ZitatOriginal von Medicus Germanicus Avarus
Nein, die Dissertation.
Sicher
ZitatOriginal von Medicus Germanicus Avarus
Nein, die Dissertation.
Sicher
Jetzt fehlt nur noch die Möglichkeit sich von einem Kurs "abzumelden".
Das wird schwierig, weil üblicherweise melden sich die Schüler ab, nachdem sie die Fragen erhalten haben. Ob nun der Tatsache, zu viel , zu schwer usw. oder weil sie eben keine Zeit haben, sei dahin gestellt.
Vielleicht sollte das auch beobachtet werden, wer das so immerzu macht.
Ob man zum Start des Kurses da sein wird, sollte jeder schon wissen, wenn nicht kann er sich bis zum Start abmelden, doch hinterher würde ich es als "Nicht Bestanden" werten.
So soll es sein.
Ist wäre gerechter, wenn eine Abmeldung nach Beginn nicht mehr möglich ist, aber etwas streng.
§ 6 Prüfungen
(1) Die Prüfungsfragen werden den angemeldeten Kandidaten am Tag des Kursbeginns bzw. im Fall einer späteren Anmeldung mit Registrierung der Anmeldung zugeschickt. Der Kandidat hat bis zum angekündigten Kursende Zeit, seine Antworten an den Zuständigen zurückzuschicken.
(2) Nach Beginn eines Kurses ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
(3) Die Bewertung jeder Prüfung (Nicht bestanden / Bestanden / Mit Auszeichnung bestanden) wird nach der Korrektur öffentlich ausgehängt.
(4) Allgemein gilt eine Prüfung als bestanden, falls 60 % der möglichen Punkte erreicht wurden, bei erreichten 90 % gilt die Prüfung als „mit Auszeichnung“ bestanden und der Kandidat erhält eine Phalera.
(5) Jedem Kandidaten kann auf Anfrage sein Prüfungsergebnis in Form einer Aufschlüsselung der Punktezahlen pro Frage zugeschickt werden.
(6) Die Prüfungsfragen und Antworten sind als streng vertraulich zu betrachten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandeln wird durch Aberkennen eines oder mehrerer der in der Schule absolvierten Prüfungen sowie eventuelle Ausschluss der Beteiligten aus der Schule geahndet. Der Rector behält sich das Recht vor, das Strafmaß selbst zu bestimmen sowie in seinen Entscheidungen in dieser Sache unanfechtbar zu sein.
(7) Nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses ist man berechtigt den Titel „Candidatus Cursu Rei Vulgarium/Cursu Philosophiae/usw.“. tragen.
(8) Die Bewertung einer jeden Arbeit ist unanfechtbar.
ZitatOriginal von Adria Vinicia
Ist wäre gerechter, wenn eine Abmeldung nach Beginn nicht mehr möglich ist, aber etwas streng.
Etwas streng, aber nicht zu streng. Ich finde es OK, dass ein Cursus als 'nicht bestanden' gewertet wird, wenn man die Fragen erhalten hat und nicht beantwortet hat.
Die Kurse, an denen ich bisher teilgenommen habe, haben mich jeweils maximal zwei Stunden gekostet. Angesichts eines Abgabezeitraums von mindestens einer Woche (ist doch so, oder?), sollte man erwarten können, dass das jeder vorher überblicken kann, ob er für sowas Zeit hat oder nicht.
Und selbst wenn man sich beim ersten Mal verschätzt, dann weiss man beim zweiten Mal Bescheid, was auf einen zu kommt.
Ich habe die Änderungen nochmal zusammengefasst, und diesen Text am Abend zur Abstimmung freigeben (sofern keine Korrekturvorschläge mehr eingehen):
LEX SCHOLAE ATHENIENSIS
§ 1 Die Schola Atheniensis
Der volle Name der Schule lautet: "Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis".
Die Schola befindet sich im Territorium Universalis und erfordert keine Anreise in eine bestimmte Provinz.
§ 2 Res Vulgares:
(1) Der Cursus Res Vulgares (kurz CRV) hat römisches Grundwissen zum Inhalt.
(2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit teilzunehmen.
(3) Die erste Teilnahme ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das aktive Wahlrecht für die Wahlen zum Cursus Honorum sowie das passive Wahlrecht für das Amt des Quaestors.
§ 3 Cursus Continuus:
(1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der sich mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
(3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
(5) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.
§ 4 Kurse des Cultus Deorum:
(1) Verschiedene Kurse mit dem Thema „Römische Religion“ werden von qualifizierten Mitgliedern des Cultus Deorum abgehalten.
(2) Jeder Bürger unabhängig von seinem Rang hat die Möglichkeit an diesen Kursen teilzunehmen.
(3) Die erste Teilnahme an einem Kurs ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Für Mitglieder des Cultus Deorum ist das Bestehen dieser Kurse meist notwendige Bedingung für Beförderungen.
(5) Genaueres wird jeweils bei der Ankündigung des Kurses bekanntgegeben.
§ 5 Prüfungen
(1) Die Prüfungsfragen werden den angemeldeten Kandidaten am Tag des Kursbeginns bzw. im Fall einer späteren Anmeldung mit Registrierung der Anmeldung zugeschickt. Der Kandidat hat bis zum angekündigten Kursende Zeit, seine Antworten abzugeben.
(2) Nach Beginn eines Kurses ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
(3) Die Bewertung jeder Prüfung (Nicht bestanden / Bestanden / Mit Auszeichnung bestanden) wird nach der Korrektur öffentlich ausgehängt.
(4) Allgemein gilt eine Prüfung als bestanden, falls 60 % der möglichen Punkte erreicht wurden, bei erreichten 90 % gilt die Prüfung als „mit Auszeichnung“ bestanden und der Kandidat erhält eine Phalera.
(5) Jedem Kandidaten kann auf Anfrage sein Prüfungsergebnis in Form einer Aufschlüsselung der Punktezahlen pro Frage zugeschickt werden.
(6) Die Prüfungsfragen und Antworten sind als streng vertraulich zu betrachten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandeln wird durch Aberkennen eines oder mehrerer der in der Schule absolvierten Prüfungen sowie eventuellen Ausschluss der Beteiligten aus der Schule geahndet. Der Rector behält sich das Recht vor, das Strafmaß selbst zu bestimmen sowie in seinen Entscheidungen in dieser Sache unanfechtbar zu sein.
(7) Nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses ist man berechtigt den Titel „Candidatus Cursu Rei Vulgarium/Cursu Philosophiae/usw.“. zu tragen.
(8) Die Bewertung einer jeden Arbeit ist unanfechtbar.
§ 6 Dissertation
(1) An der Schola besteht die Möglichkeit Dissertationen zu erstellen. Das Thema ist frei wählbar, muss aber vor Beginn vom Rektor abgesegnet werden. Die Dissertation besteht aus einer Abhandlung zu einem Spezialbereich des Themas und aus einem kleinen Fragenkatalog (Fragen und Antworten) zum gewählten Thema der Dissertation.
(2) Wer den CRV und zwei CC bestanden und eine Dissertation erstellt hat, die positiv bewertet wurde, ist berechtigt, den Titel „Magister“ mit dem Hinweis auf das Thema der Dissertation zu tragen, zB Magister Philosophiae.
(3) Die Bewertung der Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit erfolgt durch den Rector.
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