“Nachdem mein Vorschlag bei der entsprechenden Diskussion breite Zustimmung erfahren hat, erlaubt mir, dass ich euch einen Entwurf für eine Neufassung des § 39 Codex Universalis zur Kandidatur bei Wahlen zum Cursus Honorum vorlege.
Neben der Verlängerung der Anmeldefrist von einer auf zwei Wochen enthält der Entwurf einige sprachliche Klarstellungen. Außerdem wurde die Amtsbezeichnung Princeps Senatus gestrichen und dafür der Imperator Caesar Augustus als Vertreter der Consuln hinzugefügt. Das ist für den eher unwahrscheinlichen Fall vorgesehen, dass beide Consuln während ihrer Amtszeit aus dem Amt scheiden oder bei ihrer Amtsausübung verhindert sind.
Mein Vorschlag für den neuen Gesetzestext lautet wie folgt:
§ 39 Kandidatur
Der Kandidat hat im Vorfeld der Magistratswahlen seine Kandidatur bei einem der amtierenden Consuln oder beim Imperator Caesar Augustus bekannt zu geben, und zwar spätestens zwei Wochen vor der Wahl. Die Consuln, oder in ihrer Vertretung der Imperator Caesar Augustus, präsentieren die Liste der Kandidaten anschließend dem Senat.“