Ich erhebe im Auftrag der Flaminca Minervalis Einspruch gegen das Edicti Aedilis Plebeii GOV/II da die Bedingungen einer Strafe gemäß §3 Lex Mercati nicht erfüllt sind. Das Gericht möge den Aedilen bitte in die Feinheiten der Lex Mercati einweisen.
EDICTI AEDILIS PLEBEII GOV/II
Gegen Flavia Messalina Oryxa wird wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Nahrungsmitteln nach §3 der Lex Mercati eine Strafe von 3408,99 Sz verhängt (§7).
Aedilis Plebeii
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