Ordo Equester
Der Ordo Equester ist nach dem Ordo Decurionum der nächsthöhere Ordo im römischen Reich.
Inhaltsverzeichnis
Erhebung
Die Verleihung der Ritterwürde erfolgte durch den Kaiser aufgrund persönlicher Verdienste oder Empfehlungen seiner Berater, war nicht vererbbar und erforderte den Nachweis eines Vermögen von 400.000 Sesterzen. Letzteres setzte erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeiten (bei denen die Mitglieder des Ordo Equester im Gegensatz zu den Mitgliedern des Ordo Senatorius nicht beschränkt waren) oder eine lange Dienstzeit beispielsweise als Centurio bei der Armee voraus. Gleichsam musste er den Nachweis freier Geburt seit mindestens zwei Generationen erbringen. Diese Regelung konnte von den princeps allerdings auch außer Kraft gesetzt werden. So war Vedius Pollio, einer der reichsten Ritter des augusteischen Zeitalters, der Sohn eines Freigelassenen; der Freigelassene Antonius Musa wiederum, der Leibarzt des Augustus, wurde von diesem in den Ritterstand erhoben, ebenso später der Freigelassene Icelus durch Galba.
Die Stärke des Ordo Equester schätzt man für das 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. auf etwa 20.000 Mitglieder. Bis zum 3. Jh. n . Chr. wuchs diese Zahl durch Mitglieder reicher städtischer Oberschichten aus den Provinzen stark an. In der mittleren Kaiserzeit stellten Ritter dieser Herkunft etwa 90% aller Angehörigen des Ordo Equester. Etwas mehr als 2.100 Ritter sind heute durch Inschriften oder literarische Erwähnungen mit zumindest einem Wirkungsort und der dort verrichteten Aufgabe bekannt.
Soziale Stellung
Eine ganze Reihe von Statussymbolen kennzeichneten den Ritterstand. So waren dies die angusus clavus, ein schmaler Purpurstreifen an der Tunica, ein goldener Ringe, der anulus aureus, eine spezifische Paradeuniform und Ehrensitze im Theater. Wirklich erfolgreiche Ritter wurden zudem vom princeps mit dem equus publicus, einem Staatspferd, ausgezeichnet.
Früher wurde gern ein Dualismus oder Antagonismus zwischen Senatorenstand und Ritterstand unterstellt, der durch eine systematische Schwächung der Senatoren und einer Förderung des Ritterstandes in der Zeit des Principats charakterisiert ist. Diese Konzeption erscheint jedoch irreführend, allein schon weil der Ritterstand über kein Gremium verfügte, welches mit dem Senat vergleichbar gewesen wäre und somit eine kontinuierliche Organisation seines politischen Willens nicht gewährleistet werden konnte. Stattdessen zeichnete sich der Ritterstand durch eine ausgesprochene Heterogenität aus. Bezeichnend für die Gesellschaft in der Kaiserzeit war jedoch die Tatsache, dass, trotz der Restaurierung einer ständische gegliederten Gesellschaft durch Augustus, die Standeszugehörigkeit über Funktion, Macht und Einfluss einer Person relativ wenig aussagte. So gab es beispielsweise häufiger ein demonstratives Verharren im Ritterstand, obwohl einer betreffenden Person der Aufstieg in den Senatorenstand möglich gewesen wäre. Bezeichnend ist hier das Beispiel des Maecenas, der es deutlich attraktiver fand, stets direkten Einfluss auf den princeps ausüben zu können, als eine reguläre Magistratur zu bekleiden und sich damit auf dieselbe Ebene zu stellen wie die Amtskollegen. Dies spricht für die großen Entfaltungsmöglichkeiten, die ein Ritter während des Principats erhalten konnte.
In der römischen Gesellschaft gab es nur einen Bereich, der den Rittern größtenteils verschlossen blieb: Die Zugehörigkeit zu den großen, alten Priesterkollegien, die wesentlicher Bestandteil des Prestiges der Führungsschicht blieb. Hier mussten sich die Ritter mit den weniger angesehenen Ämtern eines pontifex minor, eines haruspex oder lupercus begnügen.
Laufbahn
Ihnen standen verantwortungsvolle Posten in der Reichsverwaltung oder in den Kommandostäben des Militärs offen. Viele Kaiser vertrauten ihren Rittern mehr als den Senatoren oder traditionell für leitende Posten verwendeten Patrizier und besetzten wichtige Posten wie beispielsweise den der Prätorianerpräfekten ausschließlich mit Rittern. Auch zahlreiche Aufgaben in der kaiserlichen Finanzverwaltung wurden ausschließlich mit Rittern besetzt. Dabei profitierten die Ritter besonders vom Ausbau und der Differenzierung der Reichsverwaltung. So fanden sie sich oft in leitenden Positionen in der Steuer-, Finanz-, und Zivilverwaltung des Imperiums wieder, meist auch in der Funktion eines Prokurators.
Zu Beginn einer ritterlichen Laufbahn stand sehr häufig eine Betätigung in den stadtrömischen Geschworenengerichten oder die Übernahme municipaler Magistraturen in den Städten des Imperiums. Etwa zwei Drittel aller bekannten ritterlichen Offiziere vorhadrianischer Zeit, haben zum Teil vor und zum Teil nach ihrer Tätigkeit im Reichsdienst, auch verschiedene municipale Ämter bekleidet. Seit Augustus gab es gar einen eigene cursus honorum für die Ritter.
Nicht weniger wichtig erscheint aber auch die Tatsache, dass nur ein kleiner Teil von allen Rittern Positionen im Offiziers- und Verwaltungsdienst des Imperiums ausfüllten. Die meisten waren entweder Gutsbesitzer, gingen in anderen wirtschaftlichen Aktivitäten auf oder engagierten sich für ihre jeweilige Heimatstadt.
Die ritterliche Militärkarriere
In der Kaiserzeit wurden die Offiziersstellen in der Armee immer mehr eine Domäne des Ordo Equester. Seit Augustus gab es mit der Militia equestris eine schematische Laufbahn für ritterliche Offiziere. Sie begann mit dem Kommando über eine einfache Kohorte Auxiliar-Infanterie mit knapp 500 Soldaten (Cohors quingenaria). Nach dieser ersten Führungserfahrung konnte der Dienst in der Legion als Tribunus angusticlavius oder der Befehl über eine nominell 1.000 Mann starke Auxilar-Kohorte (Cohors miliaria) folgen. Anschließend erhielt der Offizier eine Alenpraefektur, also das Kommando über eine normale Ala Ala quingenaria'. In einigen Fällen konnte noch das Kommando über eine Ala miliara, also einen nominell 1.000 Mann starken Reiterverband folgen. Dieser Posten wurde gelegentlich auch von senatorischen Offizieren besetzt und war mit nicht mehr als 10 Posten im ganzen Reich äußerst selten.
Beispielkarrieren
Die Karriere des Ritters Claudius Paternus Clementianus aus Abodiacum, überliefert durch eine Bauinschrift aus diesem Ort:
- Geboren ca. 65 n. Chr. in Abodiacum
- 100-103 n. Chr. Praefekt der Cohors I Classica in Niedergermanien (Militia I)
- 104-106 n.Chr. Tribunus angusticlavius bei der Legio XI Claudia in Pannonien (Militia II)
- 108-110 n. Chr. Praefekt der Ala I Siliana torquata civium Romanorum in Dakien (Militia III)
- 111-114 n. Chr. Finanzprocurator in Iudaea
- 115-119 n. Chr. Finanzprocurator in Sardinien
- 119-122 n. Chr. Finanzprocurator in Africa
- 123-125 n. Chr. Statthalter der Provinz Noricum
- Danach wohl Rückkehr in seine Heimat, wo ihm mindestens zwei Inschriften geweiht wurden.
Des Weiteren sind die Stationen des Ritters Marcus Petronius Honoratus überliefert:
- Präfekt der I. Kohorte der Raeter
- Militärtribun der Legio I Minvervia pia fidelis
- Präfekt der Ala Augusta pia fidelis der Thraker
- procurator monetae
- procurator der vicesima hereditatium (der 5%-igen Erbschaftssteuer)
- procurator a rationibus Augusti
- praefectus annonae
- praefectus Aegypti (147/148 n. Chr.)
- pontifex minor
Literatur
Christ, Karl: Geschichte der Römischen Kaiserzeit - von Augustus bis Konstantin, München 1988, S. 369-401.
M. Kemkes, J. Scheuerbrandt, N. Willburger: Am Rande des Imperiums. Der Limes - Grenze Roms zu den Barbaren, Stuttgart 2002.