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Procurator Augusti
Voraussetzung |
Ritter |
Gehalt |
1500 Sz |
Signaturbild |
|
Beschreibung |
Der Procurator Augusti ist für die Provinzkasse sowie die
Steuereintreibung innerhalb seiner Provinz verantwortlich. Er wird vom
Kaiser auf unbestimmte Zeit eingesetzt, ist aber auch gegenüber dem
jeweiligen Statthalter weisungsgebunden.
In kleineren Provinzen fungiert der Procurator Augusti allerdings
selbst als Statthalter, ohne einen senatorischen Amtsträger über sich zu
haben. |
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