Hauptverhandlung Feststellungsklage von Flavia Messalina Oryxa IUD PRIM X/DCCCLIV

  • Macer dankte der Aedilin für ihr rasches Erscheinen und erläuterte ihr den Grund der Vorladung.


    "Ich möchte euch die selbe Frage stellen, die ich bereits der Klägerin gestellt habe und die sich auf die Vorschriften zur Amtsausübung bezieht:
    Das Amt des Aedilis ist wie alle Ämter des Cursus Honorum ein kollegiales Amt. Müssen alle Entscheidungen von beiden Aedilen einstimmig getroffen werden oder ist jeder Aedil für sich entscheidungsbefugt?"

  • "Ich danke dafür, zu diesem Thema aussagen zu dürfen.


    Zumindest im Gesetz ist nirgendwo eindeutig definiert, dass die Entscheidungen gemeinsamen getroffen werden müssen.
    Nachdem sowohl Aedilis Curules als auch Aedilis Plebeii für alles gemeinsam zuständig sind, setze ich doch voraus, dass in Zweifelsfragen vor einem Handeln der Amtskollege zu Rate gezogen wird.
    Zumindest ich sah in der derzeitigen Lex Mercatii den Teil, der zu dieser Verhandlung letztendlich geführt hat, als nicht eindeutig und hätte mir daher sehr wohl eine Absprache über Interpretation und Durchführung gewünscht."

  • Macer nickte langsam.


    "Hattet ihr eure Unsicherheit über die Interpretation eurer Kollegin schon vorher mitgeteilt?
    Oder gab es ähnliche Zweifelsfälle schon vorher und fand dann stets eine klärende Absprache zwischen den Aedilen statt?"

  • "Es gab für mich davor noch keinen Anlass der Annahme, dass sie es anderes interpretieren würde als ich.


    Wir haben davor schon über verschiedene Tätigkeiten im Rahmen des Amtes geredet, doch wie gesagt, die Auslegung die in diesem Edikt verwendet wurde, kam äußerst überraschend für mich.


    Gemäß dem Gesetz hätte es für mich die Möglichkeit gegeben, ein Veto dagegen einzulegen, doch schien mir ein dezenter Hinweis auf die Problematik und Uneindeutigkeit des Gesetzes passender."

  • "Ist es also so, dass bisher Konzessionen immer nur in Zusammenhang mit den entsprechenden Betrieben vergeben wurden, dies immer von einer Aedilin eigenverantwortlich gesah und der Einspuch der Kollegin nie nötig wurde?"

  • "Ja.
    Eine Liste der Konzessionen wurde erst vor kurzem auf Basis der vorhandenen Betriebe und der dort produzierten Produkte erstellt. Diese Liste wurde von Messalina erstellt, ich habe sie natürlich überblickt und hatte dazu keinen Einwand.
    Wie gesagt, diese Konzessionen deckten sich mit den in den Betrieben der Personen "produzierten" Waren und Dienstleistungen.
    "

  • Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    Ich danke euch. Das Gericht hat keine weiteren Fragen.
    Möchte die Klägerin der Zeugin ebenfalls Fragen stellen?


    "Ich danke dem hohen Gericht für das Wort und der Senatorin Adria Vinicia für ihre Ausführungen. Ich hoffe durch ein paar Fragen noch einige Klarstellungen herausarbeiten zu können."


    Ich fandte mich lächelnd an Adria


    "Du sprachst die Zusammenarbeit der Aedilen an. Inwieweit ist Dir eine Zusammenarbeit der früheren Aedilis Plebeii mit meinen Amtsvorgängern Publius Tiberius Lucidus, Marcus Vinicius Hungaricus und Medicus Germanicus Avarus bekannt?"

  • Ob mir eine Zusammenarbeit der früheren Aedilis Plebeii mit deinen Amtsvorgängern Publius Tiberius Lucidus, Marcus Vinicius Hungaricus und Medicus Germanicus Avarus bekannt ist?


    Nunja, soweit ich mich erinnere, waren sowohl Lucidus als auch Avarus alleine Aedil, hatten keinen Aedilis Plebeii neben sich, und der Kollege von Hungaricus war, wenn mich mein Gedächtnis nicht sehr täuschen, nicht besonders oft hier.


    Aber ich denke, auch wenn es Zusammenarbeiten zwischen Aedilis Plebeii und Aedilis Curules gegeben hätte, hätte die Öffentlichkeit nicht unbedingt etwas davon registrieren müssen. Ich erkenne daher nicht, worauf du hinaus willst.

  • "Wenn ich Dich richtig verstehe meinst Du:


    'Wenn es also einen Aedilis Plebeii gegeben hätte und dieser dann mit dem Aedilis Curules zusammengearbeitet hätte, dann hätte die Öffentlichkeit es nicht merken müssen.'.


    Habe ich das richtig verstanden Adria?"

  • Hab ich das nicht gerade gesagt? Irritiert blickt sie Messalina an. Worauf will sie hinaus?


    "Ja. Die beiden würden nicht alle Auftritte im Rahmen ihres Amtes in der Öffentlichkeit gemeinsam bestreiten."

  • "Ich fand nur den dreifachen Konjunktiv nicht gerade dazu angetan hier etwas nachzuweisen meine Liebe. Doch zu etwas anderem:"


    Bist Du der Meinung das mein Verhalten illegal war? Ich meine nicht Fingerspitzengefühl das zweifellos fehlte, ich meine schon das Recht. Denkst Du ich habe illegal gehandelt?"

  • "Besser eine konjunktivverpestete Satzkonstruktion als spätere Vorwürfe, etwas Falsches behauptet zu haben ;)
    Im besonderen kann ich nichts nachweisen, was bisher noch nicht vorgefallen ist.


    Ob du illegal gehandelt hast, möchte ich nicht beurteilen, dafür ist der Prätor da.
    Bisher wurde der Paragraph in der Praxis noch nicht angewandt und so fehlte bisher eine eindeutige Interpretation der Handhabung.


    Du willst darauf hinaus, ob man dir Amtsmissbrauch unterstellen könnte?
    Liegt Amtsmissbrauch vor, wenn man ein Gesetz zu seinen persönlichen Gunsten auslegt, vielleicht sogar beugt?


    Verlange keine Antwort auf die obige Frage! Es ist Aufgabe des Gerichts, dies zu beurteilen. Ich persönlich nehme an, dass nur die wenigsten objektiv dieselbe Gesetzesauslegung wie du angestellt hätten."

  • "Ich danke der Senatorin für ihre hilfreichen Erläuterungen, insbesondere für die Feststellung

    Zitat

    Original von Adria Vinicia
    Bisher wurde der Paragraph in der Praxis noch nicht angewandt und so fehlte bisher eine eindeutige Interpretation der Handhabung.


    die zusammen mit

    Zitat

    Original von Codex Universalis
    Sie [Die Magistrate] können in ihrem Amtsbereich im Prinzip erlassen was sie für richtig erachten, allerdings muss eine gewisse Kontinuität mit den Vorgängern im Amt erstrebt werden und nichts darf den Decreta des Senates und des Imperator Caesar Augustus widersprechen. [...] Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie [die Aedilen] in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.


    die Legitimität meines Handels eindeutig unterstreicht."


    "Ich habe keine weiteren Fragen an die Zeugin und wäre bereit zum Schlussplädoyer."

  • Macer hatte die Befragung interessiert verfolgt und sich Notizen gemacht.


    "Gut, die Zeugin Adria Vinicia ist damit entlassen.


    Das Gericht hört nun das Schlußplädoyer der Klägerin und zieht sich dann zur Beratung zurück."

  • "Der §35.4 des Codex Universalis sagt:
    Sie [Die Magistrate] können in ihrem Amtsbereich im Prinzip erlassen was sie für richtig erachten, allerdings muss eine gewisse Kontinuität mit den Vorgängern im Amt erstrebt werden und nichts darf den Decreta des Senates und des Imperator Caesar Augustus widersprechen.


    Auf dieser Basis war die Kontinuität meiner Handlung zu prüfen. Durch die Aussage der Senatorin Adria Vinicia:
    Bisher wurde der Paragraph in der Praxis noch nicht angewandt und so fehlte bisher eine eindeutige Interpretation der Handhabung.
    wurde festgestellt, daß die Einschränkungen des §35.4 hier nicht greifen und folglich
    Sie [Die Magistrate] können in ihrem Amtsbereich im Prinzip erlassen was sie für richtig erachten. gilt."


    "Der §54.9 des Codex Universalis sagt:
    Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie [die Aedilen] in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.


    Somit steht das 'Edicti Aedilis Currules FMO/X' auf der Basis des geltenden Rechtes des Imperium Romanum. Da weder der Consul noch der Aedilis Plebeii dagegen ihr Veto eingelegt haben wird sich daraus, wenn es keine Gesetzesänderungen gibt, allgemein anerkanntes Handelsrecht entwickeln."


    "Das hohe Gericht möge bitte die Rechtmäßigkeit meines Handelns und die Richtigkeit meiner Schlussfolgerung bestätigen."

  • IUDICIUM IMPERATORIS
    IUDICATIO
    IUD PRIM X/DCCCLIV


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM VIII ID IAN DCCCLV A.U.C.
    (6.1.2005/102 n.Chr.)


    IN DER HAUPTVERHANDLUNG
    Feststellungsklage
    Flavia Messalina Oryxa


    HAT DAS IUDICIUM PRIMUM DURCH
    komm. Praetor, Spurius Purgitius Macer
    Iudex, Gaius Octavius Victor


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT
    Mit der Erlassung des Edicti Aedilis Currules FMO/X hat die Aedilin Flavia Messalina Oryxa allen gesetzlichen Vorgaben des §35 und des §54 des Codex Universalis entsprochen. Der Erlass erfüllt daher nicht den Tatbestand eines Amtsmissbrauchs.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
    Nach den zum Zeitpunkt des Erlasses gültigen Gesetzen ist es den Aedilen erlaubt, Entscheidungen eigenverantwortlich zu fällen und zu veröffentlichen.
    Die Erteilung von Konzessionen fällt klar in das Aufgabengebiet der Aedilen und zum genauen Vergabeverfahren macht das Gesetz keine Vorschriften.


    RECHTSMITTELBELEHRUNG
    Der Klägerin steht es nach § 28 des Codex Iuridicalis zu durch Appellatio Berufung gegen das Urteil einzulegen.
    Entweder an den Imperator oder durch einfache Berufung an die beiden Praetoren. Der Fall wird dann nach einer Prüfung durch den Imperator ggf. an den Imperatorischen Gerichtshof verwiesen oder lediglich in einem höherwertigen Gerichtshof neuverhandelt.


    Das Gericht setzt hiermit eine Frist von 72 Stunden für eine Berufung fest.
    Erfolgt im genannten Zeitraum der Frist kein Einspruch erlangt das Urteil Rechtskraft.

    [Sim-Off-Frist ebenfalls 72 Stunden]




    - DCCCLV AB URBE CONDITA -


    "Ergänzend zu diesem Urteil erlaubt sich das Gericht zwei Hinweise:
    1. Das Gericht empfiehlt dem Senat und dem Imperator, das Vergabeverfahren für Konzessionen mit einer Neufassung der Lex Mercati eindeutig zu regeln.
    2. Das Gericht empfiehlt den Aedilen, künftig in Präzedenzfällen vor der Veröffentlichung einer Entscheidung grundsätzlich Absprache zu halten. Das nicht abgesprochene Veröffentlichen von Beschlüssen, die den veröffentlichenden Aedil persönlich betreffen, ist in den Augen des Gerichts nämlich durchaus geeignet, in der Bevölkerung den Verdacht auf Amtsmissbrauch aufkommen zu lassen.


    Ich danke allen Beteiligten. Die Verhandlung ist geschlossen."


    Macer erhob sich und reicht seinem Iudex und der Klägerin die Hand.

  • An Adria gewandt.


    "Ich werde die von Senator Macer vorgeschlagene Gesetzesreform abwarten. Solange lasse ich es ruhen. Darf ich Dich auf ein Glas Falerner zu mir einladen? Wir sollten uns absprechen."

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