Zur Abstimmung stehen die drei Änderungen zum Codex Iuridicalis. Für den Teil A gilt: Man stimme für ( ) I., II., enthält sich oder stimmt dagegen ( ). Für den Teil B greift die übliche Abstimmungsvariante oder oder Enthaltung.
Teil A - I
[(Absatz 5) in §64 Hochverrat]
(5) Es handelt hochverräterisch wer die Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder Symbole öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften verunglimpft.
Teil A - II
[(Absatz 5) in §64 Hochverrat]
5) Es handelt hochverräterisch wer die Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder deren Symbole öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften derart verunglimpft, dass es geeignet ist den Reichsfrieden in empfindlicher Art und Weise zu beeinträchtigen.
[Neues Gesetz: Verunglimpfung der Götter]
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften die römischen Götter, ihre göttlichen Nachkommen oder Symbole verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten oder einer Geldstrafe von 1500 Sz bis 2500 Sz. bestraft.
Zur Stimmabgabe sind die anwesenden Senatoren aufgerufen:
Secundus Flavius Felix
Marcus Vinicius Hungaricus
Lucius Aelius Quarto
Medicus Germanicus Avarus
Tiberia Livia
Aelia Adria
Gaius Octavius Victor
Titus Helvetius Geminus