er sollte es nicht und auch kann er eine Volksversammlung einberufen, wenn er kein Plebisziet machen will aber ob er es macht oder nicht bleibt nach dem Gesetz alleine ihm überlassen. Also entweder man gibt den Plebejern in der Hinsicht mehr Kompetzenzen oder man braucht einen zweiten Volkstribun welcher eben dafür hoffentlich sorgt daß auch der andere Volkstribun sich nicht gegen das Volk stellt oder gegen seinen Willen handelt, deshalb wäre vielleicht sogar ein Vetorecht gegenüber dem anderen Volkstribun nicht schlecht, so müßten beide Tribunen Einstimmig handeln. Vielleicht hätte ja dies einen positiven Effekt. Ich kann nur die letzte Volksversammlung als Beispiel bringen.: Das Volk hatte noch Handlungsbedarf aber der Volkstribun meinte nein und dabei blieb es auch. Ich denke wer bei der Versammlung dabei war versteht meine Beweggründe.

  • Sim-Off:

    Doch, sie wurden gewählt. ;)


    Du vergisst wieder eines: Man kann auch den Kaiser bitten, eine comitia plebis einzuberufen. Auch er hat die tribunicia potestas. ;) Wenn der Volkstribun es nicht machen will und aber Handlungsbedarf besteht, ab zum Kaiser.


    Was das Vetorecht angeht: Dafür gibt es das Prinzip der Kollegialität. ;)


    Sollte Hungi erwähnen, daß Octavius Avitus noch froh sein kann unter den Lebenden zu weilen? Ach nein... :D

  • Sim-Off:

    ahso naja weil der eintrag hörte sich so an, als ob nicht bzw. dieses amt es praktisch nicht mehr gab :)


    "Nun anscheinend hat dre Kaiser doch mehr Zeit als ich dachte :D Was daß Prinzip der Kollegialität angeht nunja dazu müßte der Volkstribun ja einen Mittribunene haben also jetzt vom Kaiser abgesehen, weil ich glaube irgendwie nicht, daß sich der Volkstribun ständig mit dem Kaiser berät.


    Also wenn ich mal kurz zusammenfassen darf: Ihr seit alle gegen einen zweiten Volkstribun und damit auch gegen die restlichen Zusätze, denn die bauen ja darauf daß es noch einen zweiten gewählten Volkstribun gibt

  • Sim-Off:

    Der Cursus Honorum in der Kaiserzeit war doch anders als in der Republik, aber alle Ämter - außer der Censor - waren noch immer vorhanden. ;)


    Naja, eine Versammlung auszurufen dauert ja nicht lange. ;)


    Was die Kollegialität nochmals angeht: das bedeutet nicht, daß man sich immer berät, sondern nur, daß einer von denen nicht sein Veto ausspricht. :)


    Dann trat Hungi in den Hintergrund, die Plebejer waren jetzt gefragt.

  • Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus
    "Ich redete von einem zweiten Volkstribun neben dir"


    Liebe Leute! Haben wir denn mit Zwei Inhabern der Tribuniciae Potestatis nicht genug? Was wollen wir mit einem dritten?

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