Gaius Rabirius
Gaius Rabirius war ein Senator in der späten römischen Republik, der vor allem durch den gegen ihnen angestrengten Prozess bekannt geblieben ist.
In jungen Jahren war Rabirius vermutlich ein Anhänger der aristokratischen Partei, der Optimaten. Angeblich war er im Jahr 100 v. Chr. an der Tötung des damaligen Volkstribuns Lucius Appuleius Saturninus und einiger seiner Mitstreiter beteiligt.
Erst 37 Jahre später, im Jahr 63 v. Chr., wurde ihm dafür der Prozess gemacht. Es war ein umstrittenes Verfahren, das Iulius Caesar angestrengt hatte. Dazu bediente er sich Titus Labienus, der wie Caesar im Jahr 100 v. Chr. er geboren worden war. Aber ein Onkel von Labienus war bei den damaligen Ausschreitungen ebenfalls umgekommen, was den Vorwand für eine Anklage lieferte. Caesars eigentliches Ziel war jedoch politischer Natur: Der Prozess stellte eine Warnung an den Senat dar, die Unabhängigkeit der Volksversammlung zu waren, bei der er selbst großen Rückhalt genoss. Es wurden zwei Sonderbevollmächtigte (Duoviri Perduellionis), vor denen der Fall verhandelt wurde. Der eine war Gaius Iulius Caesar selbst, der andere war Lucius Iulius Caesar (4).
Gaius Rabirius wurde von Cicero verteidigt, dessen Verteidigungsrede Pro Rabirio überliefert ist. Dennoch verurteilte man ihn. Rabirius wandte sich an die Volksversammlung, von der er sich eine Aufhebung des Urteils erhoffte. Noch bevor über die Berufung entschieden werden konnte, holte Quintus Caecilius Metellus Celer jedoch die auf dem Ianiculum-Hügel wehende Militärfahne ein, was nach römischem Recht zur Auflösung der Versammlung führen musste. Iulius Caesar hatte mit dem Prozess seine Ziele erreicht und das Verfahren gegen Rabirius wurde später fallen gelassen.
Literatur: Wikipedia
Quellen:
Marcus Tullius Cicero: Pro Rabirio
Lucius Cassius Dio: Historia, Bd. XXXVII