"Werte Senatoren,
Um die Arbeit unserer Justiz und unserer Behörden zu verbessern, wäre ich für die Schaffung eines Archivs wo alle Straftaten, samt den Fakten festgehalten werden.
Dies ist aus meiner Sicht ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit!"
"Werte Senatoren,
Um die Arbeit unserer Justiz und unserer Behörden zu verbessern, wäre ich für die Schaffung eines Archivs wo alle Straftaten, samt den Fakten festgehalten werden.
Dies ist aus meiner Sicht ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit!"
Genau, rastern wir sie ein, das Pack!
Bin auch dafür.
Hab den Vorschlag schon vor geraumer Zeit der Spielleitung dargebracht? Was ist nun damit?
Ins Tabularium des Delinquenten eintragen ist eine Sache; ein Archiv führen eine Andere!
Seht ihr das habt ihr davon, wenn ihr immer alles über Spielleitung machen wollt *g*
ZitatOriginal von Cicero Octavius Anton
Um die Arbeit unserer Justiz und unserer Behörden zu verbessern, wäre ich für die Schaffung eines Archivs wo alle Straftaten, samt den Fakten festgehalten werden.
"Ich erinnere mich, in meiner Zeit am Gericht einen Raum mit der Aufschrift "Gerichtsaktenlager" gesehen zu haben. Ich hoffe man verzeiht mir, dass ich keine Zeit gefunden habe, diesen Raum näher zu begutachten oder mich gar selbst um die Einlieferung der Akten zu kümmern, aber ich denke, dass genau dieser Raum sehr geeignet wäre."
Dann brauchen wir nur noch ein zuständiges Amt und den Erlass, richtig?
"Nun, das Gericht wird ja von den Prätoren geleitet und diese müssten für solche Aufgaben ja bereits Scribae oder ähnliches haben (zumindest theoretisch)."
"Ein Scriba, der 20 Sz verdient soll diese vertrauensvollen Akten führen?
Ich stelle mir vor ein reicher Händler oder Beamte bietet ihm 200 Sz für das verschwinden einer Akte wird er nein sagen?"
"Senator Macer hat Recht, dafür ist der Raum gedacht."
"Dann sollten wir ihn entstauben, doch sollte vorab geklärt werden, was genau festgehalten werden darf bzw. muss und wer Einsicht in die Akten hat."
ZitatOriginal von Cicero Octavius Anton
"Dann sollten wir ihn entstauben, doch sollte vorab geklärt werden, was genau festgehalten werden darf bzw. muss und wer Einsicht in die Akten hat."
"Wer sich darum zu kümmern hat, das sollte festgelegt werden, ja.
Bisher war der Raum immer öffentlich."
"Hmm nicht jeder sollte in solche Akten schauen dürfen, es gibt keinen Grund dafür!"
"Laut Tagesordnung diskutieren wir hier ja über ein 'Verbrecherarchiv' - und ich sehe nicht ganz, wieso ausgerechnet das nicht-öffentlich sein soll! Wem nützt es, wenn alle Urteile aufbewahrt werden, aber kaum jemand einsehen kann, ob nicht z.B. sein Geschäftspartner bereits wegen Betruges verurteilt wurde?
Die meisten Verhandlugnen werden doch öffentlich geführt, wieso sollten die Urteile dann plötzlich nicht-öffentlich gelagert werden?
Womit ich natürlich auch gesagt haben möchte, dass nicht-öffentliche Akten aus nicht-öffentlichen Verhandlungen einer gesonderten Behandlung bedürfen."
"Da habt ihr wohl recht, die Akteneinsicht sollte nach dem Verfahren gehen, wenn dies bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, werden die Akten auch nicht für jedermann einsehbar."
"Bisher wird nur der Urteilstext aufbewahrt und der wird so oder so ja auch veröffentlicht auch wenn die Verhandlung nicht-öffentlich war."
"Ich stelle mir die Akten eher über den Verurteilten vor, nicht über den Prozess selbst, sprich über jeden Verurteilten wird eine Aktke angelegt!"
ZitatOriginal von Cicero Octavius Anton
"Ich stelle mir die Akten eher über den Verurteilten vor, nicht über den Prozess selbst, sprich über jeden Verurteilten wird eine Aktke angelegt!"
"Könnte man dem Praefectus Praetorio anvertrauen und dort, mit entsprechender Autoriation, bei Bedarf anfordern."
Könnte der Praefectus Praetorio auch machen, nachdem die Cohortes Praetoriae schon über geeignete Räumlichkeiten verfügt.
/edit: Sollen dann in den Akten nur die Verurteilungen an sich stehen oder will man noch weiteres drinnenhaben? Sowie die Verwarnungen gemäß Lex Mercati, die ja eigentlich die CU überhat.
"Nur eine Namensliste wäre mir zu wenig. Es sollten schon Namen, Vergehen, die jeweiligen Daten von Tat und Verurteilung, die Dauer von Haftstrafen und Vermerke über Geldstrafen mit aufgenommen werden."
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