III - Germania Inferior - Procurator Augusti

  • Procurator Augusti


    Voraussetzung Ritter
    Gehalt 1500 Sz
    Signaturbild
    Beschreibung Der Procurator Augusti ist für die Provinzkasse sowie die Steuereintreibung innerhalb seiner Provinz verantwortlich. Er wird vom Kaiser auf unbestimmte Zeit eingesetzt, ist aber auch gegenüber dem jeweiligen Statthalter weisungsgebunden. In kleineren Provinzen fungiert der Procurator Augusti allerdings selbst als Statthalter, ohne einen senatorischen Amtsträger über sich zu haben.