"Geschätzte Sodales !
Ich möchte am heutigen Tage dieser Curie ein Gesetz vorlegen, welches die Handhabung von Stiftungen regelt. Soziales Engagement für die Gemeinschaft ist ein wichtiger Faktor, der Roms Stärke ausmacht und dies wird durch sogenannte Stiftungen erleichtert.
Ich präsentiere den Gesetzesentwurf und bitte um Meinungen."
lex ferria de conciliationibus
§ 1
(1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch den Imperator Caesar Augustus erforderlich.
(2) Die Stiftung ist als rechtsfähig anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 2 Abs. 1 genügt, die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint und der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet.
§ 2
(1) Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form. Es muß die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten. ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen. Durch das Stiftungsgeschäft muß die Stiftung eine Satzung erhalten mit Regelungen über
1. den Namen der Stiftung,
2. den Sitz der Stiftung,
3. den Zweck der Stiftung,
4. das Vermögen der Stiftung,
5. die Bildung des Vorstands der Stiftung.
(2) Bis zur Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig ist der Stifter zum Widerruf des Stiftungsgeschäfts berechtigt.
§ 3
Wird die Stiftung als rechtsfähig anerkannt, so ist der Stifter verpflichtet, das in dem Stiftungsgeschäft zugesicherte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen.
§ 4
(1) Ist die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts unmöglich geworden oder gefährdet sie das Gemeinwohl, so kann durch den Imperator Caesar Augustus der Stiftung eine andere Zweckbestimmung gegeben werden oder sie aufheben.
(2) Bei der Umwandlung des Zwecks soll der Wille des Stifters berücksichtigt werden.
§ 5
Stiftungen sind von jeglichen Steuerzahlungen befreit.
§ 6
Eine Stiftung erlischt, wenn ihr Zweck erreicht ist, unmöglich gemacht oder verfehlt wurde. Das gesamte Vermögen fällt in diesem Fall dem Fiskus zu.
§ 7
Dieses Gesetz gilt für alle Stiftungen, die in der Regio Italia ihren Sitz haben.