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									Procurator Civitatium
    
        
            | Voraussetzung | 
              Ritter | 
        
        
            | Gehalt | 
            600 Sz | 
        
        
            | Signaturbild | 
              | 
        
        
            | Beschreibung | 
            Der Procurator Civitatium entlastet den Statthalter bei der 
            Beaufsichtigung der Gemeinden der Provinz, indem er einerseits für eine 
            reibungslose Erfüllung der Dienst- und Abgabenpflichten sorgt, 
            andererseits bei Anfragen und Beschwerden der Kommunen als 
            Ansprechpartner und Schlichter fungiert. Bei Problemfällen kann er auch 
            kommunale Magistrate direkt ernennen oder absetzen.
Er wird durch den jeweiligen Statthalter eingesetzt. | 
        
    
								 
							 
							
							
													 
						
					 
				
			 
		
	 
	
	 
 
	
	
	
	
	
	
	
	
	
				
				
				
				
							 
				
							
							
					 
	
	
	
	
	
	
	
 
	
	
		
		
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