Colonia: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Theoria Romana
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Eine ''Colonia'' (pl.: ''Coloniae'') war eine Stadt innerhalb des Römischen Reiches, deren Bewohner das (römische oder latinische) Bürgerrecht innehatten. <br>
+
Eine ''Colonia'' (pl.: ''Coloniae'') ist eine Stadt innerhalb des Römischen Reiches, deren Bewohner das (römische oder latinische) [[Bürgerrecht]] besitzen. Sie ist der Hauptort einer ''[[Civitas]]'' und steht im Status über dem eines ''[[Municipium]]s'', d.h. die sie stellt insbesondere die stärkste Bindungsform der umliegenden Besiedlung an den Hauptort dar.
<br>
 
Im römischen Reich war das zumeist eine, nach einem umfassenden Planungskonzept  angelegte Siedlung. Häufig wurden ''Coloniae'' in Gebieten gegründet, die von den Römern vorher im Krieg neu erobert worden waren. Dadurch hatten die ''Coloniae'' anfänglich vor allem den Charakter von militärischen Vorposten und dienten der Kontrolle und Niederhaltung der besiegten Gegner, welche im Normalfall weiterhin im Umland der ''Colonia'' siedelten. <br>
 
In der späten Republik kam als wichtiger Zweck hinzu, nämlich die Versorgung von Bürgern, vor allem von Veteranen, mit Land. <br>
 
<br>
 
In der römischen Republik gab es zwei Typen ''Coloniae'': <br>
 
  
* Die ''Colonia civium Romanorum'' – In diesen wurden römische Bürger angesiedelt, die ihr römisches Bürgerrecht behielten und die ein kleines Landstück per Los zugewiesen bekamen. <br>
+
In der [[Republik]] wurden ''Coloniae'' als planmäßig angelegte Siedlungen zunächst in Gebieten gegründet, die von den Römern erobert worden waren und dienten der Kontrolle und Romanisierung der dort leben den Bevölkerung. Später dienten diese neuen Städte auch der Versorgung von Veteranen mit Landbesitz aus dem Umland dieser Kolonien. Es gab zwei Typen ''Coloniae'':
  
* Die ''Colonia Latinae'' – Deren Einwohner erhielten ein eigenes, latinisches Bürgerrecht. Bewohner dieser Städte konnten nach [[Rom]] übersiedeln und erhielten dort dann das römische Bürgerrecht. <br>
+
* Die ''Colonia civium Romanorum'' – In diesen wurden römische Bürger angesiedelt, die ihr römisches Bürgerrecht behielten und die ein kleines Landstück per Los zugewiesen bekamen. Die Einwohner sind gegenüber Rom nicht steuerpflichtig.
<br>
+
* Die ''Colonia Latinae'' – Deren Einwohner erhielten ein eigenes, latinisches Bürgerrecht. Bewohner dieser Städte konnten nach [[Rom]] übersiedeln und erhielten dort dann das römische Bürgerrecht.
Beide Arten von ''Coloniae'' bildeten in der mittleren Republik das Kernstück des römischen Bundesgenossensystems in [[Italia]]. Gegen Ende der Republik wurden die ersten ''Coloniae'' außerhalb der italienischen Halbinsel gegründet, die jetzt vor allem zur Versorgung der immer größer werdenden Zahl, landloser römischer Bürger dienten. Das betraf vor allem die Veteranen des stehenden Heeres, eine Folge der Heeresreform des [[Gaius Marius]]. <br>
+
 
<br>
+
Beide Arten von ''Coloniae'' bildeten in der mittleren Republik das Kernstück des römischen Bundesgenossensystems in [[Italia]]. Gegen Ende der Republik wurden die ersten ''Coloniae'' außerhalb der italienischen Halbinsel gegründet, die jetzt vor allem zur Versorgung der immer größer werdenden Zahl, landloser römischer Bürger dienten. Das betraf vor allem die Veteranen des stehenden Heeres, eine Folge der Heeresreform des [[Gaius Marius]].
In der Kaiserzeit entstanden dann auch ''Titularcolonien''. Das waren bereits bestehende Städte, die das Recht einer ''Colonia'' verliehen bekamen. Diese Verleihung stellte für die betreffende Stadt eine Aufwertung dar, denn eine ''Colonia'' galt als angesehener als etwa ein ''[[Municipium]]''. Steuern mussten die Einwohner einer solchen ''Titularcolonie'' in der Kaiserzeit dennoch entrichten, während die Bewohner einer ''Colonia civium Romanorum'' zu Zeiten der Republik noch von Steuern und Abgaben befreit gewesen waren. <br>
+
 
<br>
+
In der Kaiserzeit entstanden dann auch ''Titularcolonien''. Das waren bereits bestehende Städte, die das Recht einer ''Colonia'' verliehen bekamen. Der steuerliche Status einer solchen Kolonie ist nicht geklärt; möglicherweise hing er davon ab, ob der Kolonie das italische oder das latinische Bürgerrecht verliehen wurde.
<br>
+
 
Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Colonia_%28Rom%29 Wikipedia]
+
Quelle (partiell): [http://de.wikipedia.org/wiki/Colonia_%28Rom%29 Wikipedia]
 +
 
 +
'''Literatur:'''<br>
 +
Th. Fischer (Hrsg.), ''Die römischen Provinzen'', Stuttgart 2001, S. 51-56<br>
 +
M. Wamser (Hrsg.), ''Die römer zwischen Alpen und Nordmeer'', Mainz 2000, S. 98-107<br>

Version vom 31. Oktober 2006, 19:26 Uhr

Eine Colonia (pl.: Coloniae) ist eine Stadt innerhalb des Römischen Reiches, deren Bewohner das (römische oder latinische) Bürgerrecht besitzen. Sie ist der Hauptort einer Civitas und steht im Status über dem eines Municipiums, d.h. die sie stellt insbesondere die stärkste Bindungsform der umliegenden Besiedlung an den Hauptort dar.

In der Republik wurden Coloniae als planmäßig angelegte Siedlungen zunächst in Gebieten gegründet, die von den Römern erobert worden waren und dienten der Kontrolle und Romanisierung der dort leben den Bevölkerung. Später dienten diese neuen Städte auch der Versorgung von Veteranen mit Landbesitz aus dem Umland dieser Kolonien. Es gab zwei Typen Coloniae:

  • Die Colonia civium Romanorum – In diesen wurden römische Bürger angesiedelt, die ihr römisches Bürgerrecht behielten und die ein kleines Landstück per Los zugewiesen bekamen. Die Einwohner sind gegenüber Rom nicht steuerpflichtig.
  • Die Colonia Latinae – Deren Einwohner erhielten ein eigenes, latinisches Bürgerrecht. Bewohner dieser Städte konnten nach Rom übersiedeln und erhielten dort dann das römische Bürgerrecht.

Beide Arten von Coloniae bildeten in der mittleren Republik das Kernstück des römischen Bundesgenossensystems in Italia. Gegen Ende der Republik wurden die ersten Coloniae außerhalb der italienischen Halbinsel gegründet, die jetzt vor allem zur Versorgung der immer größer werdenden Zahl, landloser römischer Bürger dienten. Das betraf vor allem die Veteranen des stehenden Heeres, eine Folge der Heeresreform des Gaius Marius.

In der Kaiserzeit entstanden dann auch Titularcolonien. Das waren bereits bestehende Städte, die das Recht einer Colonia verliehen bekamen. Der steuerliche Status einer solchen Kolonie ist nicht geklärt; möglicherweise hing er davon ab, ob der Kolonie das italische oder das latinische Bürgerrecht verliehen wurde.

Quelle (partiell): Wikipedia

Literatur:
Th. Fischer (Hrsg.), Die römischen Provinzen, Stuttgart 2001, S. 51-56
M. Wamser (Hrsg.), Die römer zwischen Alpen und Nordmeer, Mainz 2000, S. 98-107