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Procurator Augusti
Voraussetzung |
Ritter |
Gehalt |
1500 Sz |
Signaturbild |
|
Beschreibung |
Der Procurator Augusti ist für die Provinzkasse
sowie die Steuereintreibung innerhalb seiner Provinz verantwortlich. Er
wird vom Kaiser auf unbestimmte Zeit eingesetzt, ist aber auch gegenüber
dem jeweiligen Statthalter weisungsgebunden.
In kleineren Provinzen fungiert der Procurator Augusti allerdings
selbst als Statthalter, ohne einen senatorischen Amtsträger über sich zu
haben. |
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