Endlich wurde eine neue Lex Schola erlassen, im Forum Publicum nachzulesen, es zahlt sich aus
Besonders möchte ich hinweisen auf folgende Änderungen:
§ 2 Cursus Res Vulgares
(3) Die erste Teilnahme ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
§ 3 Cursus Continuus:
(4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
Das bedeutet, dass zB der Philosophiekurs nur 3 mal probiert werden kann, an anderen weiterführenden Kursen kann dennoch teilgenommen werden.
§ 4 Kurse des Cultus Deorum:
(3) Die erste Teilnahme ist kostenlos. Für jeden weiteren Antritt ist ein Beitrag von 100 Sz zu leisten. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
§ 5 Prüfungen
(2) Nach Beginn eines Kurses ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Bei Fragen dazu, einfach fragen