Cursus Honorum

  • Die nächsten Wahlen zum


    CURSUS HONORUM


    sind festgelegt auf den


    ANTE DIEM V ID APR DCCCLVI A.U.C. (9.4.2006/103 n.Chr.)


    und


    ANTE DIEM IV ID APR DCCCLVI A.U.C. (10.4.2006/103 n.Chr.)


    Kandidaten können ihre Kandidatur frühestens am ANTE DIEM VII KAL APR DCCCLVI A.U.C. (26.3.2006/103 n.Chr.)
    und spätestens am KAL APR DCCCLVI A.U.C. (1.4.2006/103 n.Chr.)
    erklären.



    Die Erklärung zur Kandidatur muss persönlich und öffentlich auf der Rostra des Forum Romanum in Rom erfolgen.
    Ausnahmen hiervon regelt § 39 Codex Universalis Pars Quinta - Cursus Honorum.


    http://www.ostheim21.de/Imperium/PS_Medicus.gif



  • Laut den Bestimmungen des Codex Universalis § 39 ist die Phase der Kandidaturen abgeschlossen. Nachzügler können nur durch eine Ausnahmegenehmigung laut § 39 Codex Universalis Pars Quinta - Cursus Honorum nachnominiert werden.



    Die letzte Woche vor der Wahl soll zur Diskussion und Auseinandersetzung zwischen den Kandidaten dienen.




    http://www.ostheim21.de/Imperium/PS_Medicus.gif



    ROMA
    ANTE DIEM IV NON APR DCCCLVI A.U.C. (2.4.2006/103 n.Chr.)


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