Ich stieg aufs Pordest und sprach zum Volke.
"Liebe Bürger!
Heut am frühen Morgen, machte ich mein wöchentlichen Marktbesuch in Cathago Nova. Gerade als ich ein leckeres Brot kaufen wollte, hörte ich eine arme alte Frau, wie erfreut sie aus Rom kam und nun sehr bedrückt, über die versprochenen Gaben war, weil man hier keine erhielt.
Sie übergab mir dieses Papyrus, ein neues Gesetz aus Rom, ich las es, war sehr erfreut, ich zitiere
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Pars Quinta - Lex Matinia Frumentaria
§ 1.1 Jeder Bürger, ob Plebejer oder Patrizier, hat Anrecht auf 10 Einheiten Brot in der Woche.
§1.2 Er muss sich dafür in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen.
§ 2.1 Der Praefectus Annonae kauft das Brot bei den Bäckereien des Imperiums zum üblichen Preis von einer Sesterze pro Laib.
§ 2.2 Jede Bäckerei wird zu gleichen Teilen berücksichtigt, sollte eine Bäckerei nicht soviel produzieren können, können die anderen für die Restmenge einspringen.
§ 3.1 Die Kosten zur Beschaffung des Brotes wird vom Konto Cura Annonae getragen.
§ 3.2 Dieses Konto wird von der Staatskasse mit Zuschüssen finanziert.
§ 4.1 Der Praefectus Annonae ist für die Verteilung verantwortlich.
§ 4.2 Sollte es keinen geben, fällt diese Zuständigkeit dem Aedilis Curules und dem Aedilis Plebeii zu.
§ 5.1Jeder Bürger, der darauf Anspruch erhebt, muss sich in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen, um die nötigen Einheiten zu erhalten.
§ 5.2 Die Liste wird auf dem Mercatus ausgehängt, von wo der Praefectus Annonae die Bürger in die Liste aufnimmt.
§ 5.3 Die Liste wird alle 4 Wochen erneuert.
§ 6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiter zu verkaufen Sie sind aussschliesslich für den persönlichen Gebrauch.
§ 6.2 Die Bestrafung erfolgt nach der Lex Mercati, die Strafe wird vom Praefectus Annonae festgelegt.
§ 6.3 Wer gegen § 6.1 verstößt wird von der Liste gestrichen und erhält.
Nun liebe Bürger, frage ich Euch, wo sind diese Listen? Will man uns zum Narren halten oder ist die Verwaltung zur Schnecke mutiert?"