Ein Bote der Cohortes Urbanae hinterlegte einen Brief des Praefectus Urbi.
Eurem Gesuch auf Beugehaft des Medicus Germanicus Avarus kann nicht stattgegeben werden aus folgenden Gründen:
1. Das Gericht muß einen Haftbefehl erlassen.
2. Das Gericht in Person des Prätors Cicero Octavius Anton hat bereits Eurem Gesuch auf Beugehaft nicht stattgegeben.
3. Beugehaft ist nicht in unserem Rechtssystem verankert.
Marcus Vinicius Hungaricus
Praefectus Urbi