Arbeitszimmer - Tiberius Caecilius Metellus

  • Tiberius trat in sein Arbeitszimmer und setzte sich an den Schreibtisch. Er starrte auf die Tischplatte, auf der eine Abschrift des Lex Mercatus sowie einige Dokumente mit Abhandlungen über verschiedene Wirtschaftszweige, Handwerke und Händlerei. Auch eine Schrift über Ackerbau befand sich darunter.


    Tiberius wühlte ein wenig in dem Stapel herum und zog schließlich eine Wachstafel hervor, auf der sich eine Menge Gekritzel befand: Seine Skizzen zu dem Kommentar.
    Während er zu schreiben begann verfluchte er den Initiator des Gesetzes ebenso wie sich selbst: Wie hatte ein solch dilettantische sGesetz jemals die ZUstimmung des Senats und des Kaisers erhalten können? Und wieso hatte er, Tiebrius, sich bloß einfallen lassen einen Kommentar zu diesem Pfuschwerk zu verfassen?

  • Endlich war sie zurück und begab sich sofort zu dem Arbeitszimmer ihres Herrn. In den Händen hielt sie die Dokumentrollen, die ihr ein Archivar nach einer endllos scheinenden Wartezeit erst dann geben wollte, nachdem sie ihm mindestens dreimal den Grund den Namen ihres Herrn genannt hatte.


    Nun hoffte sie nur, dass es auch die richtigen Protokolle waren die man ihr gegeben hatte, denn sie zu lesen oder gar zu beurteilen hatte sie nicht gewagt. Herr ? ... ich bin es ... Nanami. Vorsichtig klopfte sie an der Tür ... ich bringe die Protokolle, die ihr verlangt habt.

  • Tiberius legte das Schreibzeug mit einem Seufzer der Erleichterung beiseite. Er begutachtete noch einmal mit zufriedenem Gesicht sein Werk und ließ die Tinte trocknen.


    Ja, es war vollbracht! Nach langer Arbeit hatte er es gescahfft, der Kommentar war reif zur Veröffentlichung. Nein, noch nciht ganz. Zunächst würde er den Kommentar seinem Patron präsentieren, er sollte als erster Beurteilen ob es den Ansprüchen genügte.


    Tiberius erhob sich, rollte die Schriftrolle zusammen und stopdte sie in einen Schriftrollenbehälter. Dann verließ er das Büro und machte sich auf den Weg zur Villa des Senators.

  • Zitat

    Original von Tiberius Caecilius Metellus
    Tiberius schaute von seinem Schreibtisch auf und winkte Nanami herein.


    "Ah, gut... und wo sind sie?"


    Nanami trat mit den Dokumenten unter dem Arm an den Schreibtisch ihres Herrn und übergab sie ihm. In diesem Moment war sie sich selbst nicht mehr sicher, ob das auch wirklich die richtigen Schriftrollen waren. Denn der Archivar hatte nicht gerade einen vertrauensvollen Eindruck auf sie gemacht. Er wirkte zerstreut und genervt, als er die Dokumente von irgendwoher holte und sie ihr in die Hand drückte. Aber da niemand sonst anwesend war musste sie sich wohl damit zufrieden geben.


    Hier bitte Herr ! sagte sie leise und blickte ihn fragend an, wie sie seinen ersten Auftrag wohl ausgeführt haben mochte.

  • Tiberius nahm die dargebotene Schrftrolle, warf einen Blick auf ihren Inhalt und stellte fest dass es die gewünschten Protokolle waren.


    "Gut, du begibst dich nun zu meiner Schneiderei in den Traiansmräkten, holst dort die Rechnungsbücher ab und bringst sie mir."


    Damit wandte er sich wieder seiner Arbeit zu.

  • Erleichtert über die Antwort ihres Herrn begann Nanami zu lächeln. Doch bis auf das knappe "Gut" schenkte er ihr kein weiteres Lob oder Beachtung. Sie bemerkte, dass er sehr beschäftigt sein mußte; daher zog sie sich schnell mit einer Verbeugung und einem leisen "Ja Herr ich hole sie sofort für Euch" zurück.

  • "Nanaaaamiii!" rief Tiberius. Er saß an seinem Schreibtisch und hatte einige Arbeit beendet, nun trachtete er die Dienste seine Sklavin in Anspruch zu nehmen.


    Er erhob sich von seinem Stuhl und ging vor sein Officium, wo gerade ein Sklave mit der Säuberung des Bodens beschäftigt war.


    "He, hole mir Nanami, schnell." gab er Anweisung, dann trat er zurück in sein Officium. Der Sklave indes erhob sich und machte sich daran, den Anweisungen des Herrn Folge zu leisten.

  • Nanami erreichte gerade die Villa mit den Rechnungsbüchern, als ihr schon ein Sklave entgegen kam und ihr ungeduldig zu verstehen gab, dass der Herr sie sofort sehen wollte. War sie schon so lange weg ?. Schnell eilte sie zum Arbeitszimmer in derHoffnung ihren Herrn nicht verärgert zu haben. Sie klopfte an und trat dann vorsichtig in das Zimmer. Herr, hier bin ich. Ihr habt nach mir gerufen !? fragte sie leise und fügte dann schnell hinzu ...und ich bringe Euch die Rechnungsbücher.

  • Als Nanami den Raum betrat, blickte Tiberius auf und ein Lächeln huschte über sein Gesicht.


    "Ah, sehr gut. Ich habe einige Aufgaben für dich."


    Er winkte sie näher und räumte einige Schriftrollen zusammen.


    "Hier ist ein Brief den du zu seinem BEstimmungsort bringen sollst, und zwar zur Schola Atheniensis."


    Er zeigte auf besagte Schriftrollen und gab sie Nanami.



    An den
    Rector der Schola Atheniensis
    Marcus Aelius Callidus


    Schola Atheniensis
    Roma


    Salve M Aelius Callidus,


    hiermit Übersende ich dir eine Abchrift des von mir verfassten Kommentars zum Lex Mercatus § 3 Absatz 5 mit dem Wunsch, ihn in die Bibliothek der Schola Atheniensis aufzunehmen und somit Jedermann zugänglich zu machen.


    Vale bene,
    [Blockierte Grafik: http://www.gwebspace.de/lordtengrion/sigmetell.png]



    Kommentar zu § 3 Absatz 5 Lex Mercatus


    verfasst von T. Caecilius Metellus




    Ante diem XVIII KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (15.1.2007/104 n.Chr.) begab es sich, dass der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus eine Änderung des Lex Mercatus dahingehend anstrebte, dass es Angehörigen des Ordo Patricius und Ordo Senatorius lediglich gestattet sein sollte, mit der Landwirtschaft in Verbindung stehendem Gewerbe nachzugehen.
    Während unser geliebter Imperator Caesar Augustus Lucius Ulpius Iulianus den hinter diesem Entwurf zu vermutenden Grundgedanken, durch dieses Gesetz die Rückbesinnung der ehrenhaftesten Römer auf die Tugenden und Ideale der Vorväter zu forcieren begrüßte, entbrannte ob dieses Entwurfes in den geheiligten Hallen des Senats eine heftige Debatte, in deren Verlauf der Entwurf des Volkstribuns herbe Kritik aus den Mündern der ehrenhaften Patres Conscripti Roms ernten musste.
    Schlussendlich brachte der Tribun des Volkes einen überarbeiteten Entwurf seiner Gesetzesänderung in die Debatte ein, und der ehrenwerte Konsul dieser vergangenen Tage Marcus Vinicius Lucianus ließ über ihn Abstimmen: Die Erweiterung des Lex Mercatus um den Absatz 5 des § 3 wurde ante diem IV KAL FEB DCCCLVII A.U.C. (29.1.2007/104 n.Chr.) mit einer knappen Mehrheit beschlossen.
    Dieser Kommentar soll sich nun näher mit diesem neu zum § 3 Lex Mercatus hinzugekommenem Absatz 5 beschäftigen und den Aedilen und Praetoren eine Hilfestellung bieten um Urteile im Sinne dieses Gesetzes zu fällen.



    Der Volkstribun Appius Terentius Cyprianus brachte den Vorschlag zur Erweiterung des Lex Mercatus § 3 um den Absatz 5 in den Senat ein, seiner Meinung nach sollten sich die Senatoren wieder mehr auf die römischen Traditionen der Landwirtschaft besinnen und ihrer Rolle als Vorbilder für alle Römer gerechter werden. Weiter war er der Meinung, dass Senatoren aufgrund ihres Landbesitzes einen zu großen Einfluss auf die Wirtschaft hätten und das Volk benachteiligen könnten.
    Als Intention für die Gesetzesänderung des Volkstribuns lässt sich also festhalten dass die römischen Traditionen gestärkt werden, die wirtschaftliche Kraft der Senatoren beschnitten und die des einfachen Volkes gestärkt werden sollten.


    Die Meinungen der Senatoren zu dieser Gesetzesänderung waren geteilt, doch bildete sich letztlich unter den Befürwortern eine Linie heraus: Die Einhaltung der Traditionen sollte durch das Gesetz kontrollierbarer gemacht werden. Die Landwirtschaft als ureigene Tätigkeit der Römer sollte gesetzlich bekräftigt werden.



    Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Kommentars keine gerichtlichen Entscheidungen zu dem behandelten Absatz des Lex Mercatus existieren, wird dieser Kommentar ohne Bezug auf praktische Urteile und Erfahrungen mit § 3 Absatz 5 Lex Mercatus auskommen.


    Der in diesem Kommentar zu betrachtende Teil des Lex Mercatus lautet wie folgt:


    "§ 3


    (...)


    (5) Senatoren, Mitgliedern des Ordo Senatorius und Patriziern ist es verboten, andere Betriebe zu besitzen als solche, welche der Produktion landwirtschaftlicher Güter und deren Weiterverarbeitung dienen."


    Während der erste Teil des Satzes eindeutig bestimmt, auf welchen Teil der römischen Bürgerschaft dieses Gesetz anzuwenden ist, nämlich auf Senatoren, Angehörige des Ordo Senatorius sowie des Ordo Patricius, so verdienen die anderen Teile eine sorgfältige Betrachtung: Welche Betriebe gelten als solche für die Produktion landwirtschaftlicher Güter und ihrer Weiterverarbeitung verantwortliche? Wie ist "Weiterverarbeitung" zu verstehen, und wie weit ist diese zu fassen?


    Eine Definition von Landwirtschaft kann so aussehen:
    "Landwirtschaft ist die zielgerichtete Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Produkten auf einer bewirtschafteten Fläche."


    Daraus folgt, dass landwirtschaftliche Güter solche sind, die pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind. Als Beispiele seien hier Getreide, Weintrauben und Obst genannt. All diese genannten Güter sind pflanzlichen Ursprungs und können auf kultivierten Flächen von Menschenhand herangezüchtet sowie geerntet werden. Ebenso verhält es sich mit Schafen: Sie können herangezüchtet und von Menschen gehütet werden.
    Als Gegenbeispiel seien hier Gold und Ton angeführt: Beide Güter werden aus dem Schoß der Erde gewonnen, sind somit weder pflanzlichen noch tierischen, sondern irdenen Ursprungs und also nicht als landwirtschaftliche Güter zu betrachten, auch wenn man sie mit einigem poetischem Sinn als "Früchte der Erde" bezeichnen mag.


    Es lässt sich festhalten: Angehörigen des Ordo Patricius und Senatorius ist es nach § 3 Absatz 5 Lex Mercatus gestattet, Getreide oder Obst produzierende bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen. Ihnen ist es nicht gestattet, Eisenminen oder Tongruben bzw. analog geartete Betriebe zu besitzen.


    Folgen wir nun dem Gesetzestext weiter, kommen wir zu folgendem Wortlaut: "...und deren Weiterverarbeitung dienen".
    Was versteht man unter Weiterverarbeitung? Stoffe können weiterverarbeitet werden um einen anderen, meist höherwertigen Stoff zu erhalten.


    Definieren wir Weiterverarbeitung also folgendermaßen:
    "Unter (Weiter)Verarbeitung versteht man den Prozess in dem aus einem Rohmaterial ein Produkt geschaffen wird. Das Rohmaterial eines Verarbeitungsprozesses kann dabei selbst das Produkt einer vorhergegangenen Verarbeitung sein."


    Betriebe, deren Produkte aus landwirtschaftlichen Gütern bzw. Rohmaterialien geschaffen werden, dürfen sich also ebenfalls im Besitz der Angehörigen des Ordo Patricius oder Senatorius befinden. Doch nach welchen Kriterien sollen diese Betriebe ermittelt werden? Und wie weit ist diese Verarbeitung in Zusammenhang mit Absatz 5 § 3 Lex Mercatus zu fassen?


    Landwirtschaftliche Güter sind nur solange als solche anzusehen wie sie von Menschenhand unbehandelt bleiben und ihre natürliche Form bewahren. Werden sie von Menschen verarbeitet, verlieren sie ihre Natürlichkeit und werden zu künstlichen Gütern.
    Die Verarbeitung ist im Zusammenhang mit § 3 Abs. 5 Lex Mercatus also nur bis zur ersten Verarbeitungsstufe zu fassen. Die Weiterverarbeitung eines weiterverarbeiteten landwirtschaftlichen Produkts ist nicht mehr als Weiterverarbeitung eines landwirtschaftlichen, sondern eines künstlichen Produkts anzusehen.


    Als Beispiel werde hier die Schafzucht sowie der Schneider betrachtet.
    In der Schafzucht werden Schafe gezüchtet um Wolle sowie Milch zu erhalten, eine Schafzucht ist somit ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Schneider nutzt Tuche um Kleidung herzustellen. Diese Tuche werden durch das Spinnen aus Wolle gewonnen, es werden also in der Spinnerei natürliche landwirtschaftliche Güter weiterverarbeitet. Durch das Spinnen verliert die Wolle allerdings ihren natürlichen Charakter, da sie von Menschenhand bearbeitet wird. Der Schneider, der die verarbeitete Wolle für seine Kleidung nutzt, verarbeitet also keine landwirtschaftlichen sondern künstliche Produkte und ist somit weder ein landwirtschaftlicher noch ein landwirtschaftliche Güter verarbeitender Betrieb.


    Bleiben wir bei obigem Beispiel und wenden wir Lex Mercatus § 3 Absatz 5 an: Der Patrizier/Senator darf eine Schafzucht besitzen, denn diese ist ein landwirtschaftlicher Betrieb. Der Patrizier/Senator darf ferner eine Spinnerei besitzen um das Produkt der Schafzucht, die Wolle, zu Garn zu verarbeiten. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, eine Schneiderei zu besitzen, da diese nicht das landwirtschaftliche Gut Wolle, sondern das künstliche Gut Garn verarbeitet.


    Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie die praktische Auslegung des § 3 Absatz 5 Lex Mercatus, vor allem in Hinblick auf die mit diesem Gesetz verfolgte Intention des Gesetzgebers aussehen könnte. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Erfahrungen mit diesem Gesetz in der Praxis aussehen werden. Möglicherweise wird es notwendig werden, den Absatz 5 um einige eindeutigere Formulierungen zu ergänzen, damit vorhandener Interpretationsspielraum eingeengt und der Sinn des Gesetzes eindeutiger umgesetzt werden kann. Zunächst aber sollte dieser Kommentar hoffentlich die meisten Unsicherheiten und Fragen beseitigt haben.

  • Nanami war erleichtert, als sie sah wie ein leichtes Lächeln über das Gesicht ihres Herrn huschte. Er schien also nicht verärgert zu sein und so trat sie rasch an seinen Schreibtisch. Die Rechnungsbüher übergab sie zuerst und hörte dann aufmerksam zu, was von ihr verlangt wurde. Zur Schola Atheniensis, Ja Herr, ich werde mich beeilen sagte sie und nahm die Schriftrollen. Sie verneigte sich kurz und wollte schon gehen, da... oh, beinahe hätte ich vergessen Euch die Grüße des Händlers aus zu richten fügte sie noch schnell hinzu, als ihr wieder einfiel was der Angestellte in der Schneiderei ihr aufgetrragen hatte. Dann verneigte sie sich nochmals, lächelte kurz und wandte sich zum gehen.

  • Tiberius hatte sich schon dem Studium der Rechnungsbücher gewidmet und mumrelte kurz etwas für Außenstehende unverständliches als Nanami den Raum verließ. Grüße des Händler? Das konnte nur bedeuten dass der wieder mißgewirtschaftet hatte, es war also doppelt wichtig mit offenen Augen udn wachem Verstand die Rechnungen zu prüfen...

  • Herr Ihr habt nach mir gerufen ?! lächalnd trat Nanami ein und verneigte sich mit vor dem Körper gefalteten Händen, wie sie es immer gewohnt war zu tun. Wie geht es Eurem Nacken Herr ? erkundigte sich Nanami sogleich nach dem Befinden, denn sie hatte sich vorgenommen künftig mehr darauf achten, dass ihr Herr sich nicht überanstrengte. Doch vielleicht warteten heute ja andere Aufgaben auf sie, deshalb fragte sie weiter nach. und wie kann ich Euch dienen ?

  • "Ja, das habe ich..." er bedeutete ihr, zu seinem Schreibtisch zu kommen


    "meinem Nacken? Nun ja, dem geht es heute ganz gut... aber ich denke, später am Abend werde ich deine Fähigkeiten wieder in Anspruch nehmen müssen."


    Er nahm eine Schriftrolle von der Schreibtischplatte auf und gab sie Nanami.


    "Bringe diese Schriftrolle unverzüglich zum Praetor Urbaunus Flavius Furianus in der Basilica Ulpia."


    An den
    Praetor Urbanus
    Lucius Flavius Furianus
    Basilica Ulpia, Roma


    Betrifft: Klage der Socii Mercatorum Aureii gegen Titus Aurelius Cicero


    Salve Lucius Flavius Furianus,


    als Advocatus der Kläger in oben benanntem Fall übersende ich hiermit als Beweismittel eine Abschrift des Handelsregisters aus den Archiven der Aedile.


    Darüberhinaus stellen wir den Antrag, als Zeugen den Aedilis Curules Galeo Curtius Verus zur Anhörung zu laden.


    gez. [Blockierte Grafik: http://www.gwebspace.de/lordtengrion/sigmetell.png]


    Anhang

    ROMA - ANTE DIEM VIII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (8.5.2007/104 n.Chr.)



    Abschrift des Handelsregisters


    Betrieb | Branche | Eigentümer
    ... | ... | ...
    Cave Pecos | Metzger | Titus Aurelius Cicero
    Dolce et Gabania | Schuster | Titus Aurelius Cicero
    Fruta et Amore | Obstbauer | Titus Aurelius Cicero
    ... | ... | ...


  • Nanami trat näher und hörte sich an, was ihr aufgetragen wurde. Sehr gern Herr ! antwortete sie lächelnd auf beide Aufgaben, für die sie heute vorgesehen war. Dann nahm sie die Schriftrolle entgegen. Ich werde die Schriftrolle sofort für Euch überbringen, Herr ! versprach sie und verneigte sich, bevor sie leise das Arbeitszimmer wieder verlies.

  • Tiberius saß an seinem Schreibtisch und arbeitete einige Papiere die Vermögenssituation seines Onkels Crassus betreffend durch. Ab und zu hob er seinen Kopf und schaute zur Tür, so als erwarte er von dort ein Klopfen.
    Und genau das tat er auch, er fragte sich wo seine Sklavin blieb, er hatte sie vor geraumer Zeit zu einem einfachem Botengang geschickt und eigentlich müsste sie schon längst wieder zurück sein. Hier wartete noch ein Haufen Arbeit auf sie.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!