Antrag auf Strafverfahren

  • ANTRAG
    GEMÄSS CODEX IURIDICIALIS



    Die Advocatio Imperialis beantragt gem. §28 I CodIur die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen


    Medicus Germanicus Avarus


    Ihm wird Üble Nachrede gem. §§ 84 I, II CodIur in 2 Fällen zu Last gelegt.


    Marcus Decimus Mattiacus,
    Quaestor Sacrii Palatii


  • Ankündigung der Hauptverhandlung
    ANTE DIEM IV KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (28.4.2006/103 n.Chr.)


    Dem Antrag der Advocatio Imperialis auf Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Medicus Germanicus Avarus wird stattgegeben. Dem Angeklagten wird Üble Nachrede gemäß §§ 84 I, II CodIur in zwei Fällen zu Last gelegt. Die Hauptverhandlung findet vor dem Iudicium Maior in der Basilica Ulpia statt.


    Iudex Prior:
    Praetrix Urbanus Tiberia Livia


    Zu Iudices werden nominiert:
    Senator Lucius Aelius Quarto
    Senator Marcus Vinicius Hungaricus


    Ankläger:
    Quaestor Sacrii Palatii Marcus Decimus Mattiacus


    Der erste Tag der Hauptverhandlung wird festgesetzt auf
    ANTE DIEM III KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (29.4.2006/103 n.Chr.)


    Alle Prozessbeteiligten werden aufgerufen sich zu dem genannten Termin in der Basilica Ulpia einzufinden, der Angeklagte ist dem Gericht zum Beginn der Hauptverhandlung vorzuführen, es sei denn er verzeichtet auf die Anwesenheit in der Verhandlung. Der Angeklagte wird aufgefordert einen geeigneten Rechtsbeistand zu benennen. Sieht der Angeklagte sich dazu außer Stande, oder versäumt er dies aus anderen Gründen, so wird das Gericht einen Advocatus berufen.


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