In Ausübung meines Amtes als Aedilis Plebeii wird
Titus Aurelius Antoninus
wegen Verstosses gegen § 2 der Lex Mercati
mit einer Strafe von 1100 Sesterzen belegt,
zahlbar an die Staatskasse.
Weiters wird diese Straftat gemäß der Lex Mercati in den Akten der Cohortes Urbanae vermerkt und in der Acta Diurna veröffentlicht.
Begründung:
Titus Aurelius Antoninus hat ohne behördlich genehmigte Konzession Lebensmittel und Getränke verkauft.
Rechtsmittel:
Gegen dieses Urteil kann in der Gerichtshalle Berufung eingelegt werden.
Adria Vinicia
Aedilis Plebeii