ZitatOriginal von Ioshua Hraluch
Junger Römer, überlege er einmal, was L.A.P.P. ausgeschrieben bedeute.
Aha?
Legatus Augusti pro Praetore
Verstehe nicht ganz was ihr meint, Gesandter aus einem fernen Land.
ZitatOriginal von Ioshua Hraluch
Junger Römer, überlege er einmal, was L.A.P.P. ausgeschrieben bedeute.
Aha?
Legatus Augusti pro Praetore
Verstehe nicht ganz was ihr meint, Gesandter aus einem fernen Land.
Durus: Laut meinem Prof. hießen alle Legatus Augusti pro Praetore, auch die mit konsularischem Rang, denn der Proconsul war der Kaiser, um seinen besonderen Rang hervorzuheben. [SIZE=7](oder so ähnlich)[/SIZE]
Thx.
Alles klar. Und Pilatus war doch Procurator. Aber eigentlich war es keine Provinz zu der Zeit - wie genau hat das dann funktioniert? Bzw. hat das an vielen Stellen so funktioniert?
Mit der Provinzverwaltung ist es ein wenig kompliziert und der Artikel, den ich gestern noch rasch zu Iudaea ins Wiki gesetzt habe, braucht auch noch ein paar kleine Korrekturen. Also, erstmal das Grundsätzliche:
Es gibt provinciae populi Romani (umgangssprachlich und sachlich falsch gerne als "senatorisch Provinzen" bezechnet), die von einem ehemaligen Consul oder einem ehemaligen Prätor geführt werden. Der Amtstitel dieser Personen war unabhängig davon grundsätzlich Proconsul.
Es gibt provinciae Caesaris ("kaiserliche Provinzen"), in denen der Kaiser formell Proconsul war. Als seine Statthalter setzte er ebenfalls ehemalige Consulen und Prätoren ein, die ebenfalls unabhängig davon grundsätzlich den Amtstitel Legatus Augusti pro Praetore trugen. Wichtiges Faktum ist an dieser Stelle, dass einem Legatus Augusti pro Praetore grundsätzlich immer eine Legion unterstellt ist - das hat nicht mit der Verwaltungsarbeit zu tun, ist aber für den folgenden Punkt wichtig:
Es gibt Verwaltungsbezirke ohne Legionsbesatzung, die von einem vom Kaiser ernannten ritterlichen Procurator Augusti geführt werden. Beispiele dafür sind seit Claudius Raetien, Noricum und evtl. auch Iudaea. Man muss diese Bezirke wohl auch als "Provinz" bezeichnen, obwohl sie anders als die beiden oben genannten Formen keinen Senator an ihrer Spitze haben.
Für Iudaea heißt das konkret, dass es unter Claudius 44 n. Chr. den Status einer Provinz mit ritterlichem Procurator erhielt, 70 n.Chr. unter Vespasian den Status einer Provinz mit prätorischem Legatus Augusti pro Praetore und 135 n. Chr. den Status einer Provinz mit consularem Legatus Augusti pro Praetore.
Was den guten Pontius Pilatus betrifft, spielt uns dort leider die verspätete Niederschrift des Neues Testaments einen Streich: der Autor, der dort Pilatus als Procurator bezeichnet, kannte nur die Strukturen nach 44 n. Chr., wo es eben einen solchen gab. Pilatus war jedoch, wie eine Inschrift aus Caesarea belegt, als Praefectus Iudaeae dem Legaten von Syrien unterstellt und Iudea zu diesem Zeitpunkt kein Gebiet, das den Titel einer Provinz verdiente.
Quelle für das alles: W. Eck, in: Th. Fischer, Die römischen Provinzen, 2001
(nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Werk von T. Bechert von 1999)
Ein Klientelkönigtum bedeutet dann, dass das Land von Rom abhängig ist, aber trotzdem weitgehend autonom?
Genau, der König eines Klientelkönigreiches ist von Rom eingesetzt und tut deshalb sicher nichts, was Roms Interessen widerspricht. Da, wo sich Rom nicht einmischt, kann er dann regieren wie er möchte.
Gelegentlich haben Klientelkönige ihr Reich nach ihrem Tod auch an Rom vererbt unbd damit die Einrichtung einer Provinz ohne militärische Eroberung möglich gemacht.
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