“Verehrte Senatoren, geschätzte Kollegen, vor einigen Tagen habe ich einen Brief bekommen. Er wurde von einem Mann namens Sosimos geschrieben, der zurzeit in Stellvertretung das Museion in Alexandria leitet. Der berühmte Tempel der Musen ist euch als Hort des Wissens und der Wissenschaft gewiss ein Begriff.
Ich erlaube mir, diesen Brief nunmehr vor euch zu verlesen und bitte dafür um eure Aufmerksamkeit.“
An Consul Lucius Aelius Quarto
Palatium Augusti
Domus Aeliana
Rom, Italia
Salve geehrter Lucius Aelius Quarto,
hoch geschätzter und ruhmvoller Consul von Rom,
geachteter Bruder des glanzvollen, gerechten und weisen Basileus des Römischen Imperiums,
Aus dem fernen Alexandria entbiete ich dir meine respektvollsten Grüße. Die Grüße eines einfachen Gelehrten des Mouseion, dem großen Tempel und Hort des Wissens der bekannten Welt. Du wirst meinen Namen nicht kennen, doch ich vertrete zurzeit den Epistates tou mouseiou in den Amtsgeschäften des Tempels und der Schule. Schon seit längerer Zeit erwägen wir Gelehrte des Mouseion uns an einen der verdienten Männer des römischen Reiches in einer Angelegenheit der Gesetze zu wenden. Denn eines scharfsinnigen und erfahrenen Unterstützer unserer Angelegenheit wird es bedürfen. Doch ich möchte gleich und ohne Umschweifungen zu dem Anliegen kommen, hoch verehrter Consul.
Der Anhang des Codex Universalis mit der Pars Tertia und der Lex Scholae Atheniensis regelt die Belange von Kursen an der Schola in Rom. Die Kurse sind ein elementarer Bestandteil für die Karriere eines jungen Mannes in der Politik. Hinwieder fehlt in dieser Hinsicht jedoch, inwiefern das auch für das Mouseion und den dort statt findenden Unterricht gilt. Wird die Lehre am Mouseion ebenfalls als Cursus Continuus vom Gesetzgeber, dem römischen Senat und dem Kaiser, anerkannt? Wäre es möglich, dem Mouseion ebenfalls einen festen Anker in dem großen und umfassenden Meer von Recht und Weisheit römischer Gesetzgebung zu verleihen?
Zudem stellt sich die Frage der Ephebia und dem Cursus Res Vulgares. An unserer Schule wird der Cursus Res Vulgares schon seit längerem in gleicher Weise akzeptiert wie die Ausbildung am Gymnasion für unsere Jugend. Wird es umgekehrt auch bei der Schola anerkannt, wenn ein Hellene, womöglich sogar ein Römer, die Ephebia abgeschlossen hat? Oder wird er den Cursus Res Vulgares dennoch absolvieren müssen?
Die Gelehrten des Mouseion verbleiben mit dem tiefsten Respekt und mit großem Dank für Deine Bemühungen und die kostbare Zeit, die Du unserem Anliegen widmest. Mögen die Götter über Dich wachen.
Sosimos von Korinth
Stellvertreter des Epistates
“Ich denke, dass Ansinnen des Sosimos verdient eine genaue Prüfung. Sollen in Alexandria abgelegte Kurse im gesamten Imperium anerkannt werden und in welcher Form könnte das geschehen? Soll das auch für die alexandrinische Ephebia gelten, die junge Alexandriner jedoch nicht im Museion, sondern im Gymnasion von Alexandria erlangen können?
Wer möchte dazu als erster etwas sagen?“