Änderung der Anmeldefrist bei Wahlen zum Cursus Honorum

  • “Nachdem mein Vorschlag bei der entsprechenden Diskussion breite Zustimmung erfahren hat, erlaubt mir, dass ich euch einen Entwurf für eine Neufassung des § 39 Codex Universalis zur Kandidatur bei Wahlen zum Cursus Honorum vorlege.
    Neben der Verlängerung der Anmeldefrist von einer auf zwei Wochen enthält der Entwurf einige sprachliche Klarstellungen. Außerdem wurde die Amtsbezeichnung Princeps Senatus gestrichen und dafür der Imperator Caesar Augustus als Vertreter der Consuln hinzugefügt. Das ist für den eher unwahrscheinlichen Fall vorgesehen, dass beide Consuln während ihrer Amtszeit aus dem Amt scheiden oder bei ihrer Amtsausübung verhindert sind.


    Mein Vorschlag für den neuen Gesetzestext lautet wie folgt:


    § 39 Kandidatur
    Der Kandidat hat im Vorfeld der Magistratswahlen seine Kandidatur bei einem der amtierenden Consuln oder beim Imperator Caesar Augustus bekannt zu geben, und zwar spätestens zwei Wochen vor der Wahl. Die Consuln, oder in ihrer Vertretung der Imperator Caesar Augustus, präsentieren die Liste der Kandidaten anschließend dem Senat.

  • Der Consul schien es diesmal ganz genau und formal machen zu wollen und legte nach der ersten Diskussion in der nächsten Sitzung noch einmal einen Formulierungsvorschlag zur Beratung vor. Zu dem Vorschlag selbst hatte Macer keinerlei Anmerkungen, nachdem er in der Debatte zuvor schon nichts gesagt hatte, aber eine andere Bemerkung fiel ihm dabei ein.


    "Es führt vielleicht ein wenig abseits dieses konkreten Paragraphen, aber sollen wir uns bei der Verschiebung der Anmeldefrist nicht auch Gedanken über eine Verschiebung der Wahlankündigung machen. Diese ist derzeit auf spätestens drei Wochen vor der Wahl festgesetzt. Zusammen mit der Frist von einer Woche für die Meldungen ergibt das einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen, in dem man seine Kandidatur erklären kann. Mit der nun vorgeschlagenen Änderung würde dieser Zeitraum auf eine Woche verkürzt. Zwar sollte man annehmen, dass ein ambitionierter Kandidat sich selber ausrechnen kann, wann die nächsten Wahlen sind und sich in der kritischen Phase nicht mehr als eine Tagesreise von Rom weg bewegt, aber voraussetzen kann man das nicht. Eine Verschiebung der Wahlankündigung auf mindestens vier Wochen vor dem Termin über die alte Spanne von zwei Wochen wieder herstellen."


    Und dann kamen ihm doch noch ein paar Ideen, die die vorgeschlagene Formulierung betragen. "Es sei denn, es reicht auch eine schriftliche Bekanntgabe der Kandidatur per Boten, aber das sollte man vielleicht im heute vorgelegten Paragraphen genau regeln, ob das gestattet ist, wenn wir ohnehin schon bei sprachlichen Klarstellungen sind. Genauso sollte man dann wohl noch einfügen, dass die Liste 'unverzüglich' dem Senat zu präsentieren ist."

  • “Die Frage, ob man seine Kandidatur persönlich erklären muss, war in der ferneren Vergangenheit tatsächlich durchaus brisant. Ich erinnere daran, dass Gaius Iulius Caesar einst sogar auf einen Triumph verzichtet hat, um in der vorgeschriebenen Frist kandidieren zu können. Denn damals musste man es noch persönlich tun und dafür den heiligen Bezirk der Stadt betreten, wodurch ein Feldherr sein Imperium aufgab und damit auch seinen Anspruch auf einen Siegeszug. Heute, auch das ist richtig, gibt es dazu keine eindeutige Regel mehr. Es liegt also im Ermessen der Consuln. Ich selbst habe für die gerade hinter uns liegende Wahl bei einem Kandidaten eine schriftlich angemeldete Kandidatur akzeptiert.
    Wollen wir diese Entscheidung künftig nicht mehr den Consuln überlassen, sondern sie an eine eindeutige Gesetzesregel binden, dann müssen wir das wohl in der Tat schriftlich fixieren.


    Die Vorschriften zum Wahltermin, seiner Festlegung und Verkündung, stehen im § 40 des Codex Universalis. Es ist richtig, was du sagst, Senator Purgitius Macer. Eine Änderung der Anmeldefrist des § 39 fordert auch zu einer Überprüfung dieses Paragraphen heraus. Zumal er klarer und eindeutiger formuliert sein könnte, wie ich finde. Dort wird nämlich gesagt, dass der Wahltermin ca. 1 Monat vor der Wahl festgelegt, aber spätestens 3 Wochen davor öffentlich bekannt gemacht werden muss.
    Es würde meines Erachtens genügen, wenn nur der Veröffentlichungstermin vorgeschrieben wird. Eine Frist von vier Wochen wäre meiner Meinung nach vollkommen ausreichend, wenn wir gleichzeitig die Anmeldefrist auf zwei verlängern.
    Wann genau die Consuln sich auf einen Termin einigen und dem Imperator Caesar Augustus zur Genehmigung vorlegen, dass muss nicht unbedingt im Gesetz stehen. Außerdem wiederholt der § 49 diese Vorschrift noch einmal, also, dass die Consuln den Termin mit Zustimmung des Kaisers fixieren.
    Nur schwer verständlich und keineswegs eindeutig genug empfinde ich jedoch, was das Gesetz zu dem Zeitraum aussagt, in dem eine Wahl stattfinden muss.“

  • Da der Consul zum einen wiederholt hatte, was Macer vorschlug und zum anderen weitere Punkte ansprach, über die Macer selber erst einmal kurz nachdenken wollte, nahm er erst einmal wieder Platz und wartete ab, was andere zu der Sache zu sagen hatten.

  • “Ich könnte mir in etwa folgende Neuformulierung für den § 40 Wahltermin vorstellen:
    (1) Die Wahlen zum Cursus Honorum finden im letzten Drittel das laufenden Amtsjahres statt.
    (2) Der Wahltermin wird von den amtierenden Consuln festgesetzt und bedarf der Bestätigung durch den Imperator Caesar Augustus. Anschließend wird er von den Consuln öffentlich bekannt gemacht und zwar spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des ersten Wahltages.


    Bezüglich des § 49 schlage ich vor den zweiten Satz zu streichen. Denn er wiederholt wie gesagt nur noch einmal, was in § 40 ohnehin geregelt wird.“

  • Als der nächste Änderungsvorschlag vorgebracht wurde, klappte Macer dann allerdings fast die Kinnlade herunter. Gerade noch rechtzeitig besann er sich darauf, dass der Consul persönlich den Vorschlag vorgebracht hatte und mäßigte daher die Worte seiner Schimpftirade. "Bei allem Respekt, Consul, was soll an diesem Vorschlag bezüglich des Zeitraums denn deutlicher sein? Und was, bei allen Göttern, soll daran besser sein als an der jetzigen Regelung? So eine völlig schwammige Formulierung fordert doch geradezu dazu heraus, durch geschickte Einflussnahme einen politischen Gegner so lange zu blockieren, bis man einen anderen davon überzeugt hat, eine schnelle Neuwahl zu erwirkten und dem unliebsamen Kontrahenten dadurch einfach die Arbeitsgrundlage zu entziehen. Das wäre ein Rückfall in die Zeit vor der Kalenderreform des Iulius Caesar, als ein Pontifex einfach willkürlich Tage ausfallen lassen konnte, für die unliebsame politische Gegner eine wichtige Debatte auf die Tagesordnung gesetzt hatten! Wozu sollten wir überhaupt noch von einem Amtsjahr sprechen, wenn es plötzlich auch schon nach acht Monaten beendet sein könnte."

  • “Wie das, Senator Purgitius?
    Es geht hier doch um den Termin der Wahl und nicht um die Dauer des Amtsjahres.
    Und an der Zuständigkeit der Consuln, einen Termin zu wählen, würde sich nach meinem Vorschlag doch überhaupt nichts ändern.“

  • Dass das Amtsjahr von der Neuregelung formal nicht angetastet wurde, war Macer ziemlich egal. "Würdest du als Consul in einigen Monaten noch ordentlich und konstruktiv arbeiten können, wenn du schon wüstest, wer dein Nachfolger wird und dieser schon monatelang parallel zu deiner Amtszeit seine Fäden zieht, weil jeder weiß, dass er danach ins Amt gehoben wird? Würdest du noch ein Gesetz einführen können, wenn dein Nachfolger schon öffentlich bekannt gibt, dass er es wieder abschaffen wird? Wird sich noch ein Bürger an die Edikte eines Aedils halten, wenn er voraussehen kann, dass dessen Nachfolger ihm die Strafe erlassen würde? Könnte ein Vigintivir nicht hämisch die Hände in den Schoß legen und mehrere Monate nichts mehr tun, nur um seinem ungeliebten Nachfolger einen Berg von Arbeit aufzubauen?" Macers Fantasie schienen hier keine Grenzen gesetzt zu sein, was Boshaftigkeiten zwischen Politikern anging. Vielleicht hatte er sich gerade deshalb auch immer beim Militär ganz wohl gefühlt.


    "All das könnte passieren, wenn zwischen Wahl und tatsächlichem Amtswechsel mehrere Monate liegen können. Daher plädiere ich ganz stark dafür, dass zwischen diesen beiden Ereignissen so wenig Zeit wie möglich verstreichen soll. Übrigens auch deswegen, damit die älteren Kollegen nicht Gefahr laufen, zwischen Wahl und Amtsantritt vom Fährmann abgeholt zu werden."

  • “Weil es besser ist, dass sie diese Welt vielleicht erst kurz nach Antritt ihres Amtes verlassen, als kurz davor?


    Ich muss dich wohl kaum daran erinnern, dass die Magistrate in früherer Zeit üblicherweise bereits im Sommer gewählt wurden. Also sogar ein halbes Jahr bevor sie ihr Amt antraten.“

  • Macer glaubte, eine Menge Sarkasmus in den Worten des Consuls zu spüren. "Die Wahrscheinlichkeit, nach dem Amtsantritt zu sterben, kann keiner verringern. Das Risiko, dass es vorher passiert, kann man durch eine möglichst kurze Zeitspanne gering halten." Allerdings nahm er nicht an, dass der Consul in diesem Punkt für logische Argumente empfänglich war. Für ihn selber war dies schließlich auch nicht der Hauptpunkt.


    "In früheren Zeit war nicht unbedingt alles besser. Vielleicht hat man ja nur deswegen im Sommer gewählt, damit diejenigen nicht mitmachen konnten, die ihre Armeen ins Feld führten."

  • “Vielleicht. Doch gebe ich zu bedenken, dass der Senat nach der Wahl gewöhnlich noch die Verteilung der Ämter diskutieren muss. Es sollte also eine gewisse Zeitspanne zwischen der Wahl und der neuen Amtsperiode liegen, damit deren Beginn nicht aus diesem Grund verschoben werden muss. Außerdem halte ich es für gut, wenn der Wahltermin nicht zu restriktiv vorgeschrieben wird.
    Dir behagt also die weite Spanne der von mir vorgeschlagenen Frist nicht. Welche würdest du vorschlagen?“

  • Sedulus lehnte sich entspannt zurück und folgte der nun immer "heißer" werdenden Diskusion zwischen seinem Schwager und seinem Kollegen. Er war froh darüber das er nicht zwischen den Fronten war sondern in diesem Fall quasi in der "ersten Reihe" saß.
    So lauschte er den Beiden weiterhin zu und war gespannt wer wohl das Oberwasser behalten würde.

  • Mit der grundlegenden Idee, den Wahltermin im Bezug zum Amtsjahr zu setzen und nicht wie bisher in Abhängigkeit vom letzten Termin zu bestimmen, konnte sich Macer gut anfreunden, so dass er sofort einen darauf abgestimmten Gegenvorschlag hatte, als er danach gefragt wurde.


    "Wenn dir den Kandidaten zwei Wochen Zeit geben möchten, ihre Kandidatur zu erklären und dann noch einmal zwei Wochen einplanen, um sie in der Curia zu befragen, dann sollten auch noch einmal zwei Wochen reichen, um im Senat zu einer Entscheidung über die Ämterverteilung zu fällen", gab Macer seinen Standpunkt bekannt. "Ich schlage daher vor, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass die Wahl spätestens zwei Wochen und frühestens vier Wochen vor dem Beginn des neuen Amtsjahres stattzufinden hat. Wobei selbst das bei genauerer Betrachtung ein unnötig großer Zeitraum sein dürfte, denn mögliche Hindernisse durch Feiertage zum Ende des Amtsjahres sind ja gemeinhin bekannt und können berücksichtigt werden."

  • Bei dieser Anhörung hatte Durus sich vorerst zurückgehalten: Zuerst deswegen, weil er mit dem Vorschlag des Consuls zufrieden war, aber dann auch Macers Vorschlag etwas abgewinnen konnte, später, weil er zuerst die Argumente beider Debattanten hören wollte, ehe er sich einmischte. Nun jedoch hielt er es für angemessen, sich zu äußern:


    "Ich persönlich halte eine frühere Wahl ebenfalls für sinnvoller als eine, die theoretisch sofort zur Amtseinführung führen müsste, aber von Diskussionen über Amtsbesetzungen auf Unbestimmt verzögert werden.


    Ich halte eine vorgezogene Wahl ebenfalls für sinnvoll, allein um dem neuen Magistraten eine bessere Einarbeitung zu ermöglichen, ehe er die Verantwortung übernimmt. Das 'letzte Drittel der Amtszeit' halte ich jedoch ebenfalls für problematisch - nicht, weil ich darum fürchte, dass dadurch politische Schwierigkeiten entstehen, denn diese können ohnehin nicht verhindert werden, sondern wegen des großen Spielraums für die Consuln:
    Bei einem kurzen Zeitfenster, in dem die Wahl abzuhalten ist, können sich die Wähler besser darauf einstellen. Eine Wahl einen Monat vor dem Ablauf der Amtszeit halte ich also ebenfalls für geeignet, auf keinen Fall jedoch weniger als zwei Wochen."

  • “Euer Vertrauen in die höchsten Magistrate des Cursus Honorum scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein, obwohl sie doch von euch selbst gewählt werden.
    Aber gut, weniger Gestaltungsspielraum bedeutet auch weniger Spielraum für missbräuchliches Handeln, dass sehe ich ein. Das vierte Fünftel einer Amtszeit, wenn die Wahlen da durchgeführt werden müssten, könnten sich damit alle einverstanden erklären?“

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