Änderung Codex Universalis - Cursus Honorum (2)

  • Original von Marcus Didius Falco


    Nein, Senator Geminus. Ich bin nicht das Volk in persona, genauso wenig wie ihr es seid. Jedoch bin ich der vom Volke gewählt Tribunus Plebis und spreche hier im Auftrage des Volkes.


    Und ich sage, dass das Volk hierbei anders denkt.


    Die Diskussionen zu dem vorliegenden Entwurf ergab zahlreiche Einwände und zeigte auf, das eine Pause nur zwischen dem Aedilat/Tribunat und der Praetur nicht notwendig ist. Warum dieser Diskussionsverlauf sich dann nicht im Abstimmungsverhalten manifestierte, darüber ist es müßig zu spekulieren.


    Simplex, was ihr sagtet ist schlicht nicht der Fall, die zahlreichen Einwände beschränkten sich nämlich ausschlißelich auf Eure Person.


    Nicht erforderlich deshalb, weil es keiner vorgeschriebenen Pause ausschließlich zwischen diesen beiden Stufen des Cursus Honorum bedarf.


    Was der Senat als Gesetzgeber eindeutig anders sieht.


    Die triftigen Argumente dagegen – von wohlgemerkt mehreren Senatoren vorgebracht – die könnt ihr hier im Sitzungsprotokoll nachlesen. Ungerecht deshalb, weil es entweder keine Pausen im Cursus Honorum geben sollte oder Pausen zwischen allen Stufen des Cursus Honorum. Nur so ist eine Gleichbehandlung aller Ämter und aller Bürger, welche den Weg des Cursus Honorum beschreiten, gewährleistet.


    So ist der Cursus meiner Ansicht nach A nicht mehr attraktiv und ergo nicht mehr lebensfähig und B ist dann sowieso jedes Amt mehr unbesetzt als ausgefüllt.


    Legt ihr jetzt fest, Senator Geminus, wann der Volkstribun die Volksversammlung einzuberufen hat? Dies wäre mir neu.


    Nein, ich sage es nur ganz klar und tue es gern nochmal. Ihr habt jetzt folgende Möglichkeiten:
    - Ihr nehmt Euer Veto zurück und der Senat darf beschließen, was er längst beschlossen hat.
    - Ihr macht eine Volksversammlung und lasst Euch von Eurem Irrtum überzeugen und nehmt dann Euer Veto zurück.
    - Solltet ihr nichts davon tun, so stehe ich morgen beim Kaiser und beantrag dieses Veto zu verpulvern.


    Wähle!


    Erstens: Für das Aussprechen seines Vetos bedarf der Tribunus Plebis nicht der vorherigen Einberufung einer Volksversammlung. Mein Veto ist begründet und es bleibt bestehen.


    Das behauptete ich auch nicht. Ich fordere es nicht auf Gesetzesgrundlage, sondern ICH fordere es.


    Im übrigen erstaunt mich, wie leichtfertig ihr von der Kassierung eines unserer höchsten Rechtsgüter, dem Vetorecht des Volkstribunen, sprecht.


    So seid überrascht.


    Kaum sind die Worte meines Vetos verklungen, da redet ihr schon davon dieses Veto aufheben zu lassen? Ist dies das Signal das ihr dem Volke Roms geben wollt, Senator? Das Signal, das ihr den vom Volke gewählten Tribunen und seine Rechte nicht anerkennt?


    Das tue ich nicht, eine Aufhebung zu beantragen ist das meinige Recht.


    Die Aufhebung des Vetos eines Volkstribunen ist ein außerordentlicher Akt, noch weit seltener als das Veto selbst. Haltet ihr eine solche Maßnahme für gerechtfertigt in diesem Falle?


    Ja, EINE Person stellt sich gegen alle anderen und wagt es trotzdem für alle zu reden. Wr hier arrogant ist, soll der Betrachter entscheiden .....


    Da ich jedoch die Argumente anderer nicht leichtfertig in den Wind schlage, so wie es andere hier im Hause anscheinend zu tun beabsichtigen, bitte ich Senator Felix darum, die von mir beantragte Abstimmung über meinen Vorschlag zur Ergänzung des § 38 Ämterlaufbahn des Codex Universalis solange auszusetzen, bis ich in dieser Frage – Pausen zwischen allen Ämtern des Cursus Honorum oder gar keine Pausen wie bisher - das Volk nach seiner Meinung gefragt habe.


    Na also.

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