IX - Pars Septima - Weitere Ämter

  • Codex Universalis


    Pars Septima - Weitere Ämter


    § 57 Princeps Senatus

    (1) Der Princeps Senatus moderiert als dessen Vorsitzender den Senat und hat dabei auf Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin zu achten. Weiters hat er folgende Aufgaben: Er beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis und kann dieses mittels Siegel des Princeps Senatus rechtsgültig ratifizieren; und er kann Gesetzesvorschläge von Nicht-Senatoren und Beisitzern in deren Namen dem Senat vorstellen. Falls notwendig, hat er das Recht, Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu deklarieren, was die Verpflichtung des absoluten Stillschweigens außerhalb der Curia nach sich zieht.

    (2) Princeps Senatus ist der amtierende Consul. Wurden zwei Consuln gewählt, so übernimmt derjenige von beiden dieses Amt, der früher Senator wurde. Wurde kein Consul gewählt, so übernimmt die Aufgaben der in Rom anwesende Consular mit den meisten absolvierten Consulaten. Falls mehrere Senatoren in Frage kommen, so ist derjenige Princeps Senatus, dessen Erhebung in den Senatorenstand am längsten zurückliegt. Auf die gleiche Art bestimmt sich bei Abwesenheit des Princeps Senatus seine Vertretung.