Hauptverhandlung Flavia Messalina Oryxa Anfechtungsklage

  • "Wenn die Leute es nicht wagen sich selbst in die Frumentationsliste einzutragen, kann der Aedil auch nichts dafür und dementsprechend ihm keine Schuld gegeben werden. Dieses Thema wäre erledigt.


    In der Angabe des Zeitraumes sind sich beide einig. Will noch jemand unbedingt etwas loswerden, von dem er glaub es wird das Gericht in seiner Entscheidung noch beeinflussen? Wenn nicht werden wir uns kurz zurückziehen und über das Urteil beraten."

  • In der Anfechtungsklage von Flavia Messalina Oryxa gegen das Edikt des Aedilis Plebeii wurde entschieden:



    Die Strafzahlung gegen Flavia Messalina Oryxa wird aufgehoben.


    Begründung:
    Beide Parteien sind sich einig, dass das Angebot vom 21. bis 28. bestanden hat. Gemäß Lex Mercati ist es erlaubt Spenden eine Woche, das sind an sieben nachfolgenden Tagen, anzubieten, was bedeutet, diese Frist wurde nur um einen Tag überschritten.
    Das Argument der Unterbrechung des Angebots bewerten wir als haltlos, da eine Wiederholung der Spende frühestens rechtswidrig sein kann, wenn die eine Woche Angebot überschritten wurde.
    Des weiteren findet das Gericht die Reaktion mit einem Edikt auch deshalb übertrieben, weil die derzeitige Getreide- und Brotknappheit im Reich bekannt ist und dementsprechend bei Brotspenden nicht allzu streng mit Verboten umgegangen werden sollte.



    Eines möchte ich noch unbedingt an Messalina richten:
    Wenn ein Aedil sich mit ihr in Verbindung setzt wegen einem ihrer Angebote, so soll sie nicht die Frechheit besitzen dies zu ignorieren, auch wenn sie selbst es vielleicht als Versehen betitelt.


    Die Verhandlung ist geschlossen.

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