Hauptverhandlung Gaius Scribonius Curio vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM IX/DCCCLIV

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    Hiermit eröffne ich als vorsitzender Richter des Iudicium Primum die Hauptverhandlung:


    Gaius Scribonius Curio vs. Lucius Tiberius Vibullius


    Das Iudicium Primum bestehend aus


    kommissarischer Praetor, Spurius Purgitius Macer
    Iudex, Secundus Flavius Felix


    der Prozess wird in der Gerichtshalle der Basilica Traiana verhandelt und dies öffentlich.


    Die Vertretung der Anklage wird Quintus Terentius Alienus übernehmen.


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  • Da die Vertretung des Beklagten ihn Mandat niedergelegt hat vertragt sich das Gericht, bis vom Beklagten eine neue Rechtsvertretung benannt wird oder er bekannt gibt, dass er sich selber vertreten wird.

  • Macer runzelte verwundert die Stirn, hatte er doch nicht erwartet, dass der Rex Sacrorum neben seinen umfrangreichen religiösen Pflichten auch noch Zeit findet, sich als Anwalt zu betätigen.


    "Das Gericht nimmt zur Kenntnis, dass der Angeklagte durch den Rex Sacrorum rechtlich vertreten wird und erteilt diesem hiermit das Wort."

  • "Nach Prüfung der vom Gaius Scribonius Curio vorgebrachten Beweiselaborate:"

    Zitat

    Original von Gaius Scribonius Curio
    Beweismittel 1:


    Beweismittel 2:


    stellt sich uns die Frage nach der von der Anklage vorgebrachten Tateinheit "Körperverletzung" Ich bitte die Anklage die hierfür norwendidigen Beweismittel beizubringen."


    Antistes wollte sich fast schon setzen, griff dann aber zu einem verstaubten Pergament und fuhr fort


    "Ist über unsere Bitte um Aufhebung der eingeschränkten Bewegungsfreiheit des Lucius Tiberius Vibullius bereits entscheiden worden?"

  • "Das Gericht dankt für den zuvorkommenden Antrag, aber auch wenn ich nur ein Aushilfsprätor bin wäre ich auch von alleine auf die Idee gekommen, den Kläger nach Beweisen für seine Anschuldigungen zu fragen.


    Das Gericht erteilt der Klageseite das Wort und bittet um die Vorlage der Beweise für die Vorwürfe."

  • Zitat

    Original von Gaius Scribonius Curio
    Beweismittel 1:


    Beweismittel 2:


    Nun, die Beweise liegen bereits vor euch. Die Sklaven des Vibullius packten meinen Mandanten und trugen ihn 500, bzw. 1000 Schritt weit weg. Dabei wurde der Arm meines Mandanten verletzt, was eindeutig den Tatbestand der Körperverletzung nach §59 erfüllt. Denn die Sklaven des Vibullius sind sein Eigentum, genau wie seine Rinder oder seine Schafe sein Eigentum sein würden, wenn er welche hätte. Alle Aktionen die Schäden verursachen, die von Vibullius Eigentum ausgeführt werden, fallen auf Vibullius zurück, da er für sein Eigentum verantwortlich ist und es nicht zum Schaden anderer einsetzen darf, bzw. es verhindern muss. In diesem Fall hat er nicht versucht, die Sklaven von diesem Verbrechen abzuhalten, nein, er schien es auch noch zu billigen. Denn anstatt die Sklaven aufzuhalten nickte er ihnen zu, was in diesem Zusammenhang eindeutig als Billigung der Aktionen anzusehen ist. Nun haben die Sklaven also auf Einwilligung des Vibullius diese Straftag durchgeführt, und hier trifft nun wieder zu, dass die Aktionen des Eigentums auf den Eigner zurückfallen, insbesondere wenn er seine Pflichten der Gesellschaft gegenüber, Schaden durch sein Eigentum zu verhindern, so schändlich missachtet und sogar insoweit ignoriert, dass er nicht einmal im Nachhinein eine Bestrafung der Sklaven in Betracht zieht, sondern diese Aktion sogar noch einmal geschehen lässt, sogar in verschlimmerter Form!

  • "Der Kläger scheint seinen Arm inzwischen wieder problemlos bewegen zu können. Gibt es Zeugen für die Verletzung? Musste der Kläger einen Arzt aufsuchen?"

  • Mein Mandant ist zu seiner Nichte Scribonia Hestia gegangen, um seine Verletzung zu untersuchen.(Dies kann HIER nachgelesen werden)
    Scribonia Hestia hat sich momentan in die Pyrenäen zurückgezogen, da sie dort Kräuter sammeln will. Sie ist momentan zu den Ereignissen nicht zu befragen und kann sie nicht bestätigen...


    Das mein Mandant an der linken Schulter gepackt wurde ist in den Beweisen bereits vorgelegt worden:
    Celus grinste schon und ich nickte. 1000 Schritt dürften genug sein. Der Sklave hatte wohl auch dieselbe Idee und so packten der Sklave diesen Menschen unter der linken Schulter, Celus ihn unter der rechten und trugen den zappelnden Curio aus meiner Nähe und ließen ihn unsaft nach 1000Schritten das 2. Mal auf den Boden fallen. Leider war ein Pfütze an dieser Stelle. Beide kamen dann wieder zu mir zurück.[Quelle]


    Und an diesem Punkt äußerte er die Absicht, einen Arzt aufzusuchen:
    Curio würde sich das nicht bieten lassen...wenn doch nur nicht sein linker Arm so schmerzen würde.[Quelle]


    Für die Aktion der Sklaven, meinen Mandanten an der linken Schulter zu packen, gibt es wie bereits erwähnt, einige Zeugen.

  • Macer machte sich einige Notizen, warf seinem Iudex einen Blick zu und nickte dann.


    "Das Gericht dankt für die Ausführungen. Das Wort hat nun die Verteidigung."

  • Ich beugte mich zu Antistes und fragte ihn flüsternd: "Bei den Göttern, von was redet dieser Mensch eigentlich? Ich habe überhaupt keine Sklaven. Marcus Cornificia Celus ist ein guter Bekannter von mir, der mich in Begleitung seines Sklaven in meinem Betrieb besucht hat."

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Antistes schaute mit strafendem Blick auf seinen Mandanten und erhob sich. "Bei der genannten Person Celus handelt es sich nicht um einen Sklaven, sondern um den ehemaligen Quaestor Aulus Tiberius Celus. Ihn einen Sklaven zu nennen wie es sich die Anklage erlaubte weisen wir entschieden zurück. Wir sind bereit auf eine Verfolgung dieser Beleidigung mit Rücksicht auf die beschäftihten Gerichte zu verzichten. Den schelmischen Einwurf meines Mandanten bitten wir zu entschuldigen, der Name Celus ist in Rom kein seltener."


    Zum Angeklagten gewannt flüsterte Antistes: "Noch so ein Witz und ihr seid ohne Verteidiger."


    Antistes ging einige Schritte auf den Senator Macer zu und fuhr fort:
    "Aus den Aussagen des Anklägers ist folgendes zu entnehmen:


    1) Curio liess sich von seiner Nichte behandeln. Sie dachte zuerst es sei eine seiner üblichen Sportverletzungen. Die Aussage "Wieder im Gym dich ausgetobt Papa....?? welcher Gegner hat dir da fast den Arm ausgehängt??." untermauert dies.


    2) Die "Zeugin" Hestia ist bei Kräutersammeln. Dies unterstreicht ihre Glaubwürdigkeit nicht.


    3) Die "Zeugin" Hestia steht unter der Patria Potestas des Curio. Er ist ihr folglich voll weisungsbefugt.


    4) Die Anklage hat keine Augenzeugen der behaupteten Tat beigebracht. Die Erstzeugen des behaupteten Tathergangs Flavia Messalina Oryxa und Publius Matinius Agrippa wurden nicht geladen, oder irre ich.


    Aus den obigen Punkten ist folgendes azuleiten:
    Die Aussage der Scribonia Hestia ist wertlos da sie keine Zeugin der Tat war und Curio sich ihrer Aussage nach der öfteren verprügeln lässt. Eine solche "Sportverletzung" kann meinem Mandanten nicht angelastet werden. Ohne irgendwelche unabhängigen Zeugen ist die "behauptete" Tat nicht zu beweisen.


    Sim-Off:

    Je nach Ausgang des offenen Casus Curio-Sinona ist hier ein Hinweis auf die wohl schon gewohnheitsmäßige Verwendung von fragwürdigen Zeugen durch den Kläger hinzuzudenken.


    Der Vorwurf der Körperverletzung ist folglich lächerlich."


    Antistes ging zu seinem Platz und nahm einen Schluck Wasser

  • Sim-Off:

    Ich bitte um etwas mehr Feingefühl, wenn von Scribonia Hestia gesprochen wird. Sie befindet sich nach wie vor im Krankenhaus und deshalb kann sie im Moment auch nicht anwesend sein. Danke.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Sim-Off:

    Ist das wirklich witzig, mit der ID Celus jetzt jemanden ins Spiel bringen zu wollen, der nachweislich zwei Wochen vor der Tat das letzte Mal online war?!?


    Macer nickte mit zusammengekniffenem Mund. "Sehr bedauerlich, dass gleich zwei wichtige Personen zur Zeit nicht vernommen werden können.


    Das Gericht hält fest: die Verteidigung gesteht zu, dass sich der Kläger nach dem Vorfall aufgrund einer Armverletzung behandeln liess, hat aber Zweifel daran, dass diese Verletzung vom Angeklagten verschuldet wurde.


    Hat die Verteidigung grundsätzlich Zweifel daran, dass der Kläger auf dem Mercatus zweimal von einem Skalven und einer weiteren Person am Arm gepackt und über den Platz getragen wurde?"

  • "Die Verteidigung gesteht die BEHAUPTUNG der Anklage, Curio hätte sich von seiner Nichte behandeln lassen in vollem Unfang ein. Es ist nämlich in der Tat eine Behauptung, die TATSACHE sollte vor diesem Gericht bewiesen werden."


    Antistes suchte in seinen Unterlagen und zog ein verstaubtes Pergament hervor.


    "Hier habe ich die Anklageschrift. In dieser wird von der Anklage die Person des Aulus Tiberius Celus ins Spiel gebracht, der Curio beim Verlassen des Geschäftes des Lucius Tiberius Vibullius behilflich war. Wenn es das Gericht wünscht, so verzichtet die Verteidigung gerne auf die Verwendung dieses Umständes, was aber mit der Nichtverwendung der behaupteten Taten des Aulus Tiberius Celus einhergehen sollte."


    Zum Gerichtsschreiber gewandt:


    "Die Verteidigung gibt zu Protokoll: Aulus Tiberius Celus ist der Bruder des Angeklagten und war zum Zeitpunkt der beaupteten Tat Angestellter des Lucius Tiberius Vibullius. Zum jetzigen Zeitpunkt ist er in der Mercatura Oryxa angestellt."

  • Curio hörte aufmerksam zu und ward ob diesen Aussagen doch sehr überrascht:


    Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Ich beugte mich zu Antistes und fragte ihn flüsternd: "Bei den Göttern, von was redet dieser Mensch eigentlich? Ich habe überhaupt keine Sklaven. Marcus Cornificia Celus ist ein guter Bekannter von mir, der mich in Begleitung seines Sklaven in meinem Betrieb besucht hat."


    Zitat

    Original von Gnaeus Fabius Antistes
    "Die Verteidigung gibt zu Protokoll: Aulus Tiberius Celus ist der Bruder des Angeklagten und war zum Zeitpunkt der beaupteten Tat Angestellter des Lucius Tiberius Vibullius. Zum jetzigen Zeitpunkt ist er in der Mercatura Oryxa angestellt."


    Die Ungereimtheiten häuften sich....


    Er machte sich Notizen und schob jene dem Terentius zu.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • "Das Gericht dankt für die Ausführungen der Verteidigung zur Person des Celus. Sind beide Parteien damit einverstanden, dass im Folgenden nicht von 'zwei Sklaven des Vibullius', sondern von 'einem Angestellten und einem Sklaven des Vibullius' gesprochen wird?"


  • Hörte und wunderte mich, was man so alles hört, wenn ich etwas zu meinem Verteidiger flüstere. Meinen Mund bekam ich vor Staunen gar nicht wieder zu.

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

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