IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
WIRD
PER DECRETUM PROVINCIALE
GLÜCKSSPIEL UNTER STRAFE GESTELLT
GLÜCKSSPIEL PER DECRETUM PROVINCIALE BETRIFFT ALLE SPIELE UM EINEN VERMÖGENS – ODER SACHWERT, DEREN AUSGANG IM WESENTLICHEN VOM ZUFALL ABHÄNGT UND NICHT VOM GESCHICK ODER DEN ENTSCHEIDUNGEN DER SPIELER
ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN MIT
FREIHEITSSTRAFE ZWISCHEN EIN UND DREI MONATE ODER MIT GELDSTRAFE VON FÜNFZIG BIS FÜNFTAUSEND SESTERZEN
GEAHNDET.