Amtliche und sonstige Bekanntmachungen

  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM XV KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (17.4.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund des Todes der Besitzer und deren peregrinen Standes ohne Erben gelten folgende Betriebe als erloschen:


    Färberei Tacitus, geführt von Antonius Tacitus
    ARTIFEX IUNIUS :: TONSOR, geführt von Iunius Cincinnatus





  • EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM XIII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (19.4.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Sextus Prudentius Dacien wird nach §4 Absatz 3und §7 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 260,33 Sesterzen verhängt. Das Angebot von Küchengewürzen zum Preis von 1,70 Sesterzen pro Einheit liegt deutlich unter den Herstellungskosten und verstösst gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus





    EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM XIII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (19.4.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Lucius Sabbatius Sebastianus wird nach §4 Absatz 3und §7 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 164,26 Sesterzen verhängt. Das Angebot von Grobkeramik zum Preis von 2,15 Sesterzen pro Einheit liegt deutlich unter den Herstellungskosten und verstösst gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus




    EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM XIII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (19.4.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Lucius Sabbatius Sebastianus wird nach §4 Absatz 3und §7 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 246,36 Sesterzen verhängt. Das Angebot von Öllampen zum Preis von 0,60 Sesterzen pro Einheit liegt deutlich unter den Herstellungskosten und verstösst gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus



  • EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM XII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (20.4.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Marcus Petronius Glabrio wird nach §3 Absatz 1 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 50,01 Sesterzen verhängt. Bei dem Angebot von Getreide handelt es sich um nicht konzessierte Ware und verstösst damit gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus





    EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM XII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (20.4.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Tiberius Artorius Imperiosus wird nach §3 Absatz 1 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 97,89 Sesterzen verhängt. Bei dem Angebot von Getreide handelt es sich um nicht konzessierte Ware und verstösst damit gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus





    EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM XII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (20.4.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Marcus Octavius Augustinus wird nach §3 Absatz 1 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 61,97 Sesterzen verhängt. Bei dem Angebot von gefärbtem Stoff handelt es sich um nicht konzessierte Ware und verstösst damit gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM V KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (27.4.2006/103 n.Chr.)


    Die plebeische Bürgerin Didia Veronia, Discipula Veneris seit dem ANTE DIEM III NON IAN DCCCLVI A.U.C. (3.1.2006/103 n.Chr.), wird aufgefordert, die Eigentümerschaft über die nachfolgend genannten Betriebe abzugeben, da plebeischen Mitgliedern des Cultus Deorum das Führen von Betrieben nicht gestattet ist.


    Sevycius Holzschreinerei - Schreiner
    Viva Quiri - Weinkelter






    EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM V KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (27.4.2006/103 n.Chr.)


    Der plebeische Bürger Quintus Matinius Cicero, Discipulus Mercuris seit dem ANTE DIEM IV KAL MAR DCCCLVI A.U.C. (26.2.2006/103 n.Chr.), wird aufgefordert, die Eigentümerschaft über die nachfolgend genannten Betriebe abzugeben, da plebeischen Mitgliedern des Cultus Deorum das Führen von Betrieben nicht gestattet ist.


    Steingut-Manufaktur Tarraco - Töpfer





  • EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM IV KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (28.4.2006/103 n.Chr.)


    Haftbefehl


    Gegen Sextus Prudentius Dacien wird nach §7 Absatz 1 Lex Mercati ein Haftbefehl mit sofortiger Wirkung verhängt. Sextus Prudentius Dacien hat zwei verhängte Strafen seit dem ANTE DIEM VII ID FEB DCCCLVI A.U.C. (7.2.2006/103 n.Chr.) nicht bezahlt. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    PRIDIE KAL MAI DCCCLVI A.U.C. (30.4.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund der Tatsache, dass für den verstorbenen Gaius Aemilius Sabellius keine Erben und überhaupt keine Mitglieder weiteren der Gens Aemilia, die Auskunft über ein Testament geben könnten, bekannt sind, gelten folgende Betriebe als erloschen:


    Imperiale Mosaike - Mosaikenleger
    Imperiale Möbel - Schreiner





  • EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    NON MAI DCCCLVI A.U.C.
    (7.5.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Gaius Didius Sevycius wird nach §4 Absatz 3und §7 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 867.06 Sesterzen verhängt. Das Angebot von Wolle zum Preis von 2,50 Sesterzen pro Einheit liegt deutlich unter den Herstellungskosten und verstösst gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus



  • Als neue Subauctrix ist hiermit Artoria Medeia in die Redaktion der Acta Diurna aufgenommen. Sie wird sich mit verschiedenen Themengebieten befassen und die künftigen Ausgaben sicher bereichern.


    Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und die kommenden Artikel.


    Die Redaktionsleitung.

  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    PRIDIE ID MAI DCCCLVI A.U.C. (14.5.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund der Tatsache, dass sich für den verstorbenen Marcus Octavius Vespasianus keine Erben gemeldet haben, wird folgender Betrieb geschlossen:


    "Bunter Marcus" - Farbmischer






    EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    PRIDIE ID MAI DCCCLVI A.U.C. (14.5.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund der Tatsache, dass sich für den verstorbenen Nero Claudius Abdico keine Erben gemeldet haben, wird folgender Betrieb geschlossen:


    "Honestus Equile Claudia" - Pferdezucht






    EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    PRIDIE ID MAI DCCCLVI A.U.C. (14.5.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund der Tatsache, dass sich für den verstorbenen Tiberius Decimus Decius keine Erben gemeldet haben, wird folgender Betrieb geschlossen:


    "Metzger Decius" - Metzger






    EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    PRIDIE ID MAI DCCCLVI A.U.C. (14.5.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund der Tatsache, dass sich für die verstorbene Serpentia Germanica Noctifer keine Erben gemeldet haben, werden folgende Betriebe geschlossen:


    "Fartor Germanica" - Geflügelhof
    "Laniena Germanica, caedemus - desideratis" - Metzger





  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    PRIDIE ID MAI DCCCLVI A.U.C. (14.5.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund des Todes des Besitzers und dessen peregrinen Standes ohne Erben gilt der folgende Betrieb als erloschen:


    Bauernhof Antonia, geführt von Iullus Antonius





  • EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM XIV KAL IUN DCCCLVI A.U.C.
    (19.5.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Tiberius Matinius Iovianus wird nach §3 Absatz 1 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 85,47 Sesterzen verhängt. Bei dem Angebot von Trauben handelt es sich um nicht konzessierte Ware und verstösst damit gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus



  • Pah. "Aedilis Plebis" stand da. Toll, echt. Die sollten sich wirklich mal langsam dran gewöhnen, die richtige Adresse auf die Briefe zu schreiben. Immerhin konnte ich nicht jeden Brief nach Rom tragen. Wenn eine unerfahrene Tabellaria zum Beispiel nun diesen brief bekommen hätte....tz... Die hätt sich doch dumm und dämlich gesucht! Aber zum Glück hatten die ja mich. Und ich wusste, wo der Aedil sich aufhielt. Naja, meistens zumindest. Was anderes wärs gewesen, wenn das nun direkt nach der Wahl dieser Brief gesendet worden wäre...huuuuiuiuiui....
    Naja, gut, dass die mich hatten! :]


    An den Aedil Plebis, Roma


    Salve werter Aedil,


    in mein Officium trat ein Bürger der Stadt Tarraco, Marcus Petronius Glabrio, und wünschte in das Verzeichnis für die Getreidespeen eingetragen zu werden.
    Da der Posten des Praefectus Annonae verweist ist und auch für Hispania kein Stellvertreter benannt ist, würde ich dich bitten diesen Bürger in das Verzeichnis auf zu nehmen.
    Wenn dem nichts entgegen spricht, würde ich auch in Zukunft als Ansprechpartner für jene Bürger zur verfügung stehen, welche Getreidespenden nötig haben.


    Vale,


    Lucius Didius Crassus
    http://www.imperium-romanum.in…ta-magisterscriniorum.png


  • Als er des Morgens an den Platz seiner Arbeit kam und wie jeden Tag die Aushänge überprüfte, entdeckte Milo zwischen den Edikten des Aedilis Plebis einen Brief an den selbigen. Erstaunt nahm er das Schreiben in genaueren Augenschein, konnte jedoch keinen Grund erkennen, weshalb es ausgerechnet hier untergebracht war. Pflichtbewusst nahm er es also ab und steckte es ein. Die restlichen Aushänge schienen noch alle in Ordnung zu sein, so dass er sich mit dem Brief in das Officium seines Arbeitgebers begab, um ihm das Schreiben auf seinen Schreibtisch zu legen.

  • EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM XV KAL IUL DCCCLVI A.U.C.
    (17.6.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Caecilia Lucia wird nach §3 Absatz 1 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 90,50 Sesterzen verhängt. Bei dem Angebot von Datteln handelt es sich um nicht konzessierte Ware und verstösst damit gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus



  • EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM X KAL IUL DCCCLVI A.U.C.
    (22.6.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Caecilia Lucia wird nach §3 Absatz 1 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 77,95 Sesterzen verhängt. Bei dem Angebot von Wolle handelt es sich um nicht konzessierte Ware und verstösst damit gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus




    EDICTI AEDILIS CVRVLIS
    ANTE DIEM X KAL IUL DCCCLVI A.U.C.
    (22.6.2006/103 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Publius Terentius Pictor wird nach §3 Absatz 1 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 53.62 Sesterzen verhängt. Bei dem Angebot von Sklaven handelt es sich um nicht konzessierte Ware und verstösst damit gegen geltendes Gesetz. Der Anbieter hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.


    gez.
    Lucius Flavius Furianus



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM V KAL IUL DCCCLVI A.U.C. (27.6.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund der Tatsache, dass sich für den verstorbenen Aquinas Matinius Crassus nicht für alle Betriebe Erben gemeldet haben, wird folgender Betrieb geschlossen:


    "Lupanar Obscenitas" - Lupanar





  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM V NON IUL DCCCLVI A.U.C. (3.7.2006/103 n.Chr.)


    Quintus Terentius Alienus wird aufgrund Verstoßes gegen § 3 Abs.1 lex mercatus, indem er in seinen Betrieben Werkzeug und Marmor widerrechtlich veräußerte, zu einer Strafabgabe von insgesamt 257,60 Sz. gemäß § 7 Abs.1 verpflichtet.




  • Hiermit nehme ich Iulia Helena als Subauctrix neu in die Redaktion der Acta Diurna auf. Sie hat bereits in der jüngeren Vergangenheit die Ausgaben der Acta Diurna mit ihren Artikeln bereichert und wird sich künftig schwerpunktmäßig der Gesellschaft Roms, sowie verschiedenen aktuellen Ereignissen widmen.


    Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und die daraus entstehenden Artikel.


    Die Auctrix.

  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM XIV KAL AUG DCCCLVI A.U.C. (19.7.2006/103 n.Chr.)


    Quintus Terentius Alienus wird die laufende Konzession für seinen Betrieb " Sculptor 'Ars Terentia' " (Branche: Bildhauer) aufgrund von § 3 Absatz 3 Satz 2 Lex Mercatus entzogen.




  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    PRIDIE NON AUG DCCCLVI A.U.C. (4.8.2006/103 n.Chr.)


    Aufgrund der Tatsache, dass für den verstorbenen Lucius Syagrius Nepos keine Erben und überhaupt keine Mitglieder weiteren der Gens Syagria, die Auskunft über ein Testament geben könnten, bekannt sind, erlischt die Konzession für folgenden Betrieb:


    Ova Galinaeque - Geflügelhof





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