Aushänge der Schola Atheniensis

  • Für das aktive Wahlrecht und das passive für das Amt des Vigintivir muss man den Grundkurs ("Res Vulgares") der Schola Atheniensis bestanden haben. Weiters ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Cursus, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.





    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    RES VULGARES XXXIIII



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM VI NON MAI DCCCLVIII A.U.C. (2.5.2008/105 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:


    ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVIII A.U.C. (9.5.2008/105 n.Chr.)



    Anmeldungen werden hier angenommen!





    Sim-Off:

    Die Daten zur Anmeldung stimmen nicht mehr, da der CRV verschoben wurde, eine Anmeldung zum Selbigen ist jedoch noch möglich.


    [SIZE=7]Edit: Titel des Threads[/SIZE]

  • Caius, der neuerdings keine Zeit mehr hatte, um solcherlei Dinge selbst zu erledigen, hatte Katander geschickt. Und Katander wusste natürlich, dass es eine simple Ausrede war, dass sein Herr keine Zeit mehr hatte, um sich hier bei diesem Kurs anzumelden. Also suchte er einen Griffel - denn wie es immer war bei solch öffentlichen Aushängen, fand man nur die tabula mit einigen Namen darauf wieder, nicht aber den Griffel am Faden, der eigentlich daneben hängen sollte - und schrieb den Namen seines Herrn mit dazu.


    Caius Aelius Archias


  • AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FAND FOLGENDER KURS STATT:


    CURSUS RES VULGARES


    DER KURS WURDE



    MIT AUSZEICHNUNG BESTANDEN VON:

    Caius Aelius Archias


    UND BESTANDEN VON:

    Decima Seiana



    *******************


    DIE SCHOLA ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVI


    ZEICHNET


    Caius Aelius Archias


    MIT EINER
    DIPLOMA


    FÜR DEN
    Cursus Res Vulgares


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM III NON IUL DCCCLVIII A.U.C. (5.7.2008/105 n.Chr.)


    AUS.


    MEDICUS GERMANICUS AVARUS
    PRAECEPTOR
    SCHOLA ATHENIENSIS

  • Für das aktive Wahlrecht und das passive Wahlrecht für das Amt des Vigintivirs und des Quästors muss man den Grundkurs "Res Vulgares" der Schola Atheniensis bestanden haben. Zudem ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Kurse, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.





    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    RES VULGARES XXXV



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM XV KAL OCT DCCCLVIII A.U.C. (17.9.2008/105 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR DIE PRÜFUNG:


    ANTE DIEM VI KAL OCT DCCCLVIII A.U.C. (26.9.2008/105 n.Chr.)



    Anmeldungen werden hier angenommen!


  • Nachdem ein Sklave ihr erzählt hatte, dass ein neuer Cursus beim Museion stattfand, musste Axilla das natürlich sofort überprüfen. Zuhause fiel ihr noch die Decke auf den Kopf, wenn sie noch länger nur rum saß und im Grunde genommen nichts tat. Da kam ihr so ein Kurs ganz gelegen.
    Und tatsächlich gab es eine Liste, in die man sich scheinbar nur eintragen musste, um am Kurs später teilnehmen zu können. Voller Vorfreude und in bester Schönschrift schrieb Axilla also auch ihren Namen dazu.


    Iunia Axilla

  • Ein sehr unzuverlässiger Sklave aus dem Hause der Iunier kam, völlig verspätet und auch schon mit Schrecken an die unweigerliche Strafe denkend, zum Museion um dort den Namen


    Iunia Urgulania


    auf die Liste des CRVs zu schreiben.

  • Um für Ämter höher als das des Quaestors (insbesondere VT/Aedil) kandidieren zu können, muss man einen höheren Kurs - zum Beispiel diesen - an der Schola Atheniensis bestanden haben.




    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS IN ROM


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    DE IMPERATORE TIBERIO



    ABGEHALTEN VON


    TITUS AURELIUS URSUS



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM XII KAL NOV DCCCLVIII A.U.C. (21.10.2008/105 n.Chr.)



    VORAUSSETZUNGEN:
    CRV und einmalig einbezahlte Studiengebühren in Höhe von 500 Sesterzen



    INHALT:
    Der Kurs handelt vom Leben des Kaisers Tiberius


    Eine Anmeldung zum Kurs hat vor Ort in Rom zu erfolgen!


    Sim-Off:

    Anreise nach Rom ist erforderlich!


  • Informationen der Schola Atheniensis


    1. ALLGEMEINES


    Ordentliches Benehmen in der Schola wird vorausgesetzt. Besonders gegenüber anderen Schülern und dem Schulpersonal.


    Auf Fragen kann nur reagiert werden, wenn sie sich nicht durch das Lesen von Ankündigungen oder der Schulordnung zufriedenstellend beantworten lassen.



    2. KURSE


    Regelmäßig abgehalten werden:


    Cursus Res Vulgares


    Inhalt: Allgemeinwissen zum römischen Leben
    Voraussetzungen: keine
    Kosten: für römische Bürger 1. Versuch: keine, sonst 100 Sz
    Termine: etwa 1 mal pro Wahlperiode; wir peilen nach Möglichkeit den Beginn jeweils ca. 1 Monat vor der Wahl zum CH an
    notwendig für: aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht zum Quaestor
    Schulungsort: findet zeitgleich in allen Niederlassungen der Schola statt



    Cursus Continui (Fortgeschrittenenkurse):


    Inhalt: Vertiefendes Wissen zu einem bestimmten Thema
    Voraussetzungen: bestandener Cursus Res Vulgares
    Kosten: einmalige Studiengebühr von 500 Sz
    Termine: nach Ankündigung
    notwendig für: passives Wahlrecht für Ämter des CH über Quaestor
    Schulungsort: Nach Ankündigung; ANREISE NOTWENDIG!



    Cursus Iuris:


    Inhalt: das im Imperium Romanum angewandte Recht
    Voraussetzungen: bestandener Cursus Res Vulgares
    Kosten: einmalige Studiengebühr von 500 Sz
    Termine: laufend persönliche Anmeldung bei Marcus Decimus Mattiacus möglich
    notwendig für: Praetor, Iudex, Advocatus
    Schulungsort: Roma; ANREISE NOTWENDIG!



    Latein:


    Inhalt: Lateinische Sprache
    Voraussetzungen: keine
    Kosten: keine
    Termine: laufende Teilnahme möglich. Unterlagen liegen in Bibliothek auf, Übungen sind an König von Tylus zu schicken
    notwendig für: bringt keine besonderen Rechte mit sich
    Schulungsort: Fernstudium möglich



    Sonstige Kurse:


    siehe jeweilige Ankündigung



    3. KURSANMELDUNG


    Kurse werden im Allgemeinen etwa 7 bis 10 Tage vor Beginn hier an der Schola angekündigt. Mit dieser Ankündigung beginnt die Möglichkeit, sich für einen Cursus anzumelden.


    Wird in der Kursankündigung nichts weiteres verlautbart, so ist keine Reise in eine andere Provinz nötig.
    Wird ein Kurs an einer Schola einer anderen Provinz abgehalten, so ist eine Anreise nötig und die Anmeldung dazu muss bereits an der jeweiligen Schola erfolgen.


    In der Regel ist eine Anmeldung auch nach Beginn des Cursus möglich. Es sind aber jedenfalls die jeweiligen Ankündigungen zu beachten, insbesondere Voraussetzungen zur Teilnahme, wie Mindestrang, Studiengebühr oder bereits abgelegte Prüfungen.


    Blinde Anmeldungen (ohne vorherige öffentliche Ausschreibung eines Kurses) werden nicht registriert, da sie unnötigen administrativen Aufwand für die Schule bedeuten.


    4. PRÜFUNGSFRAGEN


    Die Weitergabe von Prüfungsfragen ohne Einverständnis der Schola ist strengstens untersagt und kann zur Aberkennung bereits erworbener Prüfungen führen.



    5. ERGEBNISSE


    Öffentlich ausgehängt werden für jeden Kandidaten nur, ob die Prüfung bestanden wurde (gegebenenfalls auch mit Auszeichnung) oder nicht. Jedem Schüler steht zu, die Punkteaufschlüsselung zu erfragen. Bei Bedarf können auch darüberhinausgehende Fragen beantwortet werden, letzteres jedoch unterliegt dem jeweiligen Prüfer.
    Eine Abmeldung nach Beginn des Kurses ist nicht möglich. Das bedeutet insbesondere, dass eine Nichtabgabe nach Ende des Kurses als "Nicht bestanden" vermerkt wird.


    Sim-Off:

    6. ZWEIT-IDs


    Wenn eine ID den CRV bereits bestanden hat, kann er sich diesen für seine anderen IDs als bestanden eintragen lassen: Es hat eine ganz normale Anmeldung zum CRV zu erfolgen. Danach wird dem Rector am besten per PN mitgeteilt, dass Anrechnung erwünscht wird.Falls jemand den CRV mit Auszeichnung bestanden hat, wird ihm der CRV für weitere IDs nur als bestanden angerechnet, also ohne Auszeichnung. Möchte er eine Auszeichnung für die Zweit-ID, so muss er am CRV regulär teilnehmen, also die Fragen beantworten und sich die Auszeichnung verdienen.Für die Anrechnung anderer Kurse bitte mit dem Rector in Verbindung setzen.


  • Für das aktive Wahlrecht und das passive Wahlrecht für das Amt des Vigintivirs und des Quästors muss man den Grundkurs "Res Vulgares" der Schola Atheniensis bestanden haben. Zudem ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Kurse, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.





    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    RES VULGARES XXXVI



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM VIII KAL FEB DCCCLIX A.U.C. (25.1.2009/106 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:


    PRIDIE KAL FEB DCCCLIX A.U.C. (31.1.2009/106 n.Chr.)



    Anmeldungen werden hier angenommen!




  • Das traf sich nun gut. Da Scipio ohnehin den CRV ablegen musste passte dieser hier nun genau in seine Planungen. Deshalb schrieb er sich auch als erster auf der Wachstafel ein die dem Aushang beilag:



    Tiberius Prudentius Scipio


  • Hiermit gibt der Magister Iuris bekannt



    MAXIMUS DECIMUS MERIDIUS


    hat den Cursus Iuris bestanden und darf nun vor Gericht als Advocatus auftreten.



    Die Prüfung erfolgte auf Hoher See am ANTE DIEM XIV KAL FEB DCCCLIX A.U.C. (19.1.2009/106 n.Chr.)


    Die juristische Qualifikation des Prüflings ist über jeden Einwand erhaben.


    Marcus Decimus Mattiacus, Magister Iuris



  • AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FAND FOLGENDER KURS STATT:


    CURSUS RES VULGARES XXXVI



    MIT AUSZEICHNUNG BESTANDEN HABEN:




    Faustus Octavius Macer
    Galeo Redivivus Tychicus
    Quintus Philo
    Decimus Duccius Verus
    Tiberius Prudentius Scipio



    DER KURS WURDE BESTANDEN VON:



    Marcus Hadrianus Barbatus
    Decima Serrana
    Aurelia Laevina
    Caius Decimus Celsus
    Lucius Iunius Merula
    Marcus Octavius Matrinius






    DIE SCHOLA ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS


    ZEICHNET


    Tiberius Prudentius Scipio


    MIT EINER


    DIPLOMA


    FÜR DEN


    Cursus Res Vulgares XXXVI


    MIT WIRKUNG VOM


    ANTE DIEM IV NON FEB DCCCLIX A.U.C. (2.2.2009/106 n.Chr.)


    AUS.


    MEDICUS GERMANICUS AVARUS
    RECTOR
    SCHOLA ATHENIENSIS


  • DIE SCHOLA ATHENIENSIS GIBT BEKANNT



    DIE KURSE



    Medicina - Medizin
    Architectura I - Wohnbauarchitektur
    Rebus Mercatoris - Wirtschaft
    Muneribus Ludis Aleisque - Brot und Spiele



    ALS STÄNDIGE CURSUS CONTINIUS ANZUBIETEN.



    FÜR DIESE EXKLUSIVITÄT WIRD JE KURSTEILNAHME EINE GEBÜHR VON 100 SESTERZEN FÄLLIG.


    DIE UNTERLAGEN SIND BEI DER SCHOLA ATHENIENSIS IN ROM ODER EINER IHRER NIEDERLASSUNGEN ANZUFORDERN.



    [Blockierte Grafik: http://www.ostheim21.de/Imperium/Rector-Medicus.gif]


    PRIDIE ID MAR DCCCLIX A.U.C. (14.3.2009/106 n.Chr.)



    Hier können sich all diejenigen eintragen, die einen der oben aufgeführten Kurse belegen wollen.


    Wer einen dieser Kurse belegen möchte, muß den Cursus Res Vulgares bestanden haben!


    Wer einen Cursus Continuus belegen möchte, muß einmalig 500 Sz. Studiengebühr zahlen. Da das ständige Bereithalten der hier genannten Kurse zusätzliche Arbeit bedeutet, werden für alle, die früher schon die 500 Sz. gezahlt haben, 100 Sz. pro Kurs fällig. (Also 500 bei Erstbelegung, je 100 bei jedem weiteren dieser Kurse)


    Informationen zum gesamten Kursangebot der Schola finden sich HIER

  • Hier können sich all diejenigen eintragen, die einen der nachfolgend aufgeführten Kurse belegen wollen:





      [*]Medicina - Medizin
      [*]Architectura I - Wohnbauarchitektur
      [*]Rebus Mercatoris - Wirtschaft
      [*]Muneribus Ludis Aleisque - Brot und Spiele



    Wer einen dieser Kurse belegen möchte, muß den Cursus Res Vulgares bestanden haben!


    Wer einen Cursus Continuus belegen möchte, muß einmalig 500 Sz. Studiengebühr zahlen. Da das ständige Bereithalten der hier genannten Kurse zusätzliche Arbeit bedeutet, werden für alle, die früher schon die 500 Sz. gezahlt haben, 100 Sz. pro Kurs fällig. (Also 500 bei Erstbelegung, je 100 bei jedem weiteren dieser Kurse)


    Informationen zum gesamten Kursangebot der Schola finden sich HIER

  • Für das aktive Wahlrecht und das passive Wahlrecht für das Amt des Vigintivirs und des Quästors muss man den Grundkurs "Res Vulgares" der Schola Atheniensis bestanden haben. Zudem ist der CRV Voraussetzung für das Ablegen höherer Kurse, und diese Voraussetzung für das passive Wahlrecht höherer Ämter.





    AN DER


    SCHOLA ATHENIENSIS


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    RES VULGARES XXXVII



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM VII KAL MAI DCCCLIX A.U.C. (25.4.2009/106 n.Chr.)



    ABGABEFRIST FÜR PRÜFUNG:


    ANTE DIEM III NON MAI DCCCLIX A.U.C. (5.5.2009/106 n.Chr.)



    Anmeldungen werden hier angenommen!




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