Lex Provincialis

  • "Consular Tiberius, ich würde es begrüßen, wenn du den Antrag hier noch einmal in seiner endgültigen Fassung verlesen lassen würdest, bevor er zur Abstimmung gestellt wird."


    meldete sich Modestus zu Wort. Zwar verstand er die Änderungen, doch er wollte die komplette Fassung hören, bevor der Senat zur Abstimmung überging.

  • Schweigen im Walde - bis sich der Praetor zu Wort meldete und eine Zusammenfassung wünschte. Wahrscheinlich befürchtete er den gleichen Fehler, den Durus damals als Consul gemacht hatte und der zur Niederlage in der Abstimmung geführt hatte.


    Er blickte auf die Notiz-Tabula und begann dann zu antworten, nachdem er sich ächzend erhoben hatte:


    "Natürlich, sehr gern.


    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum
    Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Diejenigen Provinzen, die der Verwaltung des Kaisers unterstellt sind, werden als kaiserliche Provinzen bezeichnet. Die Etablierung und der rechtliche Status einer Provinz erfolgt in einer separaten Lex Provincialis, die gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.


    II. Über die Provinzverwaltung
    Eine Provinz wird von einem Proconsul verwaltet, der durch den Senat ernannt wird. In Provinzen, in denen der Kaiser Proconsul ist, entsendet er als seinen Stellvertreter einen Legatus Augusti pro Praetore.
    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Unterstützung des Statthalters in der Rechtsprechung der Provinz wird ein Legatus Iuridicus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt. Die Steuerverwaltung einer Provinz des Kaisers übernimmt ein Procurator Augusti, die aller anderen Provinzen ein Quaestor Provincialis.


    III. Über den Verwaltungsstab.
    Der Statthalter ernennt einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.


    IV. Über Civitates
    Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, Municipium oder Colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser bzw. der Senat von Rom.


    V. Über die Verwaltung der Civitas
    Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus einer Versammlung der Decuriones der Civitas, sowie gewählten Magistraten nach dem Vorbild der Stadt Roma.
    Sie werden bestimmt durch eine Lex Municipalis, welche gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.
    "


    Er überlegte kurz, ob er einen Fehler gemacht hatte oder wieder irgendetwas vergas. Aber darauf würden ihn seine Senatskollegen schon aufmerksam machen!

  • Jetzt meldete sich doch noch einmal Macer zu Wort, da es offenbar keine größeren inhaltlichen Einwände mehr gab. "Können wir den ersten Absatz über die Provinzen nicht noch etwas besser ordnen?" fragte er. "Es tut mir förmlich weh beim Zuhören, wenn ich die Reihenfolge verinnerliche, in der dort Festlegungen getroffen werden. Ich schlage vor, dass wir zunächst festlegen, dass eine Provinz durch eine Lex Provincialis zustande kommt. Danach können wir uns um Benennungen kümmern. Und die Aufteilung einer Provinz in Civitates würde ich gerne in den vierten Abschnitt verschieben, da wir sie vorher ohnehin nicht brauchen. Und den fünften Abschnitt könnte man meines Erachtens in den vierten Integrieren, da beide die Civitates behandeln. Dasselbe gilt für den dritten und den zweiten Abschnitt."

  • Einen Moment dachte Durus über diesen Vorschlag nach - eigentlich war er tatsächlich keine dumme Idee. Und da er ohnehin nicht so viel Herzblut auf den Wortlaut des Gesetzes verschwenden wollte, stellte er alles kurzerhand um:


    "Dann folgendermaßen?


    I. Über die Provinzen des Imperium Romanum
    Die Einrichtung einer Provinz wird durch eine separate Lex Provincialis beschlossen, die gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird. Diejenigen Provinzen, die der Verwaltung des Kaisers unterstellt sind, werden als kaiserliche Provinzen bezeichnet.


    II. Über die Provinzverwaltung
    Eine Provinz wird von einem Proconsul verwaltet, der durch den Senat ernannt wird. In Provinzen, in denen der Kaiser Proconsul ist, entsendet er als seinen Stellvertreter einen Legatus Augusti pro Praetore.
    Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.


    Zur Unterstützung des Statthalters in der Rechtsprechung der Provinz wird ein Legatus Iuridicus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt. Die Steuerverwaltung einer Provinz des Kaisers übernimmt ein Procurator Augusti, die aller anderen Provinzen ein Quaestor Provincialis.


    Als Verwaltungsstab ernennt der Statthalter einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
    Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.


    III. Über Civitates
    Eine Provinz ist in Civitates aufgeteilt, die in jeder Provinz gesondert bestimmt werden. Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, Municipium oder Colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser bzw. der Senat von Rom.


    Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus einer Versammlung der Decuriones der Civitas, sowie gewählten Magistraten nach dem Vorbild der Stadt Roma.
    Sie werden bestimmt durch eine Lex Municipalis, welche gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.
    "


    Das machte die Sache tatsächlich wesentlich kompakter, wenn auch nicht unbedingt übersichtlicher.

  • "Ja, das entspricht meinen Vorstellungen", bestätigte Macer und bedankte sich einmal mehr dafür, dass eine seiner Anregungen in die Abstimmungsvorlage mit aufgenommen wurde.

  • Der Consul hatte sich bisher aus der Debatte heraus gehalten. Allgemeinhin schien der Vorschlag seines Freundes den Senatoren zu gefallen und er selbst hatte gerade andere Sorgen, als sich der Materie der Provinzialangelegenheiten hinzugeben - zudem hätte er sich hineinarbeiten müssen, was er wiederum sträflichst versäumt hatte.


    "Da der Senat keine weiteren Fragen mehr an Senator Tiberius zu richten hat, schreiten wir nun zur Abstimmung.", erfüllte er seine Pflicht und gab mit einem Wink den Staatssklaven zu verstehen, dass eine Abstimmung eingeleitet werden konnte und sie die Anwesenheitslisten ihm zu überreichen hatten.

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