Todesstrafe für Räuber und Mörder

  • "Ich bleibe durchaus auf dem Boden, Senator Decimus", erwiderte ich zu dem ehemaligen Kriegsgefangenen hin. "Ich finde gerade deshalb den Vorschlag meines Neffen Titus Ursus durchaus akzeptabel. Denn du selbst hast eben bestätigt, dass es solche Fälle zwar nicht oft gibt, sie aber dennoch vorkommen. Und dann sollte das Gesetz dem praetor eine Möglichkeit geben, von der Todesstrafe abzusehen und anders zu strafen."

  • "Ein solcher Fall fällt wohl unter den Bereich der Notwehr und ist nicht rechtswidrig."


    erklärte Durus Corvinus, der offenbar versuchte, irgendeinen Fall zu konstruieren. Auch er verstand nicht, warum sich der Senat so sträubte, Räuber hart zu bestrafen.


    "Im Übrigen bin ich grundsätzlich gegen eine Freiheitsstrafe, da diese dem Staat unnötige Kosten entstehene lässt und viele Gefahren birgt. Aus diesem Grund der Tod."

  • “Die Räuberei hat sich in gewissen Gegenden und auch hier in Rom zeitweise schon wie eine Seuche ausgebreitet. Es ist eine Geißel unserer Zeit und nichts rechtfertigt solchen Tun, weder Hunger noch Armut. Jeder Bewohner des Imperiums ist dafür verantwortlich, seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Art zu bestreiten. Das Argument, die Umstände könnten einen Mann dazu zwingen gegen das Recht zu verstoßen, nein, dieses Argument kann nicht gelten.


    Also ja: Räubern muss die Todesstrafe drohen. Damit bin ich einverstanden.


    Aber ich glaube an die Urteilskraft unserer Gerichte. Und ich kann mir sehr gut Umstände vorstellen, bei denen der Tod eine zu harte Strafe wäre. Wenn keine erhebliche Verletzung angedroht wird und das Opfernicht fürchten muss getötet zu werden, wenn die Drohung vielleicht nur aus einem blauen Auge besteht und das Objekt der Begierde kein goldener Pokal ist, sondern nur ein Apfel, dann, ja dann erscheint mir diese Strafe unangemessen.


    Deshalb gefällt mir der Vorschlag unseres jungen Kollegen Aurelius Ursus sehr gut, Raub zwar grundsätzlich mit dem Tode zu bedrohen, den Gerichten aber die Option zu lassen auf eine geringere Schuld zu erkennen, die dann weniger schwer bestraft wird. Ich denke da an eine hohe Geldstrafe, die, sollte eine andere Initiative unseres Consuls Tiberius Durus zum Erfolg führen, auch in Opus Publicum umgewandelt werden kann. 1600 bis 5000 Sesterzen, dass würde ich unter einer hohen Geldstrafe verstehen. Es wäre das Doppelte der Strafe, die momentan auf Diebstahl durch Einbruch steht.


    Der zurzeit gültige § 92 müsste dafür nur geringfügig geändert werden. Der Absatz (3) wäre zu streichen und die Absätze (1) und (2) entsprechend anzupassen.“

  • Dem Wortwechsel zwischen seinem Onkel Corvinus und den Senatoren Tiberius und Decimus hörte Ursus gespannt zu. Zwar lag ihm auch schon eine Erwiderung auf der Zunge, doch er wollte nicht so wirken, als würde er seinem Onkel dieses Wortgefecht nicht zutrauen und so hielt er sich zurück. Er hatte das sichere Gefühl, daß sie auf dem richtigen Weg waren. Und Aelius Quarto war es schließlich, der es Ursus' Meinung nach in genau die richtigen Worte faßte und auch ein anschauliches, realitätsnahes Beispiel fand. Genau so hatte er es gemeint: Todesurteil für Raub, ja. Aber in extremen Ausnahmefällen ein milderes Urteil ermöglichen, das mußte ebenfalls sein. Gespannt blickte Ursus zu Tiberius Durus. Würde er dies nun gelten lassen? Oder bestand er immer noch darauf, das Todesurteil strikt vorzuschreiben?

  • Im Grunde war auch Sedulus mit diesem Vorschlag zufrieden. Aber ihm fiel auch noch etwas ein was man eventuell anstatt der Todesstrafe einbringen konnte zumindest was den Raub anging.


    Alternativ könnte man sie auch auf die Galeeren oder in Minen und Steinbrüche stecken. Ich glaub das diese Strafen für Manchen sogar schlimmer als der Tod ist. Vorallem aber, man hätte hier die Chance einer Begnadigung...

  • "Also in diesem Fall wohl noch eher Galeeren und Minen. Eine höhere Geldstrafe schreckt einen gemeinen Räuber bestimmt nicht ab. Entweder er hat das Geld ohnehin nicht, oder er bezahlt es mit dem Diebesgut seiner bisherigen Raubzüge, was einer Verhöhnung unseres Rechtsystems und unserer römischen Werte gleichkommen würde. Frei übersetzt würde das dann bedeuten – bist du ein erfolgreicher Räuber, kannst du dich jederzeit Freikaufen. Diese Denkensweise können wir doch unmöglich unterstützen wollen."

  • "Meine Gesetzesinitiative sieht ja bereits die Möglichkeit vor, eine Todesstrafe in schwere Arbeitsstrafen umzuwandeln. Wobei ich auch dort die Möglichkeit der Begnadigung eher gering einstufen würde - die meisten sterben angeblich in den ersten Monaten."


    meinte Durus knapp auf den Einwurf von Sedulus. Dann wandte er sich dem Vorschlag Quartos zu:


    "1600 bis 5000 Sesterzen sind eine Strafe, die wohl nur für einen sehr reichen Mann bezahlbar ist. Die Frage ist, welchen Grund einen so reichen Mann dazu veranlassen könnte, einen geringfügigen Raub zu begehen. De facto wäre eine solche Strafe also die Verurteilung zum Verkauf in die Sklaverei."


    führte Durus den Gedanken zu Ende. Sklaverei war wohl eine Strafe, die dem Tod in gewissem Maße ähnelte - nur die Gefahr bot, dass der Sklave floh und erneut zum Räuber wurde!

  • Ach was! Der Consul hatte vollkommen Recht mit dem was er sagte und Livianus überlegte einen erneuten Unterstützungsvorstoß für diesen Antrag. Dabei gingen ihm Praxisbeispiele aus seiner Erfahrung als Soldat durch den Kopf, die bestimmt auch der eine oder andere militärerfahrene Senator hier im Saal mit ihm teilen konnte. In Kriegszeiten wurden in einer Legion römische Legionäre die sich des Diebstahls schuldig gemacht hatten sofort erhängt und Desserteure sogar gekreuzigt. Wie konnte man dann Mitleid mit schäbigen Räubern empfinden, die das Leben unschuldiger Menschen bedrohten?! Livianus seufzte und schüttelte den Kopf. Bei einem kurzen Blick in die Runde viel ihm auf, dass von denen an der Diskussion beteiligten Senatoren bisher seinem Wissen nach keiner ein eigenes Kommando geführt hatte. Er entschied daher vorerst nichts zu sagen sondern wartete auf weitere Wortmeldungen, denn vermutlich hatten sie ohnehin kein Verständnis für diesen Vergleich.

  • Da war etwas wares dran. Die Meisten krepierten schon sehr früh in den Steinbrüchen und Minen und die die länger aushielten, verkaufte man mitunter und machte aus ihnen brauchbare Gladiatoren.


    Also gut, ich wäre mit deinem Vorschlag einverstanden Senator Durus.


    Gab Sedulus schließlich nach.

  • Wenn schon ein Germanicus seine Unterstützung zusagte, war die Abstimmung eigentlich schon gewonnen. Wer sollte da dagegen stimmen?


    "Da es keine weiteren Anmerkungen gibt, schreiten wir zur Abstimmung - oder Moment: Hier mein Entwurf der Änderung der betreffenden Paragraphen:


    § 73 Mord
    Wer einen anderen ohne staatliche oder militärische Befugnis tötet, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.


    § 92 Raub
    Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit dem Tode zu bestrafen.
    "


    fiel ihm gerade noch rechtzeitig ein - nicht, dass dann wieder um Formulierungen gestritten wurde!

  • "Dieser Meinung bin ich ebenfalls", sagte Ursus. Vielleicht würde der eine oder andere einwenden, daß er sich als noch junger Senator mehr zurückhalten sollte, doch dieses Gesetz war seiner Meinung nach zu starr und genau dadurch zu hart. "Mich wundert doch sehr, wie wenig Vertrauen den Gerichten entgegen gebracht wird." Vor allem, da diese Härte gerade von Männern gefordert wurde, die selbst schon das Amt des Praetors innegehabt hatten. "Worin ist das begründet? Warum traut ihr den Gerichten nicht zu, ein gerechtes Urteil zu fällen, vor allem, wenn das Gesetz so formuliert wird, daß eine Abweichung von der Todesstrafe den absoluten Ausnahmefall darstellt?"


    Er überlegte einen Moment. "Vielleicht genügt bereits die Einfügung eines Wortes:
    § 92 Raub
    Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist grundsätzlich mit dem Tode zu bestrafen.


    Das Wort grundsätzlich zeigt dabei an, daß Ausnahmen möglich sind. Dennoch ist die Bestimmung eng genug gefaßt, um im Normalfall die Todesstrafe sicherzustellen."


    Er atmete nochmal tief durch. "Und auch mit der Neufassung des § 73 bin ich nicht einverstanden. Ich hatte bisher den Eindruck, als seien sich alle einig, daß ein Mörder den Tod zu erwarten haben sollte. Bei Räubern bestehst Du auf Todesstrafe und Mörder sollen mit lebenslanger Haft davonkommen? Vielleicht liegt es an meiner noch geringen Erfahrung. Doch das kann ich nicht nachvollziehen."

  • Hmm, wie sich Sedulus die Formulierung des Consuls noch einmal so durch den Kopf gingen ließ und dann den Einwand seines Schwagers hörte nickte er zustimmend. Schließlich hatte sich Sedulus ja auch Anfangs dafür eingesetzt und war davon ausgegangen dass dies auch in das neue Gesetz bzw. dessen Formulierung mit einfließen würde.


    Ich würde das Ende des § 92 ein klein wenig anderst formulieren. Wenn man mir gestattet...
    ...durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, kann nach Überprüfung der Sachlage bis hin mit dem Tode bestraft werden.


    So bleibt dem Gericht wenigst ein kleiner Spielraum was seine Entscheidung angeht.


    Und auch der § 73 scheint mit ein klein wenig merkwürdig wie es auch schon mein Vorredner der Senator Aurelius Ursus bemerkte.
    Hier sollte doch eigentlich dann die Todesstrafe gefordert werden.
    Wobei man auch hier noch mit einbringen könnte dass sie zu lebenslanger Haft umgewandelt werden kann wenn bewiesen wurde, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat.

  • Quarto konnte zwar ebenfalls kein Beispiel bieten, dennoch hegte er aus irgendeinem Grund den Wunsch, ein Schlupfloch zu finden - vielleicht um unsaubere Methoden von Klienten zu schützen? Doch eigentlich war er nicht der Mann, der kriminelle Klienten nötig hatte - zumindest von sich aus kriminelle (denn jeder unterhielt wohl ein paar Schläger, die bei Bedarf Gegner ein wenig einschüchterten...oder im Notfall vielleicht sogar um die Ecke brachten).


    Als Ursus ihn auf einen kleinen Fehler hinweis, stutzte der Consul. Offenbar war er ein wenig zerstreut.


    "Oh, entschuldigt. Bei dem Passus zum Mord ist natürlich die lebenslängliche Haft durch Tod zu ersetzen.


    Im Übrigen hat meine Ausschließlichkeit nichts mit meinem Vertrauen in die Gerichte zu tun - das ist hoch, sonst hätte ich wohl kaum versucht die Appellationsmöglichkeiten zu erschweren.


    Wenn es eine Alternative zum Tod bei Raub geben soll, dann müssen wir diese Alternative fest definieren. Eine Kann-Vorschrift erlaubt es dem Gericht im Prinzip, jede beliebige Strafe zu verhängen, die ihm einfällt - das ist wohl kaum in unserem Sinne.


    Da mir weder ein mich überzeugender Fall für eine andere Strafe vorgelegt wurde, ganz zu schweigen von einer überzeugenden Strafe - eine sehr hohe Geldstrafe halte ich wie gesagt für nicht sinnvoll - sehe ich auch keine Alternative zur Todesstrafe."


    erklärte er schließlich schlicht. Warum sagten diese Senatoren nur immer nichts, bis er zum Ende einer Debatte kommen wollte?

  • “Deine Einwände gegen eine Geldstrafe, und sei sie auch hoch, haben wir gehört und deine Argumente, Consul, kann ich durchaus nachvollziehen.
    Ich bin auch nicht dafür, bei Räubern und Mördern übermäßige Milde walten zu lassen. Aber ich bin, dass habe ich hoffentlich deutlich gemacht, für die Möglichkeit, bei mildernden Umständen diese auch berücksichtigen zu können.
    Trotzdem, natürlich muss auch eine mildere Strafe als der Tod in diesen Fällen noch immer drakonisch sein. Wenn unsere Gesetze eine solche Strafe nicht vorsehen, dann müssen wir vielleicht doch darüber nachdenken, ob es neben dem Tod, dem Exil, der Geldstrafe und dem Opus Publicum nicht noch eine weitere geben sollte, die genau diese Lücke füllt.
    Eine Verurteilung zu Arbeit in den Minen wäre eine solche Möglichkeit, die auch bereits genannt wurde.“

  • "Wie du weißt, habe ich einen Antrag in den Senat eingebracht, der dem Gericht ermöglicht, eine Todesstrafe in Arbeit in staatlichen Bergwerken oder Steinbrüchen umzuwandeln. Dementsprechend bestünde, so der Senat diesen Antrag billigt, durchauch die Möglichkeit, einen Menschen nicht sofort hinzurichten - wobei die Sklaven in diesen Einrichtungen in der Regel auch nicht sehr viele Monate überleben."


    wandte Durus hier ein. Natürlich waren seine Vorstöße ein ganzes Programm, das aufeinander aufbaute. Unglücklicherweise hatten sich viele Debatten so lange gezogen, dass Durus nicht nacheinander hatte vorgehen können, sodass es nun schwierig war, die ineinander greifenden Reformen zu überblicken.

  • “Natürlich, und für manche von ihnen wäre ein schneller Tod die leichtere Strafe gewesen.
    Aber das liegt dann in den Händen der Götter.“
    – und natürlich auch in denen der Aufseher, aber das war nun wieder eine ganz andere Sache.


    “Also gut. Wenn ein Gericht in Zukunft grundsätzlich die Möglichkeit hat, ein Todesurteil umzuwandeln, dann kann in den Delikt-Vorschriften auf eine Flexibilität verzichtet werden. Das sehe ich ein.“

  • Ursus runzelte die Stirn und ergriff doch noch einmal das Wort. "Die Frage ist jedoch, ob dieser Antrag, Todesstrafen in Zwangsarbeit umwandeln zu können, auch durchgeht. Ich schlage daher vor, mit der Abstimmung über diesen Antrag zu warten, bis die der Antrag auf die Aufnahme einer Umwandlungsmöglichkeit der Todesstrafe in das Gesetz tatsächlich angenommen wurde." Schließlich konnte man hier schon verschiedene Male beobachten, daß eine grundsätzlich gute und von allen befürwortete Idee nicht beschlossen wurde, weil ein Teil der Vorlage nicht abgelehnt wurde.

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