Colonia: Unterschied zwischen den Versionen
K (Verweisformat) |
|||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
In der Kaiserzeit entstanden dann auch ''Titularcolonien''. Das waren bereits bestehende Städte, die das Recht einer ''Colonia'' verliehen bekamen. Der steuerliche Status einer solchen Kolonie ist nicht geklärt; möglicherweise hing er davon ab, ob der Kolonie das italische oder das latinische Bürgerrecht verliehen wurde. | In der Kaiserzeit entstanden dann auch ''Titularcolonien''. Das waren bereits bestehende Städte, die das Recht einer ''Colonia'' verliehen bekamen. Der steuerliche Status einer solchen Kolonie ist nicht geklärt; möglicherweise hing er davon ab, ob der Kolonie das italische oder das latinische Bürgerrecht verliehen wurde. | ||
− | + | '''Internet:'''<br> | |
+ | Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Colonia_(Rom) | ||
'''Literatur:'''<br> | '''Literatur:'''<br> | ||
Th. Fischer (Hrsg.), ''Die römischen Provinzen'', Stuttgart 2001, S. 51-56<br> | Th. Fischer (Hrsg.), ''Die römischen Provinzen'', Stuttgart 2001, S. 51-56<br> | ||
− | M. Wamser (Hrsg.), ''Die römer zwischen Alpen und Nordmeer'', Mainz 2000, S. 98-107 | + | M. Wamser (Hrsg.), ''Die römer zwischen Alpen und Nordmeer'', Mainz 2000, S. 98-107 |
Version vom 2. November 2006, 22:57 Uhr
Eine Colonia (pl.: Coloniae) ist eine Stadt innerhalb des Römischen Reiches, deren Bewohner das (römische oder latinische) Bürgerrecht besitzen. Sie ist der Hauptort einer Civitas und steht im Status über dem eines Municipiums, d.h. die sie stellt insbesondere die stärkste Bindungsform der umliegenden Besiedlung an den Hauptort dar.
In der Republik wurden Coloniae als planmäßig angelegte Siedlungen zunächst in Gebieten gegründet, die von den Römern erobert worden waren und dienten der Kontrolle und Romanisierung der dort leben den Bevölkerung. Später dienten diese neuen Städte auch der Versorgung von Veteranen mit Landbesitz aus dem Umland dieser Kolonien. Es gab zwei Typen Coloniae:
- Die Colonia civium Romanorum – In diesen wurden römische Bürger angesiedelt, die ihr römisches Bürgerrecht behielten und die ein kleines Landstück per Los zugewiesen bekamen. Die Einwohner sind gegenüber Rom nicht steuerpflichtig.
- Die Colonia Latinae – Deren Einwohner erhielten ein eigenes, latinisches Bürgerrecht. Bewohner dieser Städte konnten nach Rom übersiedeln und erhielten dort dann das römische Bürgerrecht.
Beide Arten von Coloniae bildeten in der mittleren Republik das Kernstück des römischen Bundesgenossensystems in Italia. Gegen Ende der Republik wurden die ersten Coloniae außerhalb der italienischen Halbinsel gegründet, die jetzt vor allem zur Versorgung der immer größer werdenden Zahl, landloser römischer Bürger dienten. Das betraf vor allem die Veteranen des stehenden Heeres, eine Folge der Heeresreform des Gaius Marius.
In der Kaiserzeit entstanden dann auch Titularcolonien. Das waren bereits bestehende Städte, die das Recht einer Colonia verliehen bekamen. Der steuerliche Status einer solchen Kolonie ist nicht geklärt; möglicherweise hing er davon ab, ob der Kolonie das italische oder das latinische Bürgerrecht verliehen wurde.
Internet:
Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Colonia_(Rom)
Literatur:
Th. Fischer (Hrsg.), Die römischen Provinzen, Stuttgart 2001, S. 51-56
M. Wamser (Hrsg.), Die römer zwischen Alpen und Nordmeer, Mainz 2000, S. 98-107