Berichte Magistrate

  • Ich möchte nocheinmal die Pflicht zur Berichtslegung der Magistrate hochholen.
    Die Diskussion darüber ging in ein anderes Thema über und wurde dann geschlossen. Wird der Codex dahingehend geändert, dass kein Zwischenbericht mehr vorgeschrieben ist oder bleibt es doch dabei?

  • wir haben uns ja jetzt eh alle Stumpf drüber weggesetzt, jetzt noch eine umständliche Abstimmung erachte ich für überflüssig!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Eine Diskussion, die schon lange zurückliegt und der ich keine eindeutig einstimmige Meinung zu diesem Thema abgewinnen kann. Wenn sich hier noch mehr Senatoren positiv zur Abschaffung äußern kann die Codex-Änderung ohne weitere Abstimmung durchgeführt werden, ansonsten kommt es eben zur Abstimmung wenn du mir einen neuen, geänderten Gesetzestext lieferst.


    Die Gesetze gelten für alle, auch für diejenigen Senatoren die meinen sich darüber hinwegsetzen zu müssen (wer sich jetzt rechtfertigen will hat zu Recht ein schlechtes Gewissen!).
    Solange es so im Codex Universalis steht hat der Zwischenbericht erstattet zu werden!

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    § 47 Berichtpflicht (des Codex Universalis)
    Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet in der Mitte seiner Amtszeit einen Bericht über sein bisheriges Wirken einzureichen, dies geschieht nach Beendigung des Amtes ein weiteres Mal.


    werde ich binnen 2 Tagen in


    § 47 Berichtpflicht
    Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit einen Bericht über sein Wirken einzureichen.


    abändern lassen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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