• Ich bin über meinen Lateinunterricht auf folgende Frage gekommen:


    Ist unser Senat als Legislative nicht irgendwie etwas unhistorisch? Stellte der nicht nur Senatus Consulta auf, die dann von den Magistraten zu Decreta wurden? Weil eigentlich hatte der doch beratende Funktion, oder?
    Bzw. hat sich das in der Kaiserzeit dann verändert?

  • Und die wurden nicht mehr von den Magistraten ratifiziert?


    Da fällt mir ein:
    Die Prätoren haben sich in ihren Edicti zum Thema Straf/Zivilrecht geäußert udn die Aediln zum Handelsrecht? Oder haben die anderen auch Edicti aufgestellt und wenn ja zu was?

  • Handelsrecht ist vielleicht ein wenig zu weit hergeholt. Die Ädilen haben sich vorallem durch die Setzung von Normen im Bereich des Schadensersatzes hervorgetan, die sogenannten ädilizischen Klagen, die man vor den Ädilen einklagen konnte.


    Die Prätoren haben in ihren Edikten gesagt, welche Klagen sie zulassen. Das waren vorallem zivilrechtliche Sachen wie Haftung und Schadensersatz und dergleichen. Strafrechtliche Normen sind mir jetzt weniger bekannt, da der Prätor nicht dafür zuständig war, sondern die tres vires capitales.


    Zivil- und Strafrecht waren aber noch nicht so stark getrennt wie heute. So finden sich Strafrechtliche Normen in der lex aquilia, die den Schadensersatz bei Delikten regelt z.B. Tötung eines Sklaven oder Zerstörung einer Sache.

  • Mattiacus hat es eh ja schon beantwortet, dennoch lasse ich es mir nicht nehmen, auch etwas dazu zu sagen. :) Ich darf dabei mein Lehrbuch (Hausmaninger/Selb: Römisches Privatrecht, S 33) zitieren:


    Zitat

    Gegen Ende des 1. Jh wird der Senat als ordentlicher Gesetzgeber betrachtet. In der Republik hatte der Senat in wichtigen politischen Angelegenheiten Empfehlungen an Magistrate gerichtet. Solche senatus consulta waren zwar rechtlich unverbindlich, ihre Befolgung konnte allerdings angesichts der sozialen Autorität und politischen Macht des Senats de facto nicht verweigert werden. Im Prinzipat geht die politische Willensbildung den umgekehrten Weg: Der Prinzeps trägt seine Wünsche an den Senat heran, der diese als senatus consulta formalisiert. Damit setzt sich die Auffassung durch, daß ein Senatsbeschluß gesetzesgleiche Wirkung habe.


    Erst gegen Ende des 2. Jh wird das wieder anders, denn ab da wurde der Senat zu einem Abnick-Auditorium für die kaiserlichen Anträge.


    Also ganz falsch sind wir nicht unterwegs. :)

  • Ich halte das hier auch für korrekt. Richtig entmündigt wurde der Senat erst zur Zeit der Soldatenkaiser - esseidenn man sieht von der Regierungszeit des Augustus ab, der den Senat zwar schätzte, aber auch gern manipulierte oder in seine Richtung zwang...

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