Na, heute will aber gar nix auf Anhieb klappen. Na denn halt so:
ZitatAlles anzeigenDas Drachenfest ist eine Veranstaltung die prinzipiell für Teilnehmer ab 18 Jahren gedacht ist. Absolut alles was da drüber hinausgeht ist ein Entgegenkommen des Veranstalters der es Jugendlichen ermöglichen soll daran teilzunehmen. Deswegen sind die Vorgaben dieses Veranstalters zu diesem Thema verbindlich und endgültig.
Und genau die folgen hier.
Teilnehmer unter 18 Jahren aber über 16 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern in denen diese eine Aufsichtsperson (die selber über 18 sein muß) namentlich benennen.
Das Suchen einer derartigen Aufsichtsperson via Internet scheint mir da kontraproduktiv und nicht im Sinne der Erfinder dieser Regelung, aber bitte, wenn die jeweiligen Eltern bei sowas mitmachen...
Teilnehmer unter 16 Jahren benötigen einen Elternteil als Begleitung, dürfen normalerweise nicht an Großschlachten teilnehmen und der Elternteil der als Aufsichtsperson fungiert ist dafür verantwortlich das entsprechende Regeln auch eingehalten werden, wir behalten uns vor im Falle des Fehlverhaltens der zu beaufsichtigenden Person auch die Aufsichtsperson zur Verantwortung zu ziehen (im übrigen weise ich immer gerne mal drauf hin, das die rechtliche Übernahme der Verantwortung für einen Minderjährigen auch immer die Übernahme der Haftung für dessen Fehlverhalten beinhaltet, also sollte jeder drüber nachdenken was er da unterschreibt). In Einzelfällen behält sich die Orga das Recht vor bei unter 16 Jährigen Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen, dies rechtfertigt weder eine Generalklausel (bei mir ging das so, also muß es bie dme auch gehen...) noch ist es eine gerichtlich einklagbare Zusage (Bitte lasst hier nochmal das Wort "Ausnahme" Revue passieren und denkt drüber nach was das heißt und warum man wohl eine Ausnahme machen wird. Ein Tipp: deutlich ältere Aufsichtspersonen, eventuell sogar Verwandte helfen).
Kinder unter 14 benötigen ohne Ausnahme die Begleitung eines Elternteil, haben generelles Schlachtenverbot und dürfen nicht ohne Begleitung in Tavernen.
Alle weiteren Regeln des Jugendschutzes sind aktiv.