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									Procurator Augusti
 
 
    
        
            | Voraussetzung |  Ritter |  
            | Gehalt | 1500 Sz |  
            | Signaturbild |  |  
            | Beschreibung | Der Procurator Augusti ist für die Provinzkasse 
            sowie die Steuereintreibung innerhalb seiner Provinz verantwortlich. Er 
            wird vom Kaiser auf unbestimmte Zeit eingesetzt, ist aber auch gegenüber
             dem jeweiligen Statthalter weisungsgebunden.
In kleineren Provinzen fungiert der Procurator Augusti allerdings 
            selbst als Statthalter, ohne einen senatorischen Amtsträger über sich zu
             haben. |  
 
 
 
 
 
 
	
	 
 
	
	
	
	
	
	
	
	
	
				
				
				
				
							 
				
							
							
					 
	
	
	
	
	
	
	
 
	
	
		
		 
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