Wenn es kein gegensätzliches Testament gibt, wo Dir dein Besitzer die Freiheit schenkt, dann ja...gehst Du an den nächsten Erben weiter, was hier wohl der Sohn sein dürfte...
Für alle Sklaven......
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Du bist ja als Sklavin eine Art Sache.
Falls dein ehemaliger Herr ein Testament auferlegt hat, so kannst du sicherlich vererbt werden.
Aber wenn er keines hatte und sein Sohn noch lebt, so habe ich auch keine Ahnung ob du ihm nun zustehst oder an den Staat gehst.
Wahrscheinlicher wäre es, dass der Sohn dich bekommt.Sicher weiß ich eines:
§ 1.7 Die Vigiles sind für die Ergreifung flüchtiger Sklaven verantwortlich.
Und du bist entflohen.
Falls sich nun kein Besitzer für dich findet, so wirst du Eigentum des Staates und von den Vigiles versteigert. -
Danke, Artoria Medeia
Und sollte dieser des Mordes überführt werden, was dann?
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War wohl ein wenig zu spät.
Falls er in den Carcer geht, so wirst du glaube ich Staatseigentum, dann entweder versteigert oder du wirst als Sklavin Aufgaben bekommen.
Welche das sein könnten weiß ich dennoch nicht. -
Danke auch dir, Lucius Flavius Furianus
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Gerngeschehn.
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