http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348
Wichtig dabei ist allerdings meines Erachtens nach der vorletzte Satz.
Ein Kommentar dazu von einem Rechtsexperten einer Internetfirma:
"Zumal Urteile von Bezirksgerichten im wahrsten Sinne des Worts Einzelfallentscheidungen sind und damit für eine andere Instanz nicht bindend sind. Hier hat der BGH noch das letzte Wort."