Erneut zur Änderung im Codex Militaris

  • Es konnten nicht immer nur neue Themen sein, die in den Senat eingebracht wurden, sondern es waren auch immer mal wieder Wiederaufnahmen von Themen dabei, die früher schon einmal besprochen wurden. Auch diesmal war es so, was dem Consul die Ankündigung leicht machte. "Wir hören nun den Consular Purgitius Macer, der zu der Änderung am Codex Militaris sprechen möchte, die vor geraumer Zeit von Iulius Centho eingebracht wurde."

  • Macer hatte recht lange gezögert und viele Punkte abgewogen, bevor er sich endgültig entschieden hatte, sich mit einem neuen alten Thema auf die Rednerliste setzen zu lassen. Sein Gefühl schwankte daher zwischen der Sicherheit, die sich aus einer mehr als gründlichen Vorbereitung ergab und der Unsicherheit, die sich aus der Besonderheit der Situation ergab und die er den Senatoren gleich zu Beginn darlegen wollte. "Werte Senatoren, ich stehe heute hier gewissermaßen nur stellvertretend für einen Kollegen, der jedoch leider von dieser Vertretung nichts weiß", begann er daher. "Wie unser werter Consul soeben erwähnte, möchte ich zu einem Thema sprechen, welches unser geschätzter Kollege Iulius Centho im vorletzten Amtsjahr in den Senat einbrachte oder vielleicht sogar noch etwas früher. Es ging um einige Änderungen des Codex Militaris, die damals im Senat durchaus wohlwollend aufgenommen wurden, jedoch noch einiger Diskussion über Details und vor allem Formulierungen bedurften", fasste er dann die früheren Ereignisse zusammen. "Über diese Änderungen stand ich in Briefkontakt mit Iulius Centho, doch wie wir alle wissen, weilt jener derzeit nicht in Rom und auch auf meinen letzten Brief habe ich keine Antwort mehr erhalten. Gleichwohl halte ich die von Iulius Centho angestoßenen Reformen für zu wichtig, als dass wir das Thema einfach auf sich beruhen lassen können, bis er wieder zurückkehrt, zumal wohl niemand in dieser Runde sagen kann, wann jener Zeitpunkt sein wird", kam er dann auf die Problematik der aktuellen Lage zu sprechen. "Ich habe daher mit unserem Kaiser Rücksprache genommen und er hat mich ermutigt, das Thema wieder in den Senat einzubringen, damit wir nun vollenden können, was Iulius Centho begonnen hat. Ich möchte euch daher nun einen Entwurf für die Änderung oder Ergänzung dreier Passagen des Codex Militaris vorlegen. Die erste Änderung betrifft die Berufung zum Dienst."


    Berufung in den Dienst des Exercitus Romanus.
    Wer sich als Voluntarius freiwillig zum Dienst im Exercitus Romanus meldet, als Lectus ausgehoben wird oder als Vicarius gestellt wird, der wird einer Musterung, einer Grundausbildung und einer Probatio unterzogen, um seine Tauglichkeit zu beweisen. Zum Dienst im Exercitus Romanus wird nur berufen, wer männlich und ingenuus ist, nicht jünger als 16 und nicht älter als 40 Jahre ist, einen gesunden und vollständigen Körper hat, mindestens fünf Pes und sieben Uncia groß ist und gute Sehkraft hat, einen guten Leumund hat, unverheiratet ist und keine ehrlosen Tätigkeiten ausgeübt hat. Zum Dienst in die Legionen, die Cohortes Urbanae und die Cohortes Praetoriae wird zudem nur berufen, wer römischer Bürger ist. Der die Musterung durchführende Offizier hat die Verantwortung, die Angaben zu prüfen und haftet dafür.


    Römische Bürger verpflichten sich auf 20 Jahre bei den Legionen, bei den Cohortes Urbanae auf 16 und bei den Cohortes Praetoriae auf 12 Jahre zum Dienst. Wer sich als römischer Bürger, Peregrinus oder Socius zum Dienst in der Auxilia bei den Cohorten, den Alae oder der Classis meldet, verpflichten sich auf 25 Jahre.


    Der Imperator Caesar Augustus kann darüber hinaus Personen seiner Wahl für einen Zeitraum seiner Wahl zum Dienst im Exercitus Romanus berufen.


    "Hier sind gleich einige Dinge neu gegenüber der bisherigen Fassung", erläuterte Macer dann den Vorschlag. "Erstens finden die gängigen Begriffe für die verschiedenen Arten der Berufung zum Dienst Eingang in den Gesetzestext. Zweitens werden die bisher üblicherweise geltenden Musterungskriterien in Bezug auf Alter, Größe und weitere Merkmale in den Codex aufgenommen. Drittens wird die Läge der Dienstzeiten genauer gefasst und für die verschiedenen Einheiten differenzierter benannt", zählte er die einzelnen Änderungen dann auf und machte eine kurze Pause, damit jeder die Chance hatte, den Gedanken zu folgen.


    "Ähnlich verhält es sich mit dem zweiten Teil der Änderungen, die die Entlassung aus dem Dienst betrifft, auch wenn die Änderungen hier geringer sind", leitete er dann zum nächsten Teil über und legte diesen vor.


    Entlassung aus dem Dienst des Exercitus Romanus.
    Wer die Missio erhält, nachdem er die voll Zeit abgeleistet und die Zufriedenheit seiner Vorgesetzten hat, erhält sie Honesta und verbunden mit den Ehrungen, die ihm seine Vorgesetzen verleihen. Er darf sich Veteranus nennen, Prätorianer aufgrund ihrer besonderen Würde Veteranus Augusti. Er erhält die Ehrungen der Decuriones der Städte und ist in seiner Wohn- und Heimatstadt von allen munera entbunden. Außerdem verleiht ihm der Imperator Caesar Augustus das Conubium mit der Frau, die er zu dem Zeitpunkt hat, oder falls er Junggeselle ist, für die Frau, die er in der Folgezeit nimmt, sofern er nur eine einzige nimmt. Er erhält als Miles der Legionenen oder Cohortes Urbanae eine Abfindung nach seinem Rang und seinen Ehren in Form von Geld als Missio nummaria in Höhe des fünfzehnfachen seines letzten Soldes, maximal jedoch 7500 Sesterzen, oder in Form einer Landzuweisung von gleichem Wert als Missio agrria aus dem Aerarium militare. Er erhält als Miles der Cohortes Praetoriae ebenfalls eine Abfindung gleicher Art nach seinem Rang und seinen Ehren, maximal jedoch 12000 Sesterzen, und zudem das Recht auf ein Militärdiplom als Dokumentation seiner ehrenhaften Entlassung. Er erhält als Miles der Auxilia bei den Cohorten, den Alae oder der Classis, wenn er Peregrinus oder Socius ist, das römische Bürgerrecht und das Recht auf ein Militärdiplom als Dokument seiner ehrenhaften Entlassung.


    Wer die Missio als Versehrter erhält, wenn er seinen Dienst getreu geleistet hat, aber ihn Verwundung oder Krankheit für die Dienst untauglich werden lassen, erhält sie Causaria und zu denselben Bedingungen, als wenn er sie Honesta erhalten hätte.


    Wer die Missio erhält, weil er aufgrund seiner Taten oder als Strafe aus dem Exercitus Romanus ausgeschlossen wird, erhält sie Ignominiosa und ohne die Ehrungen, Abfindungen und Rechte, die die anderen erhalten. Die Entscheidung darüber obliegt bei Offizieren dem Imperator Caesar Augustus und bei allen anderen dem Kommandeur ihrer Einheit.


    "Auch hier sind es zunächst einmal die üblichen Begriffe, die Aufnahme in den Gesetzestext finden", begann Macer dann die Erläuterung nach demselben Schema wie zuvor. "Ferner werden nun die Möglichkeit einer Landzuweisung statt einer Geldzahlung sowei die Ausstellung eines Militärdiploms als Dokumentation der ehrenhaften Entlassung erwähnt. Schließlich wird für die unehrenhafte Entlassung genauer geregelt, wer die Entscheidung über eine solche trifft."


    Erneut machte Macer eine Pause, bevor er zum dritten Teil des Vorschlags kam. "Der letzte Teil ist deutlich kürzer und stellt eine Ergänzung dar."


    Die Rechte alle Mitglieder des Exercitus Romanus.
    Allen Mitglieder des Exercitus Romanus ist es gestattet ihre anerkannten Söhne zum Erben einzusetzten, auch wenn diese illegitim sind.


    "Es handelt sich hierbei um die Wiederaufnahme einer Regelung, die bereits der vergöttlichte Augustus erlassen hatte. Wie Iulius Centho uns bereits zu seinem damaligen Entwurf erläuterte, wird damit eine wichtige Lücke geschlossen, die sich daraus ergibt, dass Soldaten zur Ehelosigkeit verpflichtet sind, weshalb ihre Kinder mit einer Peregrina dem Status der Mutter folgend ebenfalls Peregrini sind. Nun erhält der Soldat mit dem Ausscheiden zwar das Conubium, um eben jene Peregrina heiraten zu können, aber seine Kinder bleiben trotzdem Peregrini und könnten nicht von ihm als Erben eingesetzt werden. Dies ist zweifellos eine ungerechte Situation, der wir mit eben jener Regel Abhilfe schaffen können, wie es wie gesagt schon der vergöttlichte Augustus tat", erläuterte Macer hier die Hintergründe entwas umfangreicher, denn anders als bei den anderen Änderungen wurde hier eine echte Änderung an der rechtlichen Situation geschaffen.


    "Ich bin davon überzeugt, dass alle Änderungen zusammen das Leben unserer Soldaten und Offiziere erleichtern und daher unsere Zustimmung finden sollten", fasst er dann mit einem Schlusssatz die Ausführungen zusammen.

  • Dass sich militärische Themen nicht unbedingt einer besonderen Beliebtheit erfreuten, hatte Macer schon vorher gewusst und dass er die Tatsache, dass schon bei der ersten Initiative des Iulius Centho der Senat nur wenig lebhaft diskutiert hatte, hatte er selber eben noch als wohlwollende Aufnahme verkauft. Nun aber schien es erneut so zu sein, dass sich zumindest keiner der namhaften Senatoren zu Wort melden wollte. Macer macht dies das Leben durchaus einfacher, denn es ersparte ihm das Beantworten von Rückfragen. Eine Weile würde er noch warten, dann wollte er dem Consul das Zeichen geben, dass er den Entwurf in der nächsten Sitzung gerne zur Abstimmung stellen wollte.

  • Die Überarbeitung einzelner Passagen des Codes Militaris fand zwar Menecrates‘ Interesse, veranlassten ihn aber nicht zu einer Wortmeldung, weil es schlicht nichts Nennenswertes zu sagen gab. Die Änderungen fand er sinnvoll. Er dachte vielmehr über die einführenden Worte des Consulars nach. Obwohl Iulius Centho gewiss ein Mann mit Ecken und Kanten war, brachte er einige Inspiration in den Senat. Menecrates sah sich eher als Unterstützer des Iuliers statt als Gegner. Allerdings gab es Gegner mehr als genug.
    Der Claudier jedenfalls würde es begrüßen, wenn der Zeitpunkt der Rückkehr eher nah als fern wäre und so hing Menecrates den Gedanken nach und ließ diese Sitzung mehr an sich vorüberrauschen als ansonsten üblich.

  • Tatsächlich meldete sich niemand mehr und Macer wandte sich an den Consul. "Danke für die Redezeit. Ich möchte den Vorschlag damit bei nächster Gelegenheit zur Abstimmung stellen." Dann kehrte er auf seinen Platz zurück.

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